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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/678

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die Planung wurde zuletzt am 14.08.2013 im Bau- und Planungsausschuss beraten. Damals erfolgte die Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat zwischenzeitlich am 24.09.2013, die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 26.08.-26.09.2013 stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Abwägungstabelle vom 01.10.2013 zusammengefasst, entsprechende Abwägungsvorschläge wurden vorbereitet.

 

Als Folge der frühzeitigen Beteiligung soll der Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung reduziert werden. Der Geltungsbereich soll zukünftig dem des B-Plan 86 „Hasweg-Schebbel“ entsprechen. Auf  diese Weise wird sichergestellt, dass lärmbezogene Konflikte durch Festsetzungen im Bebauungsplan gelöst werden können. Für den direkt an der Pinneberger Str. gelegenen Bereich, der aus dem Geltungsbereich hinausfällt, bleibt das bestehende Planungsrecht (bisherige Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Dorfgebiet“ (MD)) unverändert bestehen.

 

Der veränderte Entwurf kann nach entsprechendem Auslegungsbeschluss öffentlich ausgelegt werden.

 

Da mit dem Aufstellungsbeschluss vom 14.08.2013 versehentlich kein Planungsziel genannt wurde, soll der Aufstellungsbeschluss nun erneut gefasst werden. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die o.g. Reduzierung des Geltungsbereiches. Eine erneute frühzeitige Beteiligung wird dadurch jedoch nicht erforderlich, das Verfahren kann wie beabsichtigt weitergeführt werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet, der Umweltbericht wird durch das Büro Zumholz erstellt. Die Mittel stehen im Haushalt bereit.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung
 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 42. Änderung "Hasweg - Schebbel" für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 40 bis 70 m, südwestlich der Pinneberger Str. (Landesstraße L 104) in einer Tiefe von ca. 40 bis 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 20 bis 130 m aufgestellt. Planungsziel der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einer bisher als Dorfgebiet ausgewiesenen Fläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  3. Die Beschlüsse Nr.1 und 2 des Aufstellungsbeschlusses vom 14.08.2013 (VO 13/600) werden aufgehoben.
  4. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 01.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 01.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  5. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans „Hasweg-Schebbel“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  6. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
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Anlagen

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