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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/680

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für das Jahr 2014 plant der Abwasserbetrieb den Neubau der Kanalisation in der Schwennesenstraße. Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist der Neubau der Kanalisation geplant. Im Zuge der Vorplanung wurde für 2 Varianten die Herstellungskosten anhand einer Kostengegenüberstellung ermittelt.

Die Variante 1 beinhaltet den Neubau der Schmutzwasserkanalisation einschl. Anschlüsse und eine Abschreibung von 50 Jahren. Die Variante 2 beinhaltet die Sanierung der vorhandenen Kanalisation mit einem Inliner, den Neubau der Hausanschlüsse und einer Abschreibung von 25 Jahren. Die Variante 2 ist zwar rd. 2.100,00 Euro preiswerter, aber die Abschreibung beträgt nur 25 Jahre.

Die Entscheidung für den Neubau basiert auf der doppelt so langen Abschreibungsmöglichkeit.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt. Die jetzige Regenwasserkanalisation liegt im südlichen Gehweg und soll in die Fahrbahn verlegt werden.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

 

 

Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die Schwennesenstraße hat eine Gesamtlänge von rd. 260,00 m und eine Fahrbahnbreite von rd. 5,25 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 m. Der Stichweg zu den Grundstücken Schwennesenstraße 9 -11 hat eine Länge von rd. 72,00 m und eine Breite von rd. 3,00 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist etwas uneben und weist vereinzelt netzartige Rissbildungen auf. Darüber hinaus sind mit relativ großem Abstand stoßfugenartige Risse vorhanden, welche bereits im Rahmen der Straßenunterhaltung verschlossen wurden.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 8,0 cm (1,50 cm Asphaltdeckschicht und 6,50 cm Asphalttragschicht ) und einer  weiteren Asphaltschicht in einer Stärke von 2,50 cm, welche aber nicht an den darüber liegenden Asphaltschichten haftet.

 

Für die Bauklasse V ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Bauklasse V. Der Asphalt ist der Verwertungsklasse A zuzuordnen und kann generell im Kaltmischverfahren verwertet werden.

 

Die Tragfähigkeit auf den unterhalb der  Asphaltschichten ungebundenen Tragschichten ist nicht ausreichend.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite.

 

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der  vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen. Die Fahrbahnbreite erhält eine Breite von 5,15 bzw. 5,25 m. seitlich schließen sich Gehwege mit einer Breite 1,50 m an. Der Stichweg zu den Grundstücken Schwennesenstraße 9-11 erhält eine Breite von 3,0 m.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Schwennesenstraße  sollen für das Jahr 2014 im Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird mit Baukosten (ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse, da nicht veranlagungsfähig) einschl. Honorar in Höhe von 558.000,-- Euro.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Schwennesenstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

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