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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/681

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Für das Jahr 2014 plant der Abwasserbetrieb den Neubau der Kanalisation in der Norderstraße. Folgende Arbeiten müssen durchgeführt werden:

 

Kanalisation

 

Für den Bereich Schmutzwasser ist ein Neubau vorgesehen. Eine Sanierung der vorhandenen Kanalisation nicht möglich ist, da diese zum Großteil aus Beton besteht, welcher durch das Abwasser stark korrodiert ist.

 

Für den Bereich Regenwasser ist auf der gesamten Länge ein Neubau erforderlich, da die vorhandene Dimensionierung den heutigen Bedingungen nicht mehr genügt.

 

Die vorhandene Regenwasserkanalisation liegt im nördlichen Gehweg und soll in die Fahrbahn verlegt werden.

 

Die Oberflächenwiederherstellung erfolgt nur in Rohrgrabenbreite.

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regenwasserkanalisation gewährleistet.

 

Die Beurteilung der vorhandenen Baugrundverhältnisse incl. Untersuchung des vorhandenen Fahrbahnaufbaus wurde durch das Ingenieurbüro Torsten Pöhler durchgeführt.

 

Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

 

Straßenbau

 

Die Norderstraße wird durch den Kreuzungsbereich Wilhelm- und Heimstättenstraße in 2 Abschnitte geteilt.

 

Der westliche Abschnitt (Heimstättenstraße – An der Bahn) hat eine Länge von rd. 340 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,0 m. Zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen verläuft ein rd. 1,0 m breiter Grünstreifen.

 

Der östliche Abschnitt (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg) hat eine Länge von rd. 320 m. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 bis 2,50 m.

 

Zustandserfassung

 

Die Fahrbahn ist etwas uneben und weist vereinzelt netzartige Rissbildungen auf.

 

Die Untersuchung der bituminösen Fahrbahnbefestigung ergab eine Schichtstärke von rd. 4,0 cm bzw. 8,0 cm Asphaltdeckschicht. Eine Asphalttragschicht ist nicht vorhanden.

 

Für die Bauklasse V ist laut der RStO 12 (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für den Asphaltoberbau eine Gesamtstärke von mind. 12 cm erforderlich. Somit ist der vorhandene Asphaltoberbau unterdimensioniert und entspricht nicht den Anforderungen an die Bauklasse V. Der Asphalt ist der Verwertungsklasse B zuzuordnen und eine Verwertung ist nur im Kaltmischverfahren unter Zugabe von Bindemitteln möglich.

 

Die Tragfähigkeit auf den unterhalb der Asphaltschichten ungebundenen Tragschichten ist nicht ausreichend.

 

Die Wiederherstellung der Oberflächen erfolgt seitens des Abwasserbetriebes nur in Rohrgrabenbreite.

Somit würde die vorhandene Asphaltdeckschicht zusätzliche Aufgrabungen erhalten. Sinnvoll wäre es die Asphaltdeckschicht in kompletter Breite zu erneuern. Da aber der vorhandene Asphaltaufbau unterdimensioniert ist und die Tragfähigkeit nicht ausreichend ist wird seitens der Verwaltung ein Straßenneubau als Tempo-30-Bereich vorgeschlagen.

Der westliche Abschnitt (Heimstättenstraße – An der Bahn) erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,0 m. Der Grünstreifen zwischen der Fahrbahn und den Gehwegen von rd. 1,0 m bleibt erhalten. Der östliche Abschnitt (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg) erhält eine Fahrbahnbreite von 5,50 m und beidseitig verlaufende Gehwege mit einer Breite von rd. 1,50 bis 2,50 m.

 

Die Baumaßnahme soll in 2 Abschnitten realisiert werden. Mit dem westliche Abschnitt (Heimstättenstraße - Wachsbleicher Weg ) soll zuerst begonnen werden. Im Anschluss folgt der Neubau des östlichen Abschnittes (Heimstättenstraße – Wachsbleicher Weg).

 

Die Oberflächenentwässerung der Straße wird über die neuverlegte Regen-wasserkanalisation gewährleistet.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen


Die erforderlichen Mittel für den Neubau der Norderstraße sollen für das Jahr 2014 und 2015 im Haushalt bereitgestellt werden. Nach einer Kostenschätzung wird Baukosten (ohne Sanierung Schmutzwasserkanalisation und Regenwasserhausanschlüsse) einschl. Honorar in Höhe von 1.490.000,00 gerechnet.

 

Gemäß Ausbaubeitragssatzung dient die Norderstraße im Wesentlichen dem Anliegerverkehr. Auf Grundlage der Satzung sollen für den Ausbau 85 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

 

In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung in die Anliegerinformation zu gehen.

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