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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/13/684

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein vom 28.Januar 2011“ (Schleswig-Holsteinischer Landtag- Drucksache 17/858) wurde das ursprüngliche Pauschalsystem im Schullastenausgleich auf eine Vollkostenabrechnung umgestellt, so dass der Schullastenausgleich 2012 erstmals nach der neuen Regelung durchzuführen ist. Die lange angekündigte Handreichung zur Durchführung des Schullastenausgleichs wurde Anfang des Jahres veröffentlicht. Auf der Bürgermeisterkonferenz am 17.06.2013 wurde beschlossen, dass für 2012 einheitlich ein Investitionskostenzuschuss i.H.v. 250,-- € angerechnet wird. Diese Investitionskostenpauschale wird auch durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013 für 2013 wieder eingesetzt. Eine Abrechnung konnte nunmehr vorgenommen werden.

 

Die spitz abgerechnete Pauschale ist höher als die erhobene Pauschale der Vorjahre i.H.v. 1.293,--€. Sie beträgt für 2012 1.508,35 €, 2013 1.568,70 € und 2014 1.709,63 €. Die Steigerung beruht auf den gestiegenen Ausgaben. Investive Kosten konnten nicht berücksichtigt werden, sondern nur reine Erhaltungsmaßnahmen, die sozusagen den Status Quo erhalten und keine Verbesserung enthalten. Eine Ausnahme ist eine Anpassung an den Stand der Technik, der in einem sehr geringen Maße berücksichtigt werden kann.

 

Eine genaue Übersicht ist in der Anlage beigefügt.

 

2012 wurden die Schulkostenbeiträge zunächst auf Basis der alten Pauschalen als Abschlagszahlungen erhoben, so dass nunmehr eine endgültige Abrechnung stattfinden wird. Die Abrechnung für das Jahr 2013 wird per Vollkostenabrechnung in diesem Jahr abgerechnete werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Anlagen

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