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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/693

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Vor dem Hintergrund verschiedener Neuregelungen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 über die Umsetzung des neu geregelten Rechtsanspruches für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres, zur Einführung des Bundesbetreuungsgeldes sowie der zu erwartenden Überarbeitung der Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg erfolgte gemäß Beschluss vom 26.08.2013 zum 01.08.2013 eine Anpassung der freiwilligen Förderrichtlinien der Stadt Tornesch (vergl. Vorlage VO/13/602). Bei der freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch handelt es sich um eine nachrangige Leistung. Insbesondere  resultieren aus der Anpassung Auswirkungen im Rahmen der Bearbeitung von Anträgen auf Zuschussgewährung bei Betreuung in Tagespflege. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen der Verwaltung insgesamt 36 Anträge zur Inanspruchnahme des „KiTa-Taler’s“ sowie der Gewährung eines Zuschusses pro Betreuungsstunde wegen Betreuung in Tagespflege ab 01.08.2013 vor. Lt. Rücksprache mit dem Kreis Pinneberg, Fachdienst Jugend und Bildung,  wird die  Beschlussfassung im Kreistag zum Thema „Regelungen zur Kindertagesbetreuung im Kreis Pinneberg“ ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 nicht vor Ende Dezember diesen Jahres erfolgen.

Aufgrund dieser Aussage ist im Amt für soziale Dienste der Stadt Tornesch bis zum Jahresende 2013 grundsätzlich keine Bearbeitung der hier zurzeit vorliegenden Anträge unter Anwendung der zum 01.08.2013 angepassten Förderrichtlinien der Stadt Tornesch möglich. Verwaltungsseitig wird unter Berücksichtigung der erfolgten Beschlussfassung, wonach die freiwillige Förderung durch die Stadt Tornesch grundsätzlich ab dem 01.08.2013 fortgesetzt werden soll,  sowie der  wirtschaftlichen Interessen von Eltern, deren Kinder in einer anerkannten Tagespflegestelle innerhalb des Kreises Pinneberg betreut werden, eine Ausnahmeregelung zur Anwendung der freiwilligen Richtlinien der Stadt Tornesch, Ziffer 2 in Verbindung mit Ziffer 6, vorgeschlagen.

 

Hiernach erhalten die Antragsteller bis einschließlich 31.12.2013 die Förderung analog der Leistungsgewährung der bis zum 31.07.2013 gültigen freiwilligen Förderrichtlinien der Stadt Tornesch. Im Rahmen der Bescheiderteilung über die Förderung bis einschließlich 31.12.2013 werden die Eltern über die Ausnahmeregelung für die Monate August bis einschließlich Dezember 2013  in Kenntnis gesetzt. Eine Fortsetzung der Förderung ab dem 01.01.2014 wird aufgrund der Nachrangigkeit ausdrücklich davon abhängig gemacht, dass keine anderen Leistungen gewährt werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsjahr 2013 wurden Haushaltsmittel für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ in Tagespflege in Höhe von 7.000,00 € sowie der freiwilligen Förderung pro Betreuungsstunde in Höhe von 23.200,00 € zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Vielzahl der im August diesen Jahres  abzurechnenden Förderanträge für den Zeitraum Januar bis Juli 2013 (49 Kinder)  stehen in diesem Jahr trotz Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel im Rahmen der Planungen zum Nachtragshaushalt 2013 lediglich noch Restmittel in Höhe von 4.200,00 € zur Verfügung. Diese  Mittel sind ausreichend,  um die Auszahlung des „KiTa-Taler’s“ für die Monate August bis Dezember 2013 für die zurzeit vorliegenden Anträge vorzunehmen. Die Abrechnung der Förderung pro Betreuungsstunde bis einschließlich 31.12.2013 erfolgt gemäß den anzuwendenden Richtlinien rückwirkend und ist somit im Quartal I/2014 vorzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Zu E:Beschlussempfehlung

Bei Inanspruchnahme einer Betreuung in einer anerkannten Tagespflegestelle und vorgenommener  Antragstellung zur freiwilligen Zuschussgewährung bei der Stadt Tornesch erfolgt für die Monate August bis einschließlich Dezember 2013 eine Ausnahmeregelung zur Anwendung der ab 01.08.2013 gültigen Richtlinien der Stadt Tornesch über die Gewährung eines „KiTa-Talers“ sowie eines Zuschusses pro Betreuungsstunde.  Eltern erhalten bis zum 31.12.2013 die freiwillige Förderung analog der Regelungen, die gemäß der bis zum 31.07.2013 gültigen Richtlinien angewendet wurden. Ab dem 01.01.2014 wird die Leistungsgewährung der Stadt Tornesch aufgrund der Nachrangigkeit freiwilliger Leistungen gemäß Ziffer 2 in Verbindung mit Ziffer 6 der ab dem 01.08.2013 gültigen Richtlinien der Stadt Tornesch von der Mitwirkungspflicht der Eltern abhängig gemacht, wonach zunächst die Ansprüche gegenüber dem Kreis Pinneberg geltend zu machen sind.

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