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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Mitteilungssvorlage - VO/13/707

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Pinneberg hat in der Zeit vom 15.08. bis 21.09.2012 die vorgeschriebene überörtliche Prüfung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 durchgeführt. Der Prüfbericht liegt mittlerweile schriftlich vor und ist dieser Vorlage als Anlage zur Kenntnis beigefügt.

 

Zu den mit Ziffern versehenen Randbemerkungen ist eine schriftliche Stellungnahme anzufertigen. Dies ist nur in einem Punkt notwendig. Hier lautet die Stellungnahme wie folgt:

 

 

Empfehlung Nr.1 Prüfbericht

 

Im Prüfbericht des Kreises Pinneberg für die Haushaltsjahre 2009-2011 wurde die Finanzierung des Haushaltes der KGS über einen „Investitionskostenzuschuss“ nach Abschluss der Baumaßnahmen bemängelt.

 

Nach bisheriger Satzungsregelung wurde der sogenannte Baukostenzuschuss in Höhe von 700 €/Schüler von den Verbandsmitgliedern Tornesch und Uetersen im Verhältnis 40/128 getragen. Für Schüler von Umlandgemeinden wird dieser „Investitionszuschuss“ nicht erhoben.

 

Obwohl die angenommene Schüleranzahl für die Berechnung höher ist als die tatsächliche Anzahl an Tornescher und Uetersener Schülern, entsteht jährlich ein Defizit, da der gezahlte Baukostenzuschuss in Höhe von 700€/Schüler für die Zins- und Tilgungsleistungen nicht auskömmlich ist. In den vergangenen Jahren sind die Defizite jährlich gestiegen:

 

 

Jahr

Gezahlter Bau-

kostenzuschuss (€)

Zinsen/Tilgung (€)

 

Defizit (€)

Tatsächl. Schülerzahl

Angenommene Schülerzahl

2010

872.200

1.092.185

- 219.985

1.052

1.246

2011

989.800

1.322.397

- 332.597

1.067

1.414

2012

989.800

1.344.483

- 354.683

1.052

1.414

2013

989.800

1.329.307

- 339.607

1.012

1.414

2014 -

Neuregelung

 

708.400

1.320.581

 

- 612.182

 

?

 

1012

 

Zudem wurde der Baukostenzuschuss bisher im Vermögenshaushalt vereinnahmt. Wie dem Prüfbericht zu entnehmen ist, ist dies mit Fertigstellung der Baumaßnahmen nicht mehr zulässig. Zukünftig sind die Einnahmen dem Verwaltungshaushalt unter der Bezeichnung Schuldendiensthilfe zuzuordnen (Gruppierung 232000).

 

Zukünftig soll daher die Schuldendiensthilfe auf Basis der tatsächlichen Schülerzahlen der Verbandsmitglieder berechnet werden. Das Verhältnis 40/128 soll gewahrt bleiben. Das  entstehende Defizit wird dadurch zwar noch größer, jedoch entspricht die Orientierung an tatsächlichen Schülerzahlen der Realität. Die Deckung des Fehlbedarfs soll nun durch eine Sonderschlusszahlung beider Kommunen im Verhältnis 40/128 erzielt werden. Dadurch kann ein Ausgleich des Haushaltes erreicht werden.

 

Aufgrund dieser einmaligen Umstellung und einer fehlenden Regelung im Umgang mit dem Defizit weist der Entwurf für den Haushalt 2014 einen Fehlbetrag auf.

 

Für die Zukunft sollte die Verbandsversammlung entscheiden, wie das erwartete Defizit gedeckt werden soll. Eine Möglichkeit wäre eine Änderung der Verbandssatzung, sodass die Schuldendiensthilfe die Zins- und Tilgungsleistungen vollständig abdeckt bzw. der Fehlbetrag zum Jahresende von den Verbandsmitgliedern im Verhältnis 40/128 gezahlt wird, um einen ausgeglichenen Haushalt vorzuweisen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Anlagen

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