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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/13/711

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Nach den Vorschriften des § 80 der Gemeindeordnung (GO) ist eine Nachtragshaushaltssatzung unter anderem dann zu erlassen, wenn

 

        sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann,

        bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen; dies gilt nicht für Umschuldungen

oder

        Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

Neben bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichem Umfang stehen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der ausgeglichene Verwaltungshaushalt 2013 in Einnahmen und Ausgaben mit einer Summe von jeweils 3.795.000 € (- 840.100 €) ab. Der ausgeglichene 1. Nachtrag des Vermögenshaushalts schließt in Einnahmen und Ausgaben mit einem Volumen von je 1.483.400 € (- 156.300 €) ab.

 

Haushaltssituation 2013

 

Im Bereich des Verwaltungshaushaltes werden Mehreinnahmen durch eine Neuregelung zur Abrechnung der Schulkostenbeiträge erzielt; diese dürfen seit 2013 spitz abgerechnet werden. Enthalten ist zudem ein pauschaler Investitionskostenzuschuss in Höhe von 250 €. Hinzu kommt eine Nachzahlung der Schulkostenbeiträge für das Haushaltsjahr 2012, da auch für das vergangene Jahr eine nachträgliche Spitzabrechnung zulässig ist. Diese Nachzahlung ist im jetzigen Haushalt zu vereinnahmen.

 

Im Bereich der Heizkosten sind die Kosten dieses Jahr aufgrund von hohem Guthaben, geringerem Verbrauch und hohen Abschlagszahlungen deutlich niedriger als geplant.

 

Der Rechtsstreit zwischen dem Schulverband und einer Baufirma ist noch nicht abgeschlossen. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss, daher wurde eine Verfahrensrücklage in Höhe des Streitwertes von 200.000 € gebildet. Infolgedessen mussten auch Gerichtskosten für den laufenden Prozess veranschlagt werden.

 

 

Folgende Änderungen haben sich im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben ergeben ( 2.000 €).

 

Verwaltungshaushalt:

 

Einnahmen

Ersätze aus Versicherungsleistungen (281000.150000)                                          +                  5.500 €

              Mehr Schadensfälle

Schulkostenbeiträge der Stadt Tornesch (281000.162000)                                          +              117.000 €

              Neuberechnung und Nachzahlung 2012

Schulkostenbeiträge der Stadt Uetersen (281000.162010)                                          +                78.200 €

              Neuberechnung und Nachzahlung 2012

Schulkostenbeiträge anderer Gemeinden (281000.162020)                            +              112.800 €

              Neuberechnung und Nachzahlung 2012

Zuführung vom Vermögenshaushalt (910000.280000)                                          -              361.300 €

 

Ausgaben

Bauliche Unterhaltung – Inanspruchnahme Bauhof (281000.500005)              -                20.000 €

              Umverteilung auf andere Haushaltsstellen

Unterhaltung der EDV (281000.521100)                                                                      +                  5.000 €

              Serverarbeiten durch Firma

Bewirtschaftungskosten (281000.540.000)                                                                      -                  8.000 €

              Anpassung an tatsächlichen Verbrauch

Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofes (281000.542000)                            +                 20.000 €

              Abrechnung für 2012 + 2013

Heizkosten (Wärme) (281.000.544000)                                                                      -                 47.200 €

              Anpassung an tatsächlichen Verbrauch, hohe Gutschrift

Reinigungskosten (281.000.545000)                                                                      -                  6.000 €

              Personaleinsparung

Schwimmunterricht (281000.576200)                                                                      +                  7.000 €

              Neu eingeführt seit 2013

Schülerbeförderung (281000.639000)                                                                      +                  4.000 €

              Gestiegene Schülerzahlen

Schülerunfall-, Haftpflichtversicherung (281000.640000)                                          +                12.600 €

              Gestiegene Pro-Kopf-Pauschale

Post-, Fernsprechgebühren (281000.652000)                                                        +                  6.000 €

              Anstieg der Telefonate

Sachverständigen-, Gerichtskosten (281000.655000)                                          +                12.000 €

              Laufender Prozess

 

Erstattung von Ausgaben des Mensavereins (281000.677000)                            +                  4.300 €

              Gefriergutschaden

Heizkosten (Wärme) Sporthalle (281100.544000)                                                        -                  8.900 €

              Einmalige Korrektur

Reinigungskosten Sporthalle (281100.545000)                                                        -                   2.000 €

              Anpassung an tatsächlichen Aufwand

Heizkosten (Wärme) Sporthalle (281110.544000)                                                        -                12.600 €

              Wertekorrektur

Reinigungskosten Sporthalle (281110.545000)                                                        +                  2.100 €

              Gestiegene Kosten

Inanspruchnahme des Bauhofs/der Hausmeister (281500.542000)              +                15.000 €

              Abrechnung von 2012 + 2013 in einem Jahr

Zuführung zum Vermögenshaushalt (910000.860000)                                          -                27.200 €

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen

Zuführung vom Verwaltungshaushalt (910000.300000)                                          -                27.200 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (910000.310000)                            +                50.900 €

Einnahmen aus Krediten (910000.378800)                                                                      -              180.000 €

 

Ausgaben

Erwerb von EDV-Vermögen (28100.935400)                                                        +                  5.000 €

              Austausch von Notebooks

Zuführung zum Verwaltungshaushalt (910000.900000)                                          -              361.300 €

Zuführung zur Sonderrücklage – Verfahrensrücklage (910000.914000)              +              200.000 €

              Rechtsstreit, Ausgang ungewiss

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachbericht

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt, den vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushalts-satzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen:

 

1. Die Nachtragshaushaltssatzung wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme von               4.635.100               auf              3.795.000

und in der Ausgabe von               4.635.100               auf                            3.795.000    festgesetzt.

 

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme von               1.639.700               auf              1.483.400 €

und in der Ausgabe von               1.639.700               auf              1.483.400 €    festgesetzt.

 

 

 

2. Es werden festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen

von                                                                                180.000 €       auf                                                    0 €

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen unverändert              0 €

der Höchstbetrag der Kassenkredite unverändert              1.000.000 €

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen unverändert              0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen beträgt:

1. Stadt Tornesch von              754.133,33                             (unverändert)

2. Stadt Uetersen von              235.666.67                             (unverändert)

 

4. Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.

 

5. Dem geänderten Finanzplan und dem geänderten Investitionsprogramm für den Zeitraum

2014 – 2016 wird zugestimmt.

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Anlagen

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