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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/13/712

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung werden die Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt fest-gesetzt. Die Haushaltssatzung enthält weiter die Höhe der Investitionskostenzuschüsse der Mitgliedskörperschaften. Die Haushaltssatzung ist gemäß §§ 4 und 28 GO Abs. 7 von der Verbandsversammlung zu beschließen.

 

Im Haushaltsjahr 2014 schließt der Verwaltungshaushalt

in der Einnahme mit                                           3.775.400 €

und in der Ausgabe mit                             3.998.300 €.

Der Haushalt ist somit nicht ausgeglichen. Es besteht ein Defizit in Höhe von 222.900 €.

 

Der ausgeglichene Vermögenshaushalt schließt in

Einnahme und Ausgabe mit                             528.200 € ab.

 

Ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes konnte nicht erreicht werden, da die Höhe der Schuldendiensthilfe (ehemals Baukostenzuschuss) nicht zur Deckung der Zins- und Tilgungsleistungen auskömmlich ist. Die tatsächliche Differenz zwischen geleisteter Schuldendiensthilfe und entstehenden Kosten beträgt sogar 612.200 €. Das im Haushalt ausgewiesene Defizit ist deshalb geringer, da mit der Neuregelung des Schulkostenbeitrags eine Investitionspauschale in Höhe von 250 €/Schüler erhoben wird. Ohne diese hätte das Defizit in tatsächlicher Höhe ausgewiesen werden müssen. Damit im Nachtragshaushalt dieses Defizit ausgeglichen werden kann, ist eine Neuregelung zur Abrechnung der Zins- und Tilgungsleistungen erforderlich.

Die Problematik der Höhe der Schuldendiensthilfe ist ebenfalls unter dem TOP „Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung des Schulverbandes Tornesch-Uetersen“ ausführlich erläutert.

 

Es können erhöhte Einnahmen der Schulkostenbeiträge verzeichnet werden. Die Mehreinnahmen resultieren aus der neuen Berechnung, wonach die Kosten für den laufenden Betrieb spitz abgerechnet werden dürfen.

 

Aufgrund des laufenden Klageverfahrens gegen den Schulverband müssen Gerichtskosten eingeplant werden.

 

Zudem sind die Ansätze für Versicherungsbeiträge angesichts von Preissteigerungen anzupassen.

 

Im Bereich der Abschreibung sind die Zahlen an die aktuellen Werte angepasst worden, Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich daraus nicht, da die Beträge als Ausgabe sowie als Einnahme verbucht werden.

 

Im Vermögenshaushalt ist eine einmalige Einnahme durch die Rückzahlung eines Darlehens zu verzeichnen. Ein Teil dieses Betrages trägt über die Zuführung zum Verwaltungshaushalt zur Verringerung des tatsächlichen Defizits bei.

 

Die übrigen Einnahmen und Ausgaben folgen im Wesentlichen dem Finanzplan des Jahres 2013.

 

Infolge der bereits erläuterten Differenz im Verwaltungshaushalt 2014 ist im jeweiligen Finanzplan der Jahre 2015-2017 ebenfalls ein Defizit vorhanden. Vorbehaltlich einer Neuregelung zur Abrechnung der Schuldendiensthilfe ist jedoch davon auszugehen, dass ein Haushaltsausgleich daraufhin möglich ist.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Siehe Sachbericht

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Die Verbandsversammlung beschließt wie folgt:

 

„1. Die Haushaltssatzung 2014 wird

 

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf                            3.775.400 €

in der Ausgabe auf                             3.998.300 €              und

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf                                528.200 €

in der Ausgabe auf                                528.200 €              festgesetzt.

2. Es werden festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen                             auf                                           0 €

 

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen              auf                            0 €

 

der Höchstbetrag der Kassenkredite                                           auf              500.000 €

 

die Gesamtzahl der im Stellenplanausgewiesenen Stellen auf                             0 Stellen

 

3. Die Verbandsumlage (Schuldendiensthilfe) für das Haushaltsjahr 2014 beträgt auf Basis der tatsächlichen Schülerzahlen der Verbandsmitglieder im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 863.700,00 .

Für das Haushaltsjahr 2014 entfallen demnach auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden folgende Beträge:

Stadt Tornesch:              658.100 €

Stadt Uetersen:              205.600 €

 

4. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne

des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000,- EUR nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten.

 

5. Dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm der Jahre 2015 – 2017 wird zugestimmt.“

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Anlagen

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