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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/729

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über die Gültigkeit des Bürgerentscheides sowie über Einsprüche in analoger Anwendung des § 39 des gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in folgender Weise zu entscheiden:

 

1.      Sind bei der Vorbereitung der Abstimmung oder bei der Abstimmungshandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Abstimmungsergebnis im Einzelfall beeinflusst haben könnten, so ist die Abstimmung der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 39 Ziffer 2 GKWG).

2.      Ist die Feststellung des Abstimmungsausschusses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 39 Ziffer 3 GKWG).

3.      Liegt keiner der unter den Nummern 1 und 2 genannten Fälle vor, so ist die Abstimmung für gültig zu erklären (§ 39 Ziffer 4 GKWG).

 

Der Wahlprüfungsausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr zu fassenden Beschluss.

 

Das Ergebnis des Bürgerentscheides wurde in der Sitzung des Gemeindeabstimmungsausschusses am 23. September 2013 verkündet, die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Tornesch samt vorherigem Hinweis in den Uetersener Nachrichten erfolgte am 28. September 2013.

 

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Abstimmung wurden nicht erhoben. Die Vorprüfung hat keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung des Bürgerentscheides ergeben. Die Niederschriften der Abstimmungsvorstände wurden durch die Verwaltung und den Gemeindeabstimmungsausschuss auf ihre Richtigkeit hin überprüft und für richtig befunden.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bürgerentscheid vom 22. September 2013 über die Fragestellung „Sollen sich die Städte Tornesch und Uetersen zum 01.01.2015 zu einer neuen Stadt vereinigen?“ wird für gültig erklärt.

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