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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/741

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Über die Planung wurde im Bau- und Planungsausschuss zuletzt am 02.09.2013 beraten, damals wurde der Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat vom 16.09.-16.10.2013 stattgefunden. Die von Behörden und der aktiven Anwohnerschaft zahlreich eingereichten Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in  der Abwägungstabelle zusammengefasst, die vom beauftragten Planungsbüro WRS Architekten & Stadtplaner gemeinsam mit Verwaltung und weiteren Fachbüros (LAIRM Consult, Dänekamp & Partner) erarbeitet wurde.

 

Der Planentwurf wurde geringfügig verändert:

  • Die Lage der Fläche für Versorgungsanlagen (Trafostation) wurde nach Osten verschoben;
  • Die textlichen Festsetzungen wurden in Punkt 1.2 angepasst, um den Bezugspunkt der Messung der Gebäudehöhe klarer zu definieren;

 

Darüber hinaus wurde die Begründung zum B-Plan mit Hinweisen aus den eingegangenen Stellungnahmen ergänzt. Die Änderungen berühren die Grundzüge der Planung nicht, so dass eine erneute Auslegung nicht erforderlich wird und der Satzungsbeschluss erfolgen kann.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

entfällt
 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

  1. Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 15.11.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 15.11.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplans 81 für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m gem. beigefügtem Plan.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
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Anlagen

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