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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/744

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Von der GGS ist gemäß § 12 EigVO ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung- Doppik (GemHVO-Doppik) ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach EigVO einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.

 

Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2014 enthalten. Er schließt bei den Erträgen mit 161.900,- € sowie den Aufwendungen mit 160.300,- € ab. Es wird somit ein Jahresgewinn von 1.600,- € für 2014 erwartet.

 

Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen. Er schließt bei den Einzahlungen mit 1.616.100,- € sowie den Auszahlungen mit 1.602.500,- € ab. Es wird somit ein Finanzmittelüberschuss von 13.600,- € für 2014 erwartet. Die Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen belaufen sich auf 1.250.000,- € netto. Für 2015 ist nicht mehr mit Investitionsauszahlungen zu rechnen. Durch die Erstattung der Vorsteuer sollen die Kosten der Hochbaumaßnahme auf insgesamt rund 3.000.000 € wieder reduziert werden.

 

Eine Besonderheit ist gegenüber den bisherigen Eigenbetrieben der Stadt Tornesch zu beachten; da es sich bei der Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS) um einen steuerpflichtigen Eigenbetrieb handelt, ist die Umsatzsteuer auch planerisch gesondert auszuweisen.

 

Kreditaufnahmen sind für 2014  in Höhe von 1.250.000 € geplant. Um hohe Flexibilität zu gewährleisten (Zwischenfinanzierung über kurzfristige, kostengünstige Kassenkredite) wird der Höchstbetrag der Kassenkredite auf  2.000.000 € festgesetzt.

 

Die Grundstücksgesellschaft hat kein eigenes Personal, sodass eine Stellenübersicht nicht erforderlich ist.

 

Der Finanzplan enthält auch die Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten 4 Jahre (2015 – 2018).

 

Es wird empfohlen, den Wirtschaftsplan für das Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung festzustellen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

siehe Finanzplanung der Kommune

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung


Der von der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS) für das Wirtschaftsjahr 2014 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Die Aufwendungen betragen 160.300,- €, die Erträge betragen 161.900,- €. Es wird ein Jahresgewinn von 1.600,- € erwartet. Der Finanzplan schließt bei den Auszahlungen mit 1.602.500,- € und bei den Einzahlungen mit 1.616.100,- € ab. Es wird ein Finanzmittelüberschuss von 13.600,- € erwartet. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 1.250.000 €, der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

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Anlagen

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