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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/13/749

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Über die 2. Änderung des B-Plans 67 wurde zuletzt am 04.02.2013 beraten. Damals wurde der Aufstellungsbeschluss der 2. Änderung  für den Bereich des DRK-Kindergartens und des Geländes des Tennis Clubs Tornesch gefasst. Zwischenzeitlich sind die Überlegungen des Tennis Clubs zum Bau der Tennishalle vorangeschritten, so dass das Bauleitplanverfahren fortgeführt werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich auf das Gelände der Tennisanlage zu reduzieren und den Aufstellungsbeschluss neu zu fassen, um den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (gem. 13a BauGB) aufstellen zu können.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

Die Planung wird vom FD Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Die 2. Änderung des B-Plan 67 für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 80 bis 180 m und westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von ca. 80 m wird im beschleunigtem Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung (gem. § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Tennishalle.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; es ist ebenfalls ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des B-Plans 67 vom 04.02.2013 wird aufgehoben.

 

  1. Der vorliegende Planentwurf zur 2. Änderung des B-Plans 67 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.


 

 

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Anlagen

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