Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/13/752

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl 2013

 

Nach Vorprüfung des von der Ratsversammlung gewählten Wahlprüfungsausschusses erklärte die Ratsversammlung die Gemeindewahl am 01.10.2013 für gültig.

 

Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des KiTa-Talers und eines freiwilligen Sozialtarifes für Tornescher Kinder zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen und für die Betreuung durch ausgebildete Tagesmütter

 

Gemäß dem Beschluss im Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen vom 28.10.2013 erfolgt eine Ausnahmeregelung zur Anwendung der Richtlinien für den Zeitraum August bis einschließlich Dezember 2013. Dementsprechend erhalten Tornescher Eltern, deren Kinder in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, auf Antrag eine freiwillige Förderung analog der bis zum 31.07.2013 gültigen Richtlinien. Ab 01.01.2014 sind vorrangig die Leistungsansprüche beim Kreis Pinneberg geltend zu machen.

 

Kriterien der Stadt Tornesch für die Vergabe von Betreuungsplätzen in den Tornescher Kindertagesstätten

 

Die Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen sowie die Einrichtungsleitungen vor Ort sind informiert. Die Vergabe der Betreuungsplätze zum 01.08.2014 ist zurzeit noch nicht abgeschlossen.

 

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2013 der Grundstücksgesellschaft Tornesch- GGT

 

Die Kommunalbehörde hat Kenntnis genommen. Der Nachtrag ist in Kraft.

 

Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2013 des Abwasserbetriebes Tornesch (ABT)

 

Die Kommunalbehörde hat Kenntnis genommen. Der Nachtrag ist in Kraft.

 

Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushalts-Satzung und den 1. nachtragshaushaltsplan der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2013 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

 

Der Nachtragshaushalt ist bereits in Kraft getreten.

 

Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Esingen

-Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss –

 

Die Neufassung der Ortsgestaltungssatzung der Stadt Tornesch für den Ortsteil Esingen ist am 05.11.2013 in Kraft getreten. Die wesentlichen Veränderungen der OGS 2013 gegenüber der OGS 1996 bestehen in

 

- Lockerungen bei der Farbwahl der Dachpfannen (Dachpfannen sind auch in den Farben dunkelgrau bzw. anthrazit zulässig, wenn diese im umliegenden Bestand bereits verwendet werden und das Grundstück nicht an den Außenbereich grenzt (gilt nicht für reetgedeckte Gebäude),

- Selbständige Werbeanlagen in Form von Farben, Türmen und Masten etc. mit einer Ansichtsfläche von > 1 m² sind nicht zulässig.

- Ergänzung der Punkte „Ordnungswidrigkeiten“ (Möglichkeit der Ahnung von Verstößen mit einer Geldbuße) und

- „Abweichungen“ (im Einzelfall sind Abweichungen zulässig, über die die Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Stadt entscheidet).
 

 

Loading...