Vorlage - VO/06/030
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A:
Sachbericht
B:
Stellungnahme der Verwaltung
C:
Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder-
und Jugendbeteiligung
D:
Finanzielle Auswirkungen
E:
Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der B-Plan wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 07.03.05 mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung fand statt vom 20.01.06 - 20.02.06.
Die Landesplanungsbehörde meldet keine Bedenken.
Aus der Öffentlichkeit kommen keine Anregungen.
Die Nachbargemeinden melden keine Anregungen.
Von den Trägern öffentlicher Belange melden Anregungen:
§ Staatliches Umweltamt Itzehoe
§ Amt für ländliche Räume Lübeck
§ Kreis Pinneberg
§ NABU Schleswig-Holstein
§ BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen
Für die erforderliche Abwägung der Stellungnahmen werden zunächst die Einwender mit ihren Anregungen zitiert und dazu jeweils die Abwägung vorgeschlagen.
Staatliches Umweltamt Itzehoe vom 16.09.05:
„Zu der o.a. Änderung nehme ich im Rahmen der von mir zu
vertretenden Belange (Immissionsschutz und Naturschutz) wie folgt Stellung:
Naturschutz:
Um Ausgleichs- und Ersatzflächen eine möglichst hohe
Naturschutzeffizienz zu verschaffen, sollen diese in Natura-2000-Gebieten bzw.
in Schwerpunkt- und Verbundflächen des Biotopverbundsystems SH verwirklicht
werden. Für Tornesch sind dies die Pinnauniederung sowie das Liether/Esinger
Moor.“
Abwägungsvorschlag: So ist es vorgesehen.
Abwägungsergebnis: Die Stellungnahme wird berücksichtigt.
Amt für ländliche Räume Lübeck vom27.09.05:
„wie bereits zu der Flächennutzungsplanänderung der Stadt
Tornesch vermerkt, muss auch bei der o. g. Planabsicht eine ordnungsgemäße
Landwirtschaft gesichert sein. Betroffene landwirtschaftliche Betriebe,
Baumschulen und Gartenbaubetriebe, die durch ihre Bewirtschaftung Geruchs- und
Lärmemissionen hervorrufen, dürfen in ihrer Bewirtschaftung nicht eingeschränkt
werden. Ansonsten sind keine weiteren Anregungen oder Bedenken vorzutragen.“
Abwägungsvorschlag: Eine Einschränkung der
bestehenden Betriebe ist nicht zu erwarten.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme ist berücksichtigt.
Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz, vom 11.10.05:
„Aus Immissionsschutzgründen
(Geruchsbelästigungen) sollten im Umkreis von weniger als 50m zur Rinderhaltung
keine zusätzlichen Bauplätze geschaffen werden ( z.B. Quartier3), wenn die
landwirtschaftliche Nutzung bestehen bleibt.
Zur Überprüfung der Immissionssituation wird angeregt,
eine Beurteilung der Abt. Immissionen der Landwirtschaftskammer, Kiel
einzuholen.“
Abwägungsvorschlag: Der vorgesehene Bauplatz im
Quartier 3 hält die Entfernung knapp ein, jeder Käufer oder Mieter erkennt
aufgrund der örtlichen Situation selbst die Rahmenbedingungen. Insoweit kann
auf eine Begutachtung verzichtet werden. Darüber hinaus wird der
Grundeigentümer im eigenen Betriebsinteresse prüfen, an wen er verkauft oder
vermietet.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt.
Kreis Pinneberg, Untere Bodenschutzbehörde, vom 11.10.05:
„Altlasten sind nicht bekannt.
Hinweis: Informationspflicht bei Auffälligkeiten im
Untergrund
Werden bei dem Bodenaushub Auffälligkeiten im
Untergrund angetroffen, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder auf eine
Altablagerung deuten, so sind die Aushubarbeiten in diesem Bereich zu
unterbrechen. Der Fachdienst Umwelt des Kreis Pinneberg, Untere
Bodenschutzbehörde, Moltkestr. 10, 25421 Pinneberg, Fax: 04101/ 212 693, Tel.
04101/ 212 368 (Frau Weik) ist gemäß § 2 Landesbodenschutzgesetz unverzüglich
zu benachrichtigen
Die nach
Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Bodens und
dessen Nutzungsfunktionen bzw. zum Schutz der Gewässer sind mit der
Bodenschutzbehörde abzustimmen.
Bei Aufgabe des
landwirtschaftlichen Betriebes oder der Baumschule werden diese als
Altstandorte (Verdachtsflächen) eingestuft. Vor einer Neubebauung sind
Untersuchungen (historische Recherche, Bodenuntersuchungen) erforderlich, ob
ein Altlastenverdacht sich bestätigt.“
Abwägungsvorschlag: Dem Hinweis wird gefolgt.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
Kreis Pinneberg, Untere Naturschutzbehörde, vom 11.10.05:
„Grundsätzliche Bedenken bestehen nicht. Die im GOP im
Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung errechnete Ausgleichsfläche ist zu
konkretisieren und nachzuweisen.“
Abwägungsvorschlag: Der hiesige FD Umwelt wird
den Nachweis zeitnah führen.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
Kreis Pinneberg, Wasserbehörde, vom 11.10.05:
„Bei
der geplanten Verdichtung des Baugebietes ist zu prüfen, ob die vorhandenen
Entwässerungsanlagen ausreichend sind.
Der Gemeinde wurde für die
Ableitung des Regenwassers aus dem B-Plangebiet 44 noch keine wasserrechtliche
Erlaubnis (gem. § 7 WHG) erteilt. Diese Erlaubnis ist im Rahmen des anstehenden
Verfahrens zu beantragen. Alternativ ist die Möglichkeit der Versickerung von
Regenwasser zu prüfen.“
Abwägungsvorschlag: So wird’s gemacht.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
Kreis Pinneberg, FD Bauordnung, vom 06.10.05:
„Ich habe folgende Anregungen und Bedenken:
Teil B:
·
Die Hinweise auf die
Gestaltungssatzungen sollten nicht erst am Ende des Teiles B (Text) des Planes
stehen und sollten in geeigneter Weise auch bereits auf den Inhalt der
Satzungen hinweisen. (In jüngster Vergangenheit wurden im B-Plan Nr. 39 diese
Hinweise von Bauherren und Architekten übersehen.)
·
Die Trauf- und Firsthöhen
sind nicht definiert. Z.B.:
TH = Schnittpunkt von Außenhaut der Gebäudeaußenwand und Außenhaut der
Dachfläche über Oberkante Fahrbahn der öffentlichen Erschließungstrasse (gemessen
mittig vor dem Baugrundstück) o.ä.
Teil A und B:
·
Die textliche Festsetzung
Nr. 7 steht nicht im Einklang mit der zeichnerischen Festsetzung „Ausschluss
von Nebenanlagen und Stellplätzen“. Der Text Nr. 7 ist viel weitreichender.
Außerdem ist die zeichnerische Festsetzung kaum erkennbar.“
Abwägungsvorschlag: Für den Hinweis auf die
Ortsgestaltungssatzung wird verwaltungsseitig ein geeigneterer Platz gesucht.
Die Trauf- und Firsthöhen werden wie in anderen B-Plänen üblich entsprechend
definiert. Die zeichnerische Festsetzung „Ausschluss von Nebenanlagen und
Stellplätzen“ wird gestrichen.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
NABU Schleswig-Holstein vom27.09.05:
„der NABU Schleswig-Holstein erhebt keine Einwände
gegen den vorgelegten Grünordnungsplan. Die vorgesehenen Maßnahmen unter Kap.
5.2 werden begrüßt, die Ausgleichsbilanzierung ist akzeptabel.
Der NABU würde jedoch gern erfahren, wo genau
außerhalb des Plangebietes die Kompensation des Eingriffs im Umfang von 975 m2
erfolgen soll, ob es sich hier möglicherweise um eine größere
Sammelausgleichsfläche der Gemeinde handelt (für weitere Eingriffe aus anderen
B-Plänen).“
Abwägungsvorschlag: Der hiesige FD Umwelt wird
den Nachweis zeitnah führen.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen vom 29.09.05:
„wie
schon bei etlichen vorausgegangenen Bebauungsplänen fehlt auch diesmal die
Benennung der konkreten externen Ausgleichsfläche wie der darauf vorgesehenen
Ausgleichsmaßnahme.
In
Abschnitt 5.1 GOP Seite 14 heißt es: ,
der im Plangebiet nicht zu kompensierende Ausgleichsflächenbedarf muss
auf geeigneten Flächen außerhalb ausgeglichen werden“. Und weiter auf Seite 15:
, sodass als Ersatz ausreichend
große Flächen aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und
okologisch aufzuwerten sind“. In Abschnitt 6 GOP Seite 25 wird zum
Kompensationsbedarf abschließend festgestellt: ,,In Abstimmung mit dem
Umweltamt der Stadt Tornesch muss in Übereinstimmung mit den Aussagen
des Landschaftsplanes außerhalb des Plangebietes eine 975 gm große
Ausgleichsfläche dem Plangebiet zugeordnet werden“.
Diese
im GOP dargelegte Forderung wird von Ihnen in der Begründung zum B-Plan 44 in
Abschnitt 7 letzter Absatz lediglich textlich wiederholt: ,,In Abstimmung ....
wird eine 975 gm große Ausgleichsfläche außerhalb des Plangebietes zugeordnet“.
Sie benennen diese Ausgleichsfläche jedoch nicht, Sie legen die Art der
Ausgleichsmaßnahme nicht dar, sodass Sie die vom Gesetzgeber gewollte Bewertung
und Stellungnahme durch den BUND unmöglich machen.
Ich
bitte nachdrücklich um Bekanntgabe der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahme.“
Abwägungsvorschlag: Der hiesige FD Umwelt wird
den Nachweis zeitnah führen.
Abwägungsergebnis: Die
Stellungnahme wird berücksichtigt.
Zu C: Prüfungen
1.
Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und
Jugendbeteiligung
entfällt
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
entfällt
Zu E: Beschlussempfehlung
„1. Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 44 vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
§ Staatliches Umweltamt Itzehoe
§ Amt für ländliche Räume Lübeck
§ Kreis Pinneberg, Untere Bodenschutzbehörde
§ Kreis Pinneberg, Untere Naturschutzbehörde
§ Kreis Pinneberg, Wasserbehörde
§ Kreis Pinneberg, FD Bauordnung
§ NABU Schleswig-Holstein
§ BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen
b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von
§ Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz
Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.
2. Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 44 „In de Hörn“ als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 44 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“