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ALLRIS - Vorlage

Fraktionsantrag der CDU - VO/14/828

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

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Beschlussvorschlag

Tornesch, 25. April 2014

 

 

Anpassung der Vorkaufsrechtssatzungen der Stadt Tornesch

Bau- und Planungsausschuss 12. Mai 2014

 

 

Sehr geehrter Herr Stümer,

 

wir möchten folgenden TOP für den Bau- und Planungsausschuss am 12. Mai 2014 auf die Tagesordnung setzen:

 

  • Neufassung der Satzungen der Gemeinde Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1, Nr. 2 BauGB.

 

Dazu bitten wir die Verwaltung, die aktuellen Satzungen vom 9.10.1989, 30.7.1991, 9.8.1991, 12.7.2001, 7.1.2004 und 26.10.2005 für die Besprechung als Vorlage mittels Beamer vorzubereiten und zusätzlich die aktuellen Fassungen der Einladung beizufügen.

 

Begründung

 

  • Der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ist ein wichtiges Instrument für die zukunftshige Gestaltung und Entwicklung der Stadt Tornesch. Die Satzung ermöglicht der Stadt den bevorzugten Erwerb von sogenannten Schlüsselgrundstücken bei einem Eigentümerwechsel. Gleichzeitig stellt die Satzung auch eine gewisse Behinderung für den jetzigen Eigentümer dar.

Ziel soll es sein, dass nach den neu gefassten Beschlüssen eine klare Einordnung von Gebieten möglich ist, in denen die Vorkaufsrechtssatzung ihre Gültigkeit findet und auch angewandt wird. Die Erstellung und Umsetzung ist zentrale Aufgabe des Bau- und Planungsausschusses.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Verwaltung soll bis zur ersten Sitzung nach den Sommerferien die rechtliche Umsetzung der in dieser Sitzung gefassten Neufassung der Satzungen der Gemeinde Tornesch über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1, Nr. 2. BauGB prüfen und ihre Bedenken vorlegen.
  2. Alle aktuell gültigen Vorkaufsrechtssatzungen sind jährlich vom Bau- und Planungsausschuss zu beraten und zu bestätigen.
  3. Jeder Verkauf eines Gebäudes oder Grundstücks in den jeweils gültigen Satzungen über das besondere Vorkaufsrecht ist dem Bau- und Planungsausschuss in einem gesonderten TOP vorzulegen, der über die Ausübung die Entscheidung trifft.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Heide-Marie Plambeck

 

 

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Anlagen

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