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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/833

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die letzte Anpassung der Richtlinien über die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ sowie der freiwilligen Sozialstaffel der Stadt Tornesch ist gemäß Beschluss vom 11.07.2013 zum 01.08.2013 erfolgt (Vorlage VO/13/602). Erst  im Februar dieses Jahres hat der Kreis Pinneberg auf Anfrage mitgeteilt, dass neben den Neuregelungen ab 01.08.2013 über die Gewährung von Sozialstaffelleistungen für Kinder, die kindergartenähnlich  in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, ab 01.08.2013 auf Antrag zusätzlich auch eine Differenzkostenübernahme gewährt wird. Hierbei handelt es sich um eine einkommensunabhängige Förderung durch den Kreis Pinneberg, die darauf abzielt, finanzielle Nachteile im Vergleich zu den kreiseinheitlich geregelten Elternbeiträgen für eine zeitlich vergleichbare Betreuung in einer Kindertagesstätte zugunsten der Eltern zu  kompensieren.  Voraussetzung für die Differenzkostenübernahme ist, dass die Kinder das 1. Lebensjahr vollendet haben und der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nachweislich nicht in einer für die Eltern in zumutbarer Entfernung gelegenen Kindertagesstätte erfüllt werden kann.

Während die Vergünstigungen gemäß den gültigen Sozialstaffelrichtlinien des Kreises Pinneberg aufgrund der einkommensbezogenen Einzelfallprüfungen bzw. der Gewährung einer Geschwisterermäßigung nur für einen geringen Anteil Eltern, deren Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden, zu einer finanziellen Entlastung führen, ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen für eine Förderung im Rahmen der Differenzkostenübernahme für die Mehrheit aller Antragstellerinnen und Antragsteller erfüllt sein werden.

Die nach einer Differenzkostenübernahme noch zu zahlenden Betreuungsentgelte sollen den kreiseinheitlichen Gebührenhöchstsätzen, die Eltern  für einen zeitlich vergleichbaren Betreuungsumfang in einer Kindertagesstätte zahlen,  entsprechen.

 

Durch die Differenzkostenübernahme ist neben dem „Wunsch- und Wahlrecht“ der Eltern nunmehr auch eine finanzielle Vergleichbarkeit der Elternentgelte für Betreuungsplätze in einer Kindertagesstätte sowie in Tagespflege gegeben. Damit dies ab 01.01.2014 auch im Rahmen der freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch Berücksichtigung findet, wird verwaltungsseitig eine rückwirkende Anpassung der  Richtlinien der Stadt Tornesch über die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ in Tagespflege, Ziffer 3.2. und Ziffer 3.3.,   präferiert. Darüber hinaus sollte eine Neuregelung über die Höhe des „KiTa-Taler’s“ bei Betreuung in Tagespflege erfolgen. Anstelle der bisherigen Regelung, wonach der „KiTa-Taler“ bei Betreuung in Tagespflege zuletzt für den Monat Dezember 2013  in Höhe von monatlich 16,00 € pauschal abgerechnet wurde, wird alternativ vorgeschlagen, die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ in Tagespflege ab dem 01.01.2014 analog der Übernahme des „KiTa-Taler’s“ bei zeitgleicher Betreuung in einer Kindertagesstätte vorzunehmen. Voraussetzung für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ bei Tagespflege sollte neben der Vorlage eines Bescheides über die Differenzkostenübernahme durch den Kreis Pinneberg eine kindergartenähnliche Betreuung von mindestens 12 Stunden an drei Tagen pro Woche sein.

 

Für die Fortsetzung der freiwilligen Förderung ab Januar 2014 liegen der Verwaltung  zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung  26 Anträge vor (Stand: 02.05.2014). Aufgrund der Nachrangigkeit wären die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Tornesch  gemäß den zum 01.08.2013 beschlossenen  Richtlinien abzulehnen, sodass zunächst für das laufende Haushaltsjahr noch keine Auszahlungen erfolgt sind. Die Richtlinien der Stadt Tornesch sind unter Berücksichtigung der neu geregelten Differenzkostenübernahme durch den Kreis Pinneberg anzupassen. Die Abschnitte der Richtlinien, in die Änderungen eingearbeitet wurden, sind kursiv dargestellt. 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ bei Tagespflege sind für das Haushaltsjahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 7.700,00 € bereitgestellt worden. Die durchschnittliche Betreuungszeit beträgt wöchentlich 20-25 Stunden und wird im „U-3-Bereich“ nachgefragt. Die zurzeit nur schätzbaren Kosten für den KiTa-Taler für 5 Stunden täglich würden somit mtl. 35,00 € pro Kind betragen. Ausgehend von ca. 40 Kindern, die in Tagespflege betreut werden, beträgt der Kostenaufwand für den Zeitraum von Januar bis Juli 2014: 9.800,00 €. Für die Folgemonate August bis Dezember 2014  unter Berücksichtigung der Erhöhung des KiTa-Talers auf 37,00 € würden weitere Haushaltsmittel in Höhe von voraussichtlich 7.400,00 € benötigt. Eine konkretisierte Meldung wäre im Rahmen der Planungen über den Nachtragshaushalt 2014  möglich. Aufgrund der Differenzkostenübernahme durch den Kreis entfallen  jedoch ab 01.01.2014 die Kosten für die Förderung pro Betreuungsstunde. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das laufende Haushaltsjahr war die Neuregelung dieser Mitfinanzierung durch den Kreis Pinneberg noch nicht bekannt, sodass für die Zuschussgewährung pro Betreuungsstunde Haushaltsmittel in Höhe von 48.000,00 € eingeplant wurden, die nunmehr nicht mehr zur Auszahlung zu bringen sind.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Neben der Gewährung des KiTa-Talers bei Betreuung in einer Kindertagesstätte soll auch die freiwillige Förderung für Tornescher Kinder, die in einer anerkannten Tagespflegestelle betreut werden, ab Januar 2014 fortgesetzt werden. 

Der rückwirkenden Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zu Ziffer 3.2.  und Ziffer 3.3. ab 01.01.2014 gemäß Vorschlag der Verwaltung  wird zugestimmt. Die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ bei Betreuung in Tagespflege erfolgt ab dem 01.01.2014 entsprechend dem jeweils gültigen Betrag, der bei einem zeitlich  vergleichbarem Betreuungsumfang in einer Kindertagesstätte berücksichtigt wird gemäß der ergänzenden Richtlinie der Stadt Tornesch zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern in Tagespflege . 
 

 

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Anlagen

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