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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/841

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die letzte Anpassung der Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern, die in einer Tagespflegestelle betreut werden, ist zum 01.08.2013 gemäß Beschluss vom 11.07.2013 erfolgt. Zusätzlich zu der Richtlinie zur Gewährung des „KiTa-Taler’s“ erfolgte gemäß dieser Richtlinie eine  Förderung pro Betreuungsstunde, die im Rahmen von Tagespflege in Anspruch genommen wurde (zuletzt: 1,00 € pro Stunde). Die Auszahlung dieser Förderung ist zuletzt mit Abrechnung zu den erfolgten Antragstellungen bis einschließlich 31.12.2013 gemäß dem Beschluss vom 28.10.2013 über die  Ausnahmeregelung für die Monate August bis einschließlich Dezember 2013 erfolgt. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr für diese freiwillige Förderung Haushaltsmittel in Höhe von rd. 37.000,00 € ausgezahlt.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen der Verwaltung bereits 27 Neuanträge für eine  Fortsetzung der freiwilligen Förderung durch die Stadt Tornesch ab 01.01.2014 vor. Eine Entscheidung hierüber ist erst möglich, wenn über die rückwirkende Anpassung der freiwilligen Förderrichtlinien der Stadt Tornesch abschließend beraten  ist. In Ergänzung der vorgeschlagenen Anpassung der Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „KiTa-Taler’s“ (Vorlage VO/14/833) ist auch eine Anpassung der gesonderten  Richtlinie zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Kindern in Tagespflege ab dem 01.01.2014 angezeigt.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der mitgeteilten Differenzkostenübernahme durch den Kreis Pinneberg die Grundlage zur Anwendung der freiwilligen Richtlinie über die Gewährung eines Zuschusses pro Betreuungsstunde durch die Stadt Tornesch entfällt. Der von den Eltern in der Vergangenheit häufig angeführte Nachteil deutlich höherer Kosten bei Betreuung in Tagespflege im Vergleich zu einem zeitgleichen Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte mit Elternbeiträgen lt. den Gebührenrichtlinien des Kreises Pinneberg wird nunmehr grundsätzlich im Rahmen der Differenzkostenübernahme ausgeglichen.

 

Damit für Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Tagespflegestelle betreut werden, neben der Gewährung der Differenzkosten durch den Kreis Pinneberg tatsächlich auch eine finanzielle Vergleichbarkeit der von den Eltern zu leistenden Gebühren für Betreuungsplätze in einer Kindertagesstätte bzw. Eigenbeteiligung bei Inanspruchnahme von Tagespflege erreicht wird, sollte rückwirkend zum 01.01.2014  die Anpassung dieser Richtlinie  in Ergänzung  mit der vorgeschlagenen Anpassung über die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ für die Gewährung des „KiTa-Taler’s“ lt. Vorlage VO/14/833 erfolgen.

 

Die vorgeschlagenen Anpassungen zum 01.01.2014 aufgrund der einzustellenden Förderung pro Betreuungsstunde zugunsten der Neuregelung über die Zahlung des angepassten „KiTa-Taler’s“ ab 01.01.2014 sind kursiv dargestellt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Gewährung des freiwilligen Zuschusses pro Betreuungsstunde entfällt ab dem 01.01.2014. Für die Durchführung der  Zuschussgewährung in diesem Haushaltsjahr wurden Haushaltsmittel in Höhe von 48.000,00 € vorausgeplant, die nunmehr nicht mehr benötigt werden. Diese könnten im Rahmen der Planungen zum Nachtragshaushalt 2014 zur Deckung der ggfs. höheren Kosten durch die Anpassung des „KiTa-Taler’s“ analog der Beträge bei Betreuung in einer Kindertagesstätte  berücksichtigt werden.
 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der rückwirkenden Anpassung der Richtlinie der Stadt Tornesch zur freiwilligen Bezuschussung der Betreuung von Tornescher Kindern in Tagespflege ab 01.01.2014 gemäß dem Entwurf der Verwaltung wird zugestimmt.

 

 

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Anlagen

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