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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/845

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Satzungsbeschluss zu diesem Bebauungsplan wurde bereits am 10.12.2013 gefasst. Zwischenzeitlich liegt der erste Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser im nördlichen Bereich vor.

 

Im Baugenehmigungsverfahren wurde festgestellt, dass der im Bebauungsplan festgesetzte KfW-Standard (Energiestandard eines Gebäudes) von dem im städtebaulichen Vertrag vereinbarten KfW-Standard abweicht.

Es ist eine Fernwärme-Versorgung des Gebietes mit Abwärme der nahen Papierfabrik vorgesehen, die Gespräche mit der Papierfabrik Meldorf hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Um dennoch eine zügige Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde zu erwirken, soll die Festsetzung des KfW-Standards nun aus den textlichen Festsetzungen gestrichen werden.

 

Eine weitere Anpassung betrifft Festsetzungen zum Lärmschutz. Anlässlich einer nachträglichen Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) wurde die schalltechnische Untersuchung zum B-Plan 81 aktualisiert. Zum Schutz vor nächtlichem Gewerbelärm werden nun schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen vorgesehen. Planzeichnung und textliche Festsetzungen wurden entsprechend angepasst.

 

Da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist, kann das Verfahren an dieser Stelle durch eine erneute Auslegung wieder aufgegriffen werden.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 81 „Alter Sportplatz Friedlandstraße“ für das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m gem. beigefügtem Lageplan werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

3. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.
 

 

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Anlagen

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