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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/14/855

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Pflicht zur Abwasserentsorgung obliegt nach § 31 Landeswassergesetz den Gemeinden. Zu dieser gesetzlichen Aufgabe gehört einerseits die Zusammenführung und Ableitung der Abwässer durch die Kanalisation und andererseits die Reinigung des Abwassers. Die Aufgabe der  Reinigung des Abwassers hat die Stadt Tornesch auf den Abwasserzweckverband – AZV- übertragen. Die Zusammenführung und die Ableitung des Abwassers obliegt dem Eigenbetrieb „Abwasserbetrieb Tornesch“.

 

Die Verbandsversammlung des AZV hatte im Jahr 2006 beschlossen, die Aufgaben des Zweckverbandes so zu erweitern, dass Mitgliedsgemeinden ihre gesetzliche Aufgabe zur Abwasserentsorgung vollständig auf den AZV übertragen können. Zu dieser Satzungsänderung ist es gekommen, weil insbesondere kleinere Gemeinden das Fachwissen des Zweckverbandes nutzen wollten. Die Satzungsänderung wurde seinerzeit vom Innenministerium genehmigt und zwischenzeitlich machen einige Kommunen von dem Angebot Gebrauch.

 

Nunmehr hat die Kommunalaufsicht des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein mit Blick auf das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Amtsordnung aus dem Jahr 2010 rechtliche Bedenken geäußert, die daraus resultieren, dass der damaligen Aufgabenerweiterung des AZV keine öffentlich-rechtliche Vereinbarung aller Verbandsmitglieder zugrunde lag. Nur die Gemeinden, die von dem Angebot Gebrauch gemacht haben, haben einen zusätzlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen.

 

Die Kommunalaufsicht schlägt daher vor, eine entsprechende Vereinbarung nachzuholen und rückwirkend abzuschließen. Der mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist beigefügt. Der jetzt abzuschließende Vertrag bezieht sich ausschließlich auf die Aufgabenerweiterung zur vollständigen Übertragung der Abwasserbeseitigungsplicht. Es steht im Ermessen jeder Mitgliedskommune, ob sie von dem Angebot Gebrauch machen möchte. Für die Stadt Tornesch steht dies nicht zur Disposition.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Keine Änderungen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Die Ratsversammlung beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Übertragung der vollständigen Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Verbandsmitglieder auf den Abwasser-Zweckverband Pinneberg und ermächtigt den Bürgermeister, den Vertrag auszufertigen.
 

 

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Anlagen

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