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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

In der letzten Fachausschuss-Sitzung am 20.02.2006 wurde bereits darüber berichtet, dass der Kreis Pinneberg die Richtlinien zur Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmegebühren (Sozialstaffel) von Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen beschlossen hat. Im Wesentlichen ergaben sich Änderungen in der Einkommensermittlung, der Einkommensbereinigung, der Bedarfsermittlung, der Festsetzung von Mindestbeiträgen und prozentualen Festsetzung eines Beitrages ( von 55 auf 80 %) vom Einkommensüberhang.

Zusätzlich hatte der Kreis Pinneberg die Kommunen gebeten, die Senkung der Kreisumlage um 1 %-Punkt für eigene „freiwillige“ Sozialstaffeln zur Reduzierung von Kindergartenbeiträgen einzusetzen.

 

Um die aus einer „freiwilligen“ Sozialstaffel erwachsenden Kosten zu ermitteln, bat die FDP-Fraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Wie hoch ist die Kreisumlagenersparnis bei Senkung um 1 %-Punkt ?

2.      Wie hoch wäre die Belastung für die Stadt Tornesch, wenn sie die Differenz von 80 zu 55 % eines Einkommensüberhanges tragen würde?

3.      Wie hoch wäre die finanzielle Belastung der Stadt Tornesch, wenn sie die Differenz zwischen neuer und alter Sozialstaffel ausgleichen würde?

 

Zu 1:              Die Senkung der Kreisumlage um 1%-Punkt macht nach Aussagen des Amtes für zentrale Verwaltung und Finanzen eine Reduzierung der Kreisumlage um rd.

              60.000,-- € aus.

 

Zu 2:              Bereits in der letzten Fachausschuss-Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass die Ermittlung dieser Kosten unter Berücksichtigung der bei den Trägern der Kindertagesstätten vorliegenden Daten nur in wenigen Fällen möglich ist. Zudem ist die wirtschaftliche Lage der Eltern für die ab 01.08.2006 neu aufzunehmenden Kinder noch nicht bekannt. Ferner ist noch nicht festgelegt, ob das Einkommen der Stiefväter in die Berechnung mit einzubeziehen ist. Um wenigstens einen Anhaltspunkt für entstehende Kosten zu erhalten, wurden die Träger der Kindertragesstätten gebeten, Vergleichberechnungen durch zu führen.

              Diese liegen nunmehr für die Einrichtungen des Kirchenkreises und der Arbeiterwohlfahrt vor. Der Kreisverband des DRK war aufgrund des dortigen Datenbestandes hierzu nicht in der Lage, hat aber mitgeteilt, dass in der dortigen Einrichtung in 22 Fällen eine vollständige Gebührenbefreiuung ausgesprochen wurde. Nach Auswertung des vorhandenen Datenmaterials kann für die Stadt Tornesch der Schluss gezogen werden, dass der überwiegende Anteil der Ermäßigungen aus der Geschwisterkindregelung resultiert. Sollten diese Kinder weiterhin betreut werden, werden sich für die Eltern keine Änderungen in der Beitragshöhe (mit Ausnahme der Gebührenanpassung) ergeben. Für den zweiten größten Bereich, der Gruppe der voll Gebührenbefreiten, würde sich ändern, dass trotz fehlendem Einkommensüberhang ein Mindestbeitrag in Höhe von 15,50 € zu zahlen wäre.

              Wollte die Stadt Tornesch diesen Mindestbeitrag und in zwei Fällen die Differenz zwischen 55 und 80% ausgleichen, wäre für das Jahr 2006 mit Kosten in Höhe von ca. 4.700 € zu rechnen. Jedoch wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass die vorliegenden Daten völlig unzureichend für genaue Ermittlungen sind. (Berechnungsbeispiele sind beigefügt.)

 

Zu 3:              Eine Kostenermittlung ist derzeit noch nicht möglich, weil das entsprechende Datenmaterial der Eltern nicht vorliegt und außerdem die Ausführungsbestimmungen und das Berechnungsprogramm erst am 24.04.2006 in der Kindergartenarbeitsgruppe vorgestellt werden. Für die Stadt Tornesch werden die Sozialstaffel-Berechnungen jedoch von den Trägern der Kindertagesstätten vorgenommen. Diese Regelung resultiert aus den geschlossenen Verträgen und ist durch die Verwaltungskostenpauschale abgedeckt. Würde jedoch die Stadt Tornesch beschließen, dass bei der Variante „ weitere Geltung der alten Sozialstaffel“ in jedem Fall zwei Berechnungen mit unterschiedlichen Programmen erforderlich werden, erhöhen sich aufgrund des zusätzlichen Verwaltungsaufwandes die Verwaltungskostenpauschalen. Verwaltungsseitig wird davor gewarnt, auch noch unterschiedliche  Berechnungsprogramme zur Anwendung bringen zu lassen.

 

Übersicht über die Entwicklungen in Sachen Sozialstaffel  in den Umlandkommunen (nicht vollständig)

 

Kommune               Beschluss der Stadtvertr/ Fachauss.               Vorschlag der Verwaltung

 

Stadt Uetersen               noch keinen  Beschluss gefasst              Ausgleich zwischen 55% u. 80%

 

Stadt Elmshorn               befristet für 1 Jahr                                           Ausgleich zwischen 55% u. 80 %

              ab 01.08.2006                                          u. Übernahme Mindestbeitrag

 

Gemeinde

Halstenbek              kein Beschluss                                          ab 01.08.2006 zunächst keine

                                                        Sozialstaffel, Auswirkungen der

                                                        Kreisregelung soll abgewartet

                                                        werden.

                            (genauere Berechung)

 

 

Stadt Wedel              Beschluss gefasst                                          Ausgleich zwischen 55% u. 80%

              zusätzl. in Beratung                                           Evt. noch Übern. Mindestbeitrag

                                                        ab 01.08.2006

 

Amt Moorrege               noch in Beratung                                          noch kein Ergebnis

 

Gem. Rellingen              Beschluss FachA.                                          Übernahme Differenz zwischen

                                                        alter u. neuer Richtlinie. Überprfg.

                                                        in GV,

                                                        Plan: Übernahme Variante Quickborn

 

Stadt Quickborn              Beschl. FachA                                          Höhere Beiträge als Kreis Pbg.

                                          empfiehlt, Ausgleich zwischen

                                          45% u. 80% sowie Übernahme

                                          Mindestbeitrag ab 01.08.2006

 

Stadt Barmstedt              kein Beschluss                                          siehe Uetersen

 

Stadt Pinneberg              Beschluss                                           Ausgleich zw. 55 u. 80 % ab

                                                        01.08.2006

 

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der Kreis Pinneberg als gesetzlich verpflichteter Träger der Jugendhilfe es leider aufgegeben hat, seiner Ausgleichsverpflichtung nachzu- kommen. So wird aus obiger Aufstellung deutlich, dass sich die Bedingungen in allen Kommunen des Kreises Pinneberg, was die finanzielle Seite der Kinderbetreuung angeht, unterschiedlich je nach wirtschaftlicher Kraft darstellen werden.

 

 

Vorschlag der Verwaltung für eine finanzielle Unterstützung an  Erziehungsberechtigte zur Leistung von Beiträgen für Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Tornesch

 

Wie aus den o. g. Ausführungen erkennbar, profitieren die meisten Erziehungsberechtigten derzeit von der Geschwisterkindermäßigung, die sich auch unter Anwendung des neuen Sozialtarifes des Kreises Pinneberg nicht verändern wird.

 

Eine geringere Gruppe von Erziehungsberechtigten erhält unter Berücksichtigung ihres Einkommens eine Ermäßigung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse künftiger Eltern sind jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Insofern wird hier mit Unbekannten gearbeitet. Nach den neuen Richtlinien zur Ermittlung von Bedarfssätzen und Einkommenbereinigungen zeigen sich Vor- aber auch Nachteile.

In ungünstigen Konstellationen ist nicht zu vermeiden, dass sich in Einzelfällen Nachteile ergeben. Diese sind, wie in allen Fällen jedoch nicht über allgemeine Regelungen auszuschließen.

 

Deshalb schlägt die Verwaltung für die „kinderfreundliche“ Stadt Tornesch vor:

 

1.      Die Stadt Tornesch stimmt den kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen gem. Schreiben des Kreises Pinneberg vom 20.02.2006 ab 01.08.2006 zu.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnliche Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 15.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

3.      Nach Prüfung möglicher Inanspruchnahme der Ermäßigung nach Kreisrichtlinie gewährt die Stadt Tornesch den Tornescher Beitragspflichtigen für jeden Betreuungsmonat, den ein in Tornesch wohnhaftes Kind die Tornescher Kinderbetreuungseinrichtung oder kindergartenähnliche Einrichtung besucht, einen Zuschuss in Höhe von 10,-- €.

 

4.      Die Zahlung des Zuschusses erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und, je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen,  Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und –abwicklung zwischen Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der Zuschuss der Stadt Tornesch wird beginnend ab 01.08.2006 in 12 gleichen Raten á 10,- € für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr (bis Juli 2007) in der jeweiligen Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den Zuschuss der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Zuschussgewährung ist die Zahlung der Gebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden.

 

6.      Der Zuschuss wird zunächst befristet in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007 gewährt.

 

7.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 € mtl. für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle des Zuschusses in Höhe von 10,-- € mtl.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Die Stadt Tornesch verfügt über 467 Betreuungsplätze.

Ausgehend davon, dass wie bisher 45 Betreuungsplätze gänzlich von der Beitragspflicht befreit sind (wegen nicht vorhandenem Einkommensüberhang) ergeben sich für die Stadt Tornesch folgende Kosten:

 

Zeitraum vom 01.08. bis 31.12.2006

 

423 Plätze x 10,-- € x 5 Monate =   21.150,--  €

  45 Plätze x 15,50 € x 5 Monate =   3.487,50 €

      Zuschuss der Stadt Tornesch    =   24.637,50 €

 

Zeitgleich werden über die Senkung der Kreisumlage Mittel in Höhe von 25.000 € eingespart, so dass der o. g. freiwillige Zuschuss refinanziert wäre.

 

 

 

   Zeitraum vom 01.01. bis 31.07.2007

             

    423 Plätze x 10,-- € x 7 Monate  =   29.610,--  €

      45 Plätze x 15,50 € x 7 Monate  =   4.882,50 €

 

Zuschuss der Stadt Tornesch        =    34.492,50 €

 

Zeitgleich werden über die Senkung der Kreisumlage Mittel in Höhe von 35.000 € eingespart, so dass der o. g. freiwillige Zuschuss refinanziert wäre.

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Folgender freiwilliger Zuschuss zur Senkung der Betreuungsgebühren für Tornescher Kinder in Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Betreuungseinrichtungen wird zunächst befristet für das Kindergartenjahr vom 01.08.2006 bis 31.07.2007  beschlossen :

                                                       

1.      Die Stadt Tornesch stimmt den kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen gem. Schreiben des Kreises Pinneberg vom 20.02.2006 ab 01.08.2006 zu.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnliche Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 15.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

 

3.      Nach Prüfung möglicher Inanspruchnahme der Ermäßigung nach Kreisrichtlinie gewährt die Stadt Tornesch den Tornescher Beitragspflichtigen für jeden Betreuungsmonat, den ein in Tornesch wohnhaftes Kind die Tornescher Kinderbetreuungseinrichtung oder kindergartenähnliche Einrichtung besucht, einen Zuschuss in Höhe von 10,-- €

 

4.      Die Zahlung des Zuschusses erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und –abwicklung zwischen Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der Zuschuss der Stadt Tornesch wird beginnend ab 01.08.2006 in 12 gleichen Raten á 10,- € für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr (bis Juli 2007) in der jeweiligen Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den Zuschuss der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Zuschussgewährung ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden.

 

6.      Der Zuschuss wird zunächst befristet in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007 gewährt.

 

7.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 € mtl. für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle des Zuschusses in Höhe von 10,-- € mtl.

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Auswirkungen des Beschlusses und ggfs. auftretende Härtefälle zu berichten.

 

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