Mitteilungsvorlage - VO/06/046
Grunddaten
- Betreff:
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Berichte und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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24.04.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Soziales, Jugend, Sport und Angelegenheiten der Kinderbetreuung
1. Verlängerung des Gestattungsvertrages für den Betrieb des Waldkindergartens im Esinger Wohld
Gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2001 wurde zum 01.09.2001 im Esinger Wohld ein Waldkindergarten eingerichtet. Die Waldmäuse sind ein Gruppenangebot der AWO-KiTa im Merlinweg. Hier werden vormittags regelmäßig mindestens 15 Elementar-Kinder an fünf Tagen in der Woche jeweils 4 Stunden betreut. Die Sondernutzung des Esinger Wohldes ist gemäß Gestattungsvertrag vom 24.07.2001 zwischen der AWO Unterelbe gGmbH und dem Forstamt Rantzau mit einer Laufzeit vom 01.09.2001 bis zum 31.08.2007 vereinbart.
Aufgrund der aktuellen Wartelistenvormerkungen zu diesem besonderen pädagogischen Angebot sollen zum 01.08.2006 insgesamt 16 Kinder in dieses Betreuungsangebot aufgenommen werden. Die Mehrheit dieser Kinder wird nicht zum Schuljahr 2007/2008 schulpflichtig werden. Deshalb ist es erforderlich, möglichst kurzfristig Verhandlungen zur Verlängerung des mit dem Forstamt Rantzau geschlossenen Gestattungsvertrages aufzunehmen. Verwaltungsseitig wird eine Verlängerung für die Dauer von fünf weiteren Jahren vorgeschlagen. Hierdurch wird für die Eltern der Kinder, die ab August 2007 weiterhin den Waldkindergarten besuchen sollen eine Planungssicherheit für die Fortsetzung der Betreuung ab dem 01.09.2007 gegeben. Darüber hinaus könnten auch zukünftig noch Vormerkungen in der Warteliste für eine Neuaufnahme ab August 2007 in dieses Betreuungsangebot erfolgen. Im Rahmen der Defizitabdeckung des AWO-Bewegungskindergartens im Merlinweg wird jährlich eine Pacht in Höhe von 150,-- gezahlt.
Der AWO Kreisverband wird gebeten, den Gestattungsvertrag auf dieser Grundlage zu verlängern.
2. Rückzahlung von anteiligen Kreiszuwendungen nach Schließung der DRK-
Kindertagesstätte im Ortbrookweg
Bereits mit Schreiben vom 20.01.2006 wurde seitens des Fachdienstes Jugend Förderung von Kindertageseinrichtungen- mitgeteilt, dass der für die Einrichtung der DRK-Kindertagesstätte Ortbrookweg mit 09.07.1992 bewilligte Kreiszuschuss in Höhe von insgesamt 19.326,83 bei Schließung vor Ablauf von 25 Jahren zum 01.08.2006 anteilig in Höhe von 8.503,81 zurück gefordert werden wird. Auch auf Vorhalt der Tatsache, dass die Stadt Tornesch zusätzlich Gruppen eingerichtet und hierfür keine Förderung erhalten habe, werden anteilige Anrechnungen abgelehnt.
Zudem war angemerkt worden, dass unter Berücksichtung gültiger Abschreibungstabellen und der starken Nutzungsbeanspruchung in Kindertagesstätten sicherlich nicht von einer Haltbarkeitsdauer von 25 Jahren für Einrichtungsgegenstände ausgegangen werden kann. Der Kreis Pinneberg beruft sich jedoch auf die seinerzeit gültigen Zuschussrichtlinien, die auch von der Stadt (seinerzeit Gemeinde) Tornesch anerkannt wurden und somit kann, auch im Hinblick auf die Finanzlage des Kreises Pinneberg, hiervon nicht abgesehen werden.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass zahlreiche Kommunen im Zuge der Änderung und Zusammenlegung von Gruppen zu Rückzahlungen von Kreiszuschüssen herangezogen werden. Der Betrag in Höhe von 8.600,-- wird im Nachtragshaushalt der Stadt Tornesch für 2006 bereit zu stellen sein, damit die Zahlung geleistet werden kann. Die Kostendeckung soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gesichert werden.