Beschlussvorlage - VO/06/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen ab dem 01.08.2006
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildung
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Entscheidung
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24.04.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß der Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) in der Fassung vom 12.07.2000 werden die Teilnahmebeiträge oder Gebühren der Kindertagesstätten sowie der kindergartenähnlichen Einrichtungen jährlich zum 01.08. angeglichen.
Berechnungsgrundlage hierfür ist der Verbraucherindex für Deutschland, der die Entwicklung der Verbraucherpreise aller privaten Haushalte in Deutschland abbildet. Ermittelt wird der Prozentsatz von dem Stand 01.08.1995 im Vergleich zum Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres, d.h. hier: Dezember 2005. Die Steigerung des Lebenshaltungsindexes beträgt danach 17 %. Das ist eine Erhöhung zum Vorjahr von 3 %.
Die Teilnahmebeiträge oder Gebühren werden ab 01.08.2006 folgendermaßen angeglichen:
a) Elementarbetreuung in Kindertagesstätten: bisher
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Std. 260,00 254,--
Beitrag für 7,5 Stunden 244,00 238,50
Beitrag für 7 Stunden 228,00 223,--
Beitrag für 6,5 Stunden 210,00 204,50
Beitrag für 6 Stunden 194,00 189,--
Beitrag für 5,5 Stunden 178,00 173,50
Beitrag für 5 Stunden 162,00 158,--
Beitrag für 4,5 Stunden 146,00 142,50
Beitrag für einen Halbtagsplatz / 4 Stunden 130,00 127,--
Beitrag für 3,5 Stunden 114,00 111,50
Beitrag für 3 Stunden 98,00
b) Hortbetreuung in Kindertagesstätten:
AWO-Kindertagesstätte Lüttkamp: 176,00 (Betreuungszeit bis 16.30 Uhr) 171,--
DRK-Kindertagesstätte Friedlandstr.: 182,00 (Betreuungszeit bis 17.00 Uhr) 177,--
c) Zu- oder Abschläge bei Betreuung in Kindertagesstätten:
Der Zu- bzw. Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit im Elementarbereich oder für Zusatzbetreuung im Frühdienst bei Hortbetreuung beträgt monatlich
16,00 . 15,50
d) Krippenbetreuung in Kindertagesstätten:
Beitrag für einen Ganztagsplatz / 8 und mehr Stunden 390,00 381,--
Beitrag für 7,5 Stunden 366,50 358,--
Beitrag für 7 Stunden 343,00 335,--
Beitrag für 6,5 Stunden 312,50 305,50
Beitrag für 6 Stunden 289,00 282,50
Beitrag für 5,5 Stunden 265,50 259,50
Beitrag für 5 Stunden 242,00 236,50
Beitrag für 4,5 Stunden 218,50 213,50
Beitrag für 4 Stunden 195,00 190,50
Der Zu- oder Abschlag für jede angefangene halbe Stunde bei verlängerter oder verkürzter Betreuungszeit bzw. im Früh- oder Spätdienst beträgt bei Krippenbetreuung monatlich
23,50 . 23,--
e) für kindergartenähnliche Einrichtungen (ab 12. Std./Woche)
Der Stundensatz je Betreuungsstunde in den Evangelischen Spielstunden
Am Bonhoefferhaus beträgt monatlich 6,00 .
Das bedeutet für eine Gruppe mit einer Öffnungszeit von 12 Stunden pro
Woche einen Monatsbeitrag in Höhe von
72 (12 Stunden x 6,00 ).
bisher 5,50
Der Mindestbeitrag für den Besuch einer Betreuungseinrichtung beträgt unverändert monatlich 15,50 . (unverändert)
Die Geschwisterermäßigung ist gemäß der gültigen Kreisrichtlinie zu berechnen und der errechnete Beitrag auf 50 Cent bzw. volle Euro aufzurunden.
Die Stadt Tornesch hat sich der Anwendung der Kreisrichtlinie zur Festsetzung der kreiseinheitlichen Elternbeiträge in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen im Jahr 1995 angeschlossen, sodass die vom Kreis Pinneberg mitgeteilte Gebührenanpassung zum 01.08.2006 vorzunehmen ist.
Die lt. Kindertagesstättengesetz bei Gebührenanpassungen vorgesehene Beteiligung der Beiräte der einzelnen Einrichtungen wird im Mai ds. Jahres erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt