Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 89 „Ortskern“ gefasst. Der Geltungsbereich umfasst einen verhältnismäßig großen Bereich mit unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen, der zudem durch mehrere Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken durchschnitten wird. Auch um dem Gedanken einer schrittweisen Herangehensweise gerecht zu werden, bietet es sich deshalb an, den Geltungsbereich in mehrere Teilbereiche zu gliedern (ähnlich wie dies bei dem Projekt „Tornesch am See“ vorgenommen wurde). Diese Vorlage beinhaltet aus diesem Grund den Aufstellungsbeschluss für vier B-Pläne.

 

Unabhängig von der Aufstellung der einzelnen B-Pläne findet die laufende Planung zur Ortskernentwicklung selbstverständlich geltungsbereichsübergreifend statt.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 89 „Ortskern“ vom 07.07.2014 wird aufgehoben.

 

  1. Für das Gebiet östlich und westlich der Friedrichstraße, östlich und westlich des Pappelweges und nördlich der Jürgen-Siemsen-Straße wird der B-Plan 91 „Ortskern: Südliche Friedrichstr.“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet südlich der Uetersener Str., östlich und westlich der Willy-Meyer-Str., westlich der Esinger Str., nördlich und südlich des Levy-Schäfer-Weges und nördlich der Friedlandstraße wird der B-Plan 92 „Ortskern: Willy-Meyer-Str. / Westl. Esinger Str.“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet südlich der Ahrenloher Str., westlich der Bahnstrecke Elmshorn-Pinneberg, und östlich der Esinger Str. wird der B-Plan 93 „Ortskern: Tornescher Hof / Bahnhofsplatz“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

  1. Für das Gebiet östlich der Bahnstrecke Elmshorn-Pinneberg, südlich und nördlich der Ahrenloher Str., westlich und östlich der Wilhelmstr., nördlich und südlich des Lindenwegs, nördlich und südlich des Haselbaumwegs sowie nördlich und südlich der Hamburger Str. wird der B-Plan 94 „Ortskern: Östlich der Bahn“ gem. beigefügtem Plan aufgestellt.

 

Planungsziele der vier B-Pläne sind die funktionale Revitalisierung und städtebauliche Aufwertung des Ortskerns durch die Neuordnung und Verdichtung der Bebauung in Teilbereichen, die geordnete Nachverdichtung und die Qualifizierung der öffentlichen Freiflächen durch die Umgestaltung des öffentlichen Raumes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.


 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...