Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/077
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2006 (Schulverband)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Entscheidung
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22.06.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn
· bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.
Eine von den beauftragten Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K. Derlich vorgelegte Übersicht über die voraussichtlich noch im Jahr 2006 kassenwirksam werdenden Summen zu den Baukosten der Klaus-Groth-Schule, machen einen Nachtrag notwendig, da die Mittel in dieser notwendigen Höhe bisher nicht eingeplant waren.
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2006 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 1.091.800 (unverändert) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je 15.386.300 (+ 7.900.000 ) ab.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt bleibt in Einnahme und Ausgabe unverändert
Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Es sind bei den Einnahmen folgende Positionen zu nennen:
a) Zuschuss vom Bund (281000.360000) + 2.675.000
Zuschuss vom Bund aus IZBB-Mitteln 90% von den gedeckelten
Kosten in Höhe von 5.000.000 abzüglich eines Betrages von 405.000
(der bereits 2003 ausgezahlt wurde) abzüglich des bisher eingeplanten
Haushaltssolls von 1.420.000
b) Zuschuss vom Land (281000.361000)
Zuschuss vom Land in Höhe von 45% der anerkannten Baukosten von 10.237.000 .
Voraussichtlich Kassenwirksam 2007 = 4.000.000 (siehe Investitionsplan)
Voraussichtlich Kassenwirksam 2008 = 606.600 (siehe Investitionsplan)
c) Zuschuss vom Kreis (281000.362030) - 2.000.000
Zuschuss vom Kreis in Höhe von 21% der anerkannten Baukosten
von 10.237.000 .
Voraussichtlich Kassenwirksam 2008 = 2.149.700 (siehe Investitionsplan)
d) Einnahmen aus Krediten (910000.378800) + 7.225.000
Notwendige Erhöhung der Kreditaufnahme zur Finanzierung
der vorgezogenen Baukosten für die Klaus-Groth-Schule
Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten auf:
a) Bau- und Planungskosten Kooperative Gesamtschule
(Klaus-Groth-Schule) + 7.900.000
Voraussichtlich in 2006 fällig werdende Kosten = 12.500.000
siehe hierzu Kostenübersicht 2006 Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K.Derlich
Bereits angeordnet 2.367.095,01 + 2006 noch zu leisten 10.131.564,80
Entwicklung Baukosten Klaus-Groth-Schule | |||
Haushalts-jahr | Rechnungs-ergebnis | Planung | AO-Soll bisher |
2003 | 173.831,37 |
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2004 | 867.994,68 |
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2005 | 3.902.903,39 |
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2006 |
| 12.500.000 | 2.367.095 |
2007 |
| 4.500.000 |
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2008 |
| 2.055.200 |
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2009 |
| 0 |
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Gesamt: | 23.999.929,44 |
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Die Baukosten stellen sich danach wie folgt dar:
Schlussbetrachtung:
Nach Vorlage der Kostenfestsetzung gem. Nr. 5.2 Schulbauförderrichtlinie und der damit verbundenen Festsetzung der zuwendungsfähigen Gesamtbauausgaben auf 10.237.000 , kann nunmehr mit folgenden Zuschüssen geplant werden:
Zuschuss vom Bund aus IZBB Mitteln in Höhe von 4.500.000
(90% auf 5.000.000 )
Zuschuss vom Land aus dem kommunalen
Schulbaufonds in Höhe von 4.606.600
(45% auf 10.237.000 )
Zuschuss vom Kreis aus dem kommunalen
Schulbaufonds in Höhe von 2.149.700
(21% auf 10.237.000 )
Der Haushaltsansatz der jährlichen Baukosten ist abhängig vom entsprechenden Baufortschritt der Maßnahme und muss nötigenfalls unterjährig, wie in diesem Jahr, über einen Nachtrag angepasst werden. Gleichzeitig ist zur Teilfinanzierung des Bauvorhabens auch die Höhe der Kreditaufnahme anzupassen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Die Verbandsversammlung beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 sowie den geänderten Finanzplan und das Investitionsprogramm anzunehmen.
Der Verwaltungshaushalt wird unverändert
in Einnahme und Ausgabe auf 1.091.800
und der Vermögenshaushalt
in Einnahme und Ausgabe nunmehr von 7.486.300 auf 15.386.300
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 3.664.600 auf 10.889.600
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 14.804.300 auf 6.555.200
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 3.420.000 auf 3.420.000
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 0 Stellen auf 0 Stellen
Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:
1. Stadt Tornesch 306.100
2. Stadt Uetersen 95.600
Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 nicht überschreitet, bleibt unverändert.