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ALLRIS - Vorlage

Schulverband Beschlussvorlage - VO/06/077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt u.a. zu erlassen, wenn

 

·         bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

 

Eine von den beauftragten Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K. Derlich vorgelegte Übersicht über die voraussichtlich noch im Jahr 2006 kassenwirksam werdenden Summen zu den Baukosten der Klaus-Groth-Schule, machen einen Nachtrag notwendig, da die Mittel in dieser notwendigen Höhe bisher nicht eingeplant waren.

 

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2006 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  1.091.800 € (unverändert) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  15.386.300 € (+ 7.900.000 €) ab.

 

 

Verwaltungshaushalt:

 

Der Verwaltungshaushalt bleibt in Einnahme und Ausgabe unverändert

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Es sind bei den Einnahmen folgende Positionen zu nennen:

 

a)      Zuschuss vom Bund (281000.360000)              +              2.675.000 €

 

Zuschuss vom Bund aus IZBB-Mitteln 90% von den gedeckelten

Kosten in Höhe von 5.000.000 € abzüglich eines Betrages von 405.000 €

(der bereits 2003 ausgezahlt wurde) abzüglich des bisher eingeplanten

Haushaltssolls von 1.420.000 €

 

b)      Zuschuss vom Land (281000.361000)

 

Zuschuss vom  Land in Höhe von 45% der anerkannten Baukosten von 10.237.000 €.

 

Voraussichtlich Kassenwirksam 2007 =  4.000.000 € (siehe Investitionsplan)

Voraussichtlich Kassenwirksam 2008 =     606.600 € (siehe Investitionsplan)

 

c)      Zuschuss vom Kreis (281000.362030)              -              2.000.000 €

 

Zuschuss vom Kreis in Höhe von 21% der anerkannten Baukosten

von 10.237.000 €.

 

Voraussichtlich Kassenwirksam 2008  =  2.149.700 € (siehe Investitionsplan)             

 

d)      Einnahmen aus Krediten (910000.378800)              +              7.225.000 €

 

Notwendige Erhöhung der Kreditaufnahme zur Finanzierung

der vorgezogenen Baukosten für die Klaus-Groth-Schule

 

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten auf:

 

a)      Bau- und Planungskosten Kooperative Gesamtschule

(Klaus-Groth-Schule)              +              7.900.000 €

 

Voraussichtlich in 2006 fällig werdende Kosten = 12.500.000 €

siehe hierzu Kostenübersicht 2006 Architekten Dipl. Ing. H. Neumann + K.Derlich

Bereits angeordnet 2.367.095,01 € + 2006 noch zu leisten 10.131.564,80 €

 

             

Entwicklung Baukosten Klaus-Groth-Schule

Haushalts-jahr

Rechnungs-ergebnis

€

Planung

€

AO-Soll bisher

€

2003

173.831,37

 

 

2004

867.994,68

 

 

2005

3.902.903,39

 

 

2006

 

12.500.000

2.367.095

2007

 

4.500.000

 

2008

 

2.055.200

 

2009

 

0

 

Gesamt:

23.999.929,44 €

 

Die Baukosten stellen sich danach wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schlussbetrachtung:

 

Nach Vorlage der Kostenfestsetzung gem. Nr. 5.2 Schulbauförderrichtlinie und der damit verbundenen Festsetzung der zuwendungsfähigen Gesamtbauausgaben auf 10.237.000 €, kann nunmehr mit folgenden Zuschüssen geplant werden:

 

 

Zuschuss vom Bund aus IZBB – Mitteln in Höhe von                                          4.500.000 €

(90% auf   5.000.000 €)

 

Zuschuss vom Land aus dem kommunalen

Schulbaufonds in Höhe von                                                                                                  4.606.600 €

(45% auf 10.237.000 €)

 

Zuschuss vom Kreis aus dem kommunalen

Schulbaufonds in Höhe von                                                                                                   2.149.700 €

(21% auf 10.237.000 €)

 

Der Haushaltsansatz der jährlichen Baukosten ist abhängig vom entsprechenden Baufortschritt der Maßnahme und muss nötigenfalls unterjährig, wie in diesem Jahr, über einen Nachtrag angepasst werden. Gleichzeitig ist zur Teilfinanzierung des Bauvorhabens auch die Höhe der Kreditaufnahme anzupassen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

„Die Verbandsversammlung beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 sowie den geänderten Finanzplan und das Investitionsprogramm anzunehmen.

 

Der Verwaltungshaushalt wird unverändert

in Einnahme und Ausgabe auf              1.091.800 €

 

und der Vermögenshaushalt

in Einnahme und Ausgabe nunmehr von               7.486.300 €               auf              15.386.300 €

festgesetzt.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               3.664.600 €               auf              10.889.600 €

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           von                14.804.300 €              auf              6.555.200 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               3.420.000 €              auf              3.420.000 €

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              0 Stellen               auf              0 Stellen

 

 

Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:

 

1. Stadt Tornesch                                                                       306.100 €

2. Stadt Uetersen                                                                        95.600 €

 

 

Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des  § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.

 

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