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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/193

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Anlass der Planung ist der Wunsch eines benachbarten gewerblichen Unternehmens (HellermannTyton), sich am Standort zu erweitern. Nach Fertigstellung der in Bau befindlichen Erweiterungsbauten im Norden und Nordwesten des Betriebs sind am Standort Tornesch keine größeren, planungsrechtlich abgesicherten Erweiterungsflächen mehr vorhanden.

Die einzigen für eine Erweiterung denkbaren Flächen befinden sich östlich und nördlich der bestehenden Stellplatzanlage östlich des Großen Moorwegs (K22).

 

Am 06.07.15 wurde bereits der Aufstellungsbeschluss für die 48. FNP-Änderung gefasst. Diese vorbereitende Bauleitplanung (48. Flächennutzungsplanänderung) ist Voraussetzung für die Aufstellung des verbindlichen Bauleitplans (B-Plan 96). Planinhalt wird – wie beim FNP – die Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen und Grünflächen als Erweiterungsfläche sein, darunter die Darstellung einer größeren Grünfläche im östlichen Bereich, die als Pufferzone zwischen freier Landschaft und dem Gewerbegebiet dienen soll. In diesem Bereich können Flächen für Ausgleichsmaßnahmen, Knickschutzstreifen und Regenrückhaltung untergebracht werden. Eine Darstellung und Konkretisierung der Planung erfolgt im Rahmen der vsl. Anfang 2016 anstehenden Entwurfsberatung.

 

 

 

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die Planung wird vom Fachdienst Bauverwaltung und Stadtplanung erarbeitet. Mittel für Landschaftsplanung und ggfls. erforderliche Gutachten und sind für den Haushalt 2016 angemeldet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

r das Gebiet östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 190 m zwischen Schäferweg und Brandskamps wird, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, der B-Plan 96 aufgestellt. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Bereitstellung von gewerblichen Bauflächen sowie von Grünflächen zur landschaftlichen Einbindung.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

 



 

 

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Anlagen

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