Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/204

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der letzten Ausschuss-Sitzung am 28.09.2015 wurde verwaltungsseitig ein Überblick über das Betreuungsangebot in der Stadt Tornesch gegeben. Zur Erinnerung wird nochmal darauf hingewiesen, dass ohne etwaige Bedarfe aus Neubaugebieten bereits insbesondere im Bereich der Elementarbetreuung jedoch auch im Krippenbereich Betreuungswünsche nicht erfüllt werden können.

Die Ursache liegt nach Einschätzung der Verwaltung in dem  nicht vorhersehbaren Zuzug in Bestandsimmobilien. Offensichtlich verkaufen Hauseigentümer aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht mehr, sondern vermieten lieber an Familien. Diese Bedarfe sind jedoch nicht zu kalkulieren. Derzeit werden 28 Kinder in auswärtigen Einrichtungen betreut und die Stadt Tornesch leistet den Kostenausgleich. Wegen der weiter entstehenden Bedarfe aus den Neubaugebieten sowie aus dem Zuzug von Asylbewerbern mit Kindern wird sich der Druck weiter erhöhen und deshalb sind Möglichkeiten zur Angebotserweiterung zu untersuchen.

 

Sanierung und Erweiterung der DRK-Kindertagesstätte

Nach wie vor werden die Sanierung und der Anbau von 2 Krippengruppen angestrebt. Die  Beratung über vertragliche Regelungen erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung.  

 

Neubau einer Kindertagesstätte mit 4 Krippengruppen und 3 Elementargruppen (100 Plätze)

Wegen der aufkommenden Bedarfe wurde verwaltungsseitig erneut nach geeigneten Grundstücken innerhalb der Stadt Tornesch gesucht. Es besteht theoretisch die Möglichkeit zur Änderung des B-Planes 98 – Tornesch am See, indem anstelle von Wohnbebauung Platz für den Bau einer Kindertagesstätte mit 100 Plätzen geschaffen werden könnte.

 

 

Anbau von 2 Gruppen an die Kindertagesstätte der ev. luth. Kirchengemeinde im Wachsbleicher Weg

Am 30.10.2015 fand ein Gespräch mit den Pastoren Meininghaus, Matthiesen und Lühmann statt. Grundsätzlich besteht die Bereitschaft zum Anbau von 2 Gruppen (Bedarfe vornehmlich Elementar) für 40 Kinder. So würde der kirchliche Kindergarten auf eine 6-gruppige Einrichtung erweitert werden. Erforderlich wäre dann allerdings, dass auch der Küchenbereich vergrößert wird, weil momentan lediglich für eine Elementargruppe und eine Krippengruppe Mittagessen bereitgestellt wird. Das Essen wird in der Kita in Konvektomaten endgegart.  Die Zustimmung des Kirchenvorstandes für ein solches Vorhaben muss noch eingeholt werden.

 

Reaktivierung des Bonhoefferhauses/ Betreuung von bis zu 25 Elementarkindern ab Frühjahr 2016

 

Die Pastoren sehen den von der Verwaltung vorgestellten Bedarf, der aus den erwähnten nicht einschätzbaren Zuzügen entstanden ist und möchten als Kirche auch ihren Anteil zur Integration der Kinder von AsylbewerberInnen beitragen. Dafür würden sie mit Zustimmung des Kirchenvorstandes vom 05.11.2015 das Bonhoefferhaus erneut für Kinderbetreuung an die Stadt Tornesch vermieten. Nur für den Fall, dass im Anschluss die für die Gruppen notwendigen Betreuungskräfte in die 2 neuen Gruppen aus einem Anbau der kirchlichen Kindertagesstätte überführt werden könnten, bestünde vorbehaltlich der Zustimmung des Kirchenvorstandes die Bereitschaft zur Einstellung von Personal. Anderenfalls müssten ErzieherInnen von der Stadt Tornesch eingestellt werden und auf dem Wege der Abordnung zur Betreuung bereitgestellt werden. Die Betreuungsangebote im Bonhoefferhaus könnten sehr kurzfristig bereits im Frühjahr 2016 geschaffen werden, weil Mobiliar und Spielzeug immer noch vorhanden sind. Benötigt wird eine tägliche Betreuungszeit von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Mittagsversorgung müsste extern gesichert werden. Die Entscheidung über den Anbieter kann kurzfristig getroffen werden.

 

Anhebung der Gruppenstärken in vorhandenen Einrichtungen

 

Die bislang nicht gewünschte Gruppenstärkenanhebung in vorhandenen Einrichtungen ist eine weitere Alternative, um zumindest übergangsweise zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Der Wartelistenabgleich mit den Leiterinnen der Tornescher Kindertagesstätten am 11.11.2015 wird Aufschluss darüber geben, in welchen Einrichtungen noch Aufnahmemöglichkeiten vorhanden sind, weil möglicherweise auch bereits Kinder mit Förderbedarfen in den Gruppen vorhanden sind und dann die Gruppenstärke ohnehin heruntergesetzt ist. Die genaue Anzahl daraus zu schaffender Plätze wird in der Sitzung bekannt gegeben.

 

 

Ergebnis des Gespräches mit der zuständigen Mitarbeiterin des Jugendamtes des Kreises Pinneberg (Kindergartenaufsicht)

 

Um bereits im Vorwege auszuloten, welche Maßnahmen förderfähig sind, hat am 28. Oktober 2015 ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin der „Kindergartenaufsicht“ des Kreises Pinneberg stattgefunden. Leider wurden die Förderbedingungen  trotz der Flüchtlingsströme nicht geändert. Das bedeutet, dass die zusätzliche Schaffung von Betreuungsplätzen nur dann gefördert wird, wenn die jeweilige Kommune den Bedarf anhand der Kinderzahlen/ Geburtenzahlen, belegt durch die Auszüge aus den Einwohnermelderegistern, nachgewiesen werden. Dies gilt zumindest für den Elementarbereich. Für den Krippenbereich besteht immer noch Bedarf. Jedoch können nicht nur einseitig Krippenplätze geschaffen werden, weil ansonsten der Übergang in den Elementarbereich nicht mehr gesichert werden kann. So muss in jeder Einrichtung ein ausgewogenes Verhältnis von Krippen- und Elementarplätzen vorhanden sein, ansonsten müssten die Kinder bereits im Alter von 3 Jahren ihre gewohnte Umgebung verlassen und zur Sicherstellung der Betreuung in eine andere Einrichtung wechseln.

Enttäuschend ist einfach, dass keine „Reserveplätze“ für Flüchtlingskinder geschaffen werden dürfen.

Frau Gisdepski stimmte abschließend folgenden Maßnahmen bei Bedarfsnachweis zu:

 

  • Sanierung und Erweiterung der DRK-Kindertagesstätte
  • Reaktivierung der „Kinderspielstunde im Bonhoefferhaus“ mit aufwachsend bis zu 25 betreuten Kindern als Sofortmaßnahme (Betriebserlaubnis muss dann beantragt werden)
  • Befristete Gruppenstärkenanhebung in bestehenden Kindertageseinrichtungen auf bis zu 25 Kinder möglichst bei gleichzeitiger Personalverstärkung

 

Für den Anbau von weiteren 2 Gruppen (Elementarbereich/Krippenbereich) in der ev. luth. Kindertagesstätte wäre der Bedarf nachzuweisen.

 

Den Bedarf für den Neubau einer weiteren Kindertagesstätte mit 100 Plätzen im Bereich Tornesch am See kann Frau Gisdepski nicht einschätzen.

Auch verwaltungsseitig wird die Beurteilung geteilt, dass der Bedarfsnachweis nicht erbracht werden kann. Angesichts des unklaren Zuzugs von Flüchtlingen und des Verbleibs anerkannter Flüchtlinge kann keine klare Aussage getroffen werden. Es wäre jedoch auch möglich, befristet Kooperationen mit Umlandkommunen zu treffen, soll heißen, dass Belegungsrechte gegen anteilige Mitfinanzierung abgegeben werden könnten. Leider gab es in der Vergangenheit hierzu keine Bereitschaft im Zeitpunkt der Planung, weil das Investment nicht mit getragen werden wollte.

Beeindruckend war jedoch, dass nach Fertigstellung z. Bsp. der Einrichtung WABE e.V. gerade die angesprochenen Kommunen ihre Bürger, die örtlich nicht versorgt werden konnten, nach Tornesch schickten.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

1. Sofortmaßnahme:

Reaktivierung des Bonhoefferhauses zur Schaffung von bis zu 25 Betreuungsplätzen

2. Anbau von 2 Gruppen mit Erweiterung des Küchenbereiches in der ev. luth. Kindertagesstätte im Wachsbleicher Weg in Tornesch

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Zu 1: Kosten der Sofortmaßnahme/ Bonhoefferhaus:

Keine Einrichtungskosten; Der Betrieb einer Gruppe mit 25 Plätzen hatte zuletzt 2014 einen städtischen Zuschuss von 51.100,-- € benötigt.

 

Zu 2: Anbau von 2 Gruppen und Erweiterung des Küchenbereiches

Investitionskosten einmalig für  30 Plätze ( z. Bsp. 20 Elementar und 10 Krippe ) geschätzt:

500.000,-- € (Schätzung Büro Haartje für 2 Gruppen= 374.850,-- € zuzgl. Erweiterung Küche)

Folgekosten:  Betreuungszeit tägl. 6 Std. auf der Basis der mit Wabe vereinbarten Zuschüsse = ca. 100.080,-- €/jährlich incl. Abschreibung und sämtlicher Gebäudeunterhaltungskosten

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

1. Im Bonhoeferhaus der ev. luth. Kirche  sollen zum nächst möglichen Zeitpunkt bis zu 25

Betreuungsplätze befristet für zunächst 5 Jahre  eingerichtet werden. Mit der ev. luth. Kir

chengemeinde sind die dafür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen vorzubereiten und

möglichst zur nächsten Sitzung vorzulegen.

 

2. Dem Anbau von 2 Gruppen (Bedarf nach Abstimmung Wartelisten und Geburten- und

    Zuzugszahlen) wird grundsätzlich zugestimmt. Mit der ev. luth. Kirchengemeinde sind die

    Planungen fortzusetzen und Kostenschätzungen für die Erweiterung der Einrichtung

    vorzulegen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die Fördermöglichkeit und – höhe

    zu ermitteln.

 

 

Loading...