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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/217

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Bebauungsplanänderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Parkpalette zu schaffen. Die mit Bäumen bestandene Grünfläche am Grevenberg kann dadurch erhalten bleiben, ein Wohngebäude am Standort der künftigen Parkpalette entfällt. 

Am 06.07.2015 fasste der Bau- und Planungsausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung. Diese hat nun stattgefunden, die eingegangenen Stellungnahmen sind der Abwägungstabelle zu entnehmen. Änderungen am Planentwurf waren nicht erforderlich, lediglich die Ergänzung der im Einfahrtsbereich einzuhaltenden Sichtdreiecke wurde (als Darstellung ohne Normcharakter) vorgenommen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

entfällt
 


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 12.11.2015 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.11.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 1. Änderung des B-Plans Nr. 83 für das Gebiet östlich der Straße „Am Grevenberg“ in einer Tiefe von ca. 110 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, wird die 1. Änderung des Bebauungsplans 83 aufgestellt., bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Anlagen

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