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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Herstellung bzw. Erneuerung der Wilhelm- und Heimstättenstraße, 1. Bauabschnitt Birkenweg – Pfahlweg, wurde zuletzt beraten im Bau- und Planungsausschuss am 08. Mai 2006 mit dem Beschluss, für den Abschnitt Neuendeicher Weg - Pfahlweg den Hocheinbau alternativ mit auszuschreiben. Dadurch ist eine Vergleichbarkeit zwischen dem Vollausbau und dem Hocheinbau auch auf Grundlage von Wettbewerbspreisen gegeben. In der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie im Vergabehandbuch ist der Umgang mit Alternativpositionen geregelt. Gemäß §9 VOB (A) besteht das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung.

Die Anwendung von Alternativpositionen ist daher grundsätzlich eingeschränkt. Aufgrund der Ausschreibungs- und Vergabeordnung der Gemeinde Tornesch, sind Wahl- und Bedarfspositionen auf den jeweils unabweisbaren Mindestumfang zu beschränken, da sie sonst zu Manipulationszwecken missbraucht werden können.

Da es hinsichtlich des Umfanges von Alternativpositionen keine zahlenmäßig definierte Regelung für Ausschreibungen gibt, wurde bei der Vergabeschiedsstelle in Kiel nachgefragt. Nach Aussage der Vergabeschiedsstelle ist in Ausschreibungen der Umfang von Alternativpositionen auf 15 % bis maximal 18 % des geschätzten Auftragswertes zu begrenzen. Somit wurden in der Ausschreibung für die Alternative Hocheinbau (Titel 5) nur die Positionen erfasst, die von dem Vollausbau abweichen.

 

Die Ausschreibungsunterlagen wurden gemäß Anforderungen an insgesamt 12 Firmen übersandt. Die Reihenfolge der zum Eröffnungstermin am 11.06.06 eingereichten und geprüften Angebote hat sich wie folgt ergeben:

 

              Bieter                  Vollausbau                     Hocheinbau              Differenz              

              1.              377.311,74 Euro              414.502,50 Euro              37.190,76 Euro

                    2.               422.919,27 Euro              466.934,80 Euro              44.015,53 Euro

              3.               423.863,21 Euro              478.071,19 Euro              54.207,98 Euro

              4.                469.759,88 Euro              506.673,30 Euro              36.971,43 Euro

              5.               492.737,77 Euro              540.494,78 Euro              47.757,01 Euro

 

Die Mehrkosten für den Hocheinbau ergeben sich überwiegend aus folgenden Positionen:

 

·         Tieferlegung von Schmutzwasser-Hausanschlüssen, da höhengleiche Lage mit RW-Kanalisation im Gehwegbereich

·         Angleichungsarbeiten auf privaten Grundstücken

·         Profilausgleich der Asphalttragschicht

 

Vergaberechtlich ist der Zuschlag auf das preisgünstigste Angebot zu erteilen. Das Vergabeverfahren ist ein Verfahren, dass unter Ausschluss der  Öffentlichkeit erfolgt und seinen Abschluss nach Ablauf der Widerspruchsfrist und Zuschlagserteilung findet. Über Firmen und Preise kann daher nur im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten werden.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Der in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 08.05.06 dargestellte Kostenrahmen der Baumaßnahme für den Vollausbau bleibt nach Berücksichtigung der Ausschreibung bestehen. Vorbehaltlich der Baudurchführung und der Schlussrechnung wird mit folgenden Baukosten einschl. Honorar gerechnet:

 

1. Bauabschnitt:               Birkenweg - Pfahlweg               430.000 Euro

 

Die erforderlichen Mittel stehen für den 1. Bauabschnitt im Haushalt bereit. Auf Grundlage der Erschließungsbeitragssatzung sollen für die Herstellung des 1. Bauabschnittes 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Nur zur Kenntnisnahme. Die Beratung und Beschlussempfehlung erfolgt im nicht öffentlichen Teil.

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