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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/06/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Stadtkernsanierung / Bahnhofsumfeldverbesserung

Die Arbeiten am Park- und Marktplatz und an der Straße Zum Bahnhof sind bis auf Restarbeiten und Mängelbeseitigungen abgeschlossen.

 

Über den Sachstand (Entwurfsbearbeitung,Förderung, Genehmigung und voraussichtlichem Baubeginn) der Maßnahmen Fußgängerbrücke, P+R-Anlage und Sanierung der Fahrradgarage wurde laufend in den Sitzungen des Bau-PlanA berichtet. In der Sitzung des BauPlanA am 12.06.06 wurde die Verwaltung beauftragt, vor Entscheidung über den Bauantrag, eine detaillierte Darstellung der Beschlusslage, der Entwurfs- und Baukostenentwicklung sowie der Folgekosten in der nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Zwischenzeitlich hat sich durch zusätzliche Forderungen der Deutschen Bahn AG (DB) und des Innenministeriums, Abteilung Städtebauförderung (IM/Stbf), ein neuer Sachverhalt ergeben, dass die Bearbeitung der Maßnahmen gestoppt werden musste, da mit einer Überarbeitung der Entwürfe, Kosten- und Genehmigungsunterlagen sowie erneuten Abstimmungen aller Beteiligten und Beratungen im Bau-PlanA gerechnet werden muss.

Aus urlaubsbedingten Gründen bei allen TÖB wird dem Bau-PlanA nicht kurzfristig ein Ergebnis der Abstimmungen im Zusammenhang mit dem o.a. Auftrag zur Beratung vorgelegt werden können. Es wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Beratung im OKT 06 stattfinden kann.

 

Zu den Forderungen:

 

1.1 DB

Brandschutz (F 90) für die Brücke im Fall eines brennenden Zuges

Anprallschutz der Brücke für eine optionale Zuggeschwindigkeit von 160km/h

Prüfung/ggf. Erneuerung der gesamten Bahnsteigbeleuchtung

Prüfung/ggf. Erneuerung der gesamten Beschallungsanlage der Bahnsteige

 

Anzumerken ist, dass die DB im Rahmen des städtebaulichen Wettbewerbs und des Entwurfsverfahrens beteiligt wurde und diesbezügliche Forderungen nicht gestellt hat.

Zwischenzeitlich hat allerdings ein Wechsel der bearbeitenden Personen stattgefunden.

Mit der Aufsichtsbehörde, Eisenbahnbundesamt (EBA), wird zur Zeit die zwingende Notwendigkeit der o.a. Maßnahmen erörtert.

 

IM/Stbf

Erarbeitung einer Gesamtkonzeption nach städtebaulichen Grundsätzen für alle Wegebeziehungen öffentlicher und öffentlich genutzter privater Flächen unter Einbeziehung der Oberflächengestaltung.

Vorgenannte Konzeption kann eine zusätzliche Maßnahme „Umgestaltung  der Buskehre am Bahnhofsvorplatz“ ergeben, soweit aus Sädtebaufördermitteln finanzierbar.

 

Diese Untersuchung ist Voraussetzung für die Einbeziehung der Kostenanteile o.a. Maßnahmen in die Städtebauförderung, die nicht mit GVFG- und FöFo/HH-Randgebiet-Mittel gedeckt, bzw. bezuschusst werden.

 

2. Geschwindigkeitsregelung Wilhelmstraße/Heimstättenstraße/Pastorendamm

Auf Antrag der Interessengemeinschaft hat sich der Petitionsausschuss des Landtages am 29.03.06 nach einer Ortsbesichtigung mit dieser Angelegenheit befasst. Nach Auffassung des Vorsitzenden konnte kein Rechtsverstoß an der getroffenen Regelung festgestellt werden. An der Anhörung waren auch Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Pinneberg, der Polizeistation Tornesch, der Polizeiinspektion Süd, des Landesbetriebes für Straßenbau und Verkehr(LBV) und des Verkehrsministeriums S.-H. beteiligt.

 

Der Vertreter des LBV hat erklärt, dass auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 300Kfz in der Spitzenstunde die Tempo 50-Regelung Bestand haben soll, da die herausgehobene Funktion des Straßenzuges Wilhelmstraße-Heimstättenstraße-Pastorendamm als verbindendes Glied zwischen 2 Landesstraßen (L107/L11O) nicht änderbar ist. Die Geschwindigkeitsregelung (3O) im Schulwegbereich ist davon nicht betroffen.

 

Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat am 28.06.06 mitgeteilt, dass der Ausschuss in der Sitzung vom 27.06.06 keinen Rechtsverstoß hat feststellen können und damit keine Empfehlung im Sinne der Petentin aussprechen kann. Es wird aber empfohlen, bei Änderung planerischer Voraussetzungen erneut über die Verkehrsproblematik seitens der Stadt nachzudenken und in diesen Prozess die Anlieger einzubinden.

 

Asphaltierung Friedrichstraße

Nach der Sanierung der Kanalisation 2005 wurde ab Mitte Juli die Fahrbahn zwischen Pappelweg und Pracherdamm (ausgenommen mittlerer Bereich) als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) asphaltiert,  einschl. der Vor- und Nacharbeiten. Da ein Hocheinbau auf Grund der Höhenanschlüsse der Grundstückszufahrten u. dergl.,  nur zum Teil möglich ist, erfolgten umfangreiche Fräsarbeiten.

 

18. F-Plan-Änderung –GAB/Hasenkamp/K21

Der Innenminister hat mit Erlass vom 29.06.06 die Genehmigung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgt kurzfristig.

 

 

Anfragen

 

Zur Anfrage der FDP vom 13.07.06

 

Zum Sachverhalt

Die straßenbautechnischen Möglichkeiten des Voll- und Hocheinbaus sind einschließlich der Kosten für jede einzelne Maßnahme differenziert zu analysieren. Das gilt insbesondere für städtische Straßen, die zum Anbau bestimmt sind (Höhenanschluss der Grundstücke).

 

Zu Frage 1.

Wenn die technischen Voraussetzungen wie allgemeiner Zustand, Tragfähigkeit, Frostsicherheit und Höhenanschluss der Grundstücke gegeben sind, ist ein Hocheinbau möglich. Natürlich müssen auch die wirtschaftlichen Bedingungen in Verbindung mit einer Dauerhaftigkeit erfüllt sein.

 

Zu Frage 2.

Verwaltungsseitig besteht kein Widerspruch, da auch für  den Koppeldamm Bauklasse IV vorgeschlagen wurde. Die Anlieger hatten Bauklasse V gefordert.

 

Zu Frage 3.

Das wirtschaftliche Interesse am Vollausbau ist durch Preisgünstigkeit und Dauerhaftigkeit gegeben.

 

Zu Frage 4.

Das Für und Wider von Schrägbordsteinen wurde ausführlich anläßlich der Maßnahme Neubau Birkenweg mit Anliegern und im Bau- PlanA  auch vor Ort (Musterflächen) diskutiert, beraten und  für künftige Maßnahmen beschlossen. Eine Beeinträchtigung von behinderten Menschen wurde nicht gesehen.

 

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