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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/15/250

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.10.2015 wurde der seinerzeit vorgestellte Entwurf  zurückverwiesen, um eine niedrigschwelligere und kostengünstigere Planung zu erarbeiten.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Planung insoweit zu modifizieren, dass

  1. durch  Wegfall der Fassade ein offenes Erdgeschoss entsteht,
    1. die Bedenken gegen witterungsbedingte Schädigungen durch technische Ertüchtigung ausgeräumt werden und
    2. die Kosten dieser Schutzmaßnahmen denen der ursprünglich geplanten Fassade gegenüber gestellt werden.
  2. Verlegung der Fahrradboxen in das OG, so dass im EG nur Anlehnbügel vorhanden sind.
  3. Wegfall sämtlicher E-Bike-Komponenten und Beschränkung auf 2 Ladestationen zur Kostenersparnis.
  4. Visualisierung des Baukörpers in einem größeren Format um die Transparenz der Anlage beurteilen zu können.

 

Diese Vorgaben wurden durch das Büro Plan AG eingearbeitet und sind in anliegenden Unterlagen dargestellt. Herr Dipl.-Ing. Franzen von der Plan AG wird an der  Sitzung teilnehmen und für Erläuterungen zur Verfügung stehen.  

 

Zur Feststellung der statischen Zulässigkeit einer geplanten Öffnung des Erdgeschosses und der hierdurch bedingten vermehren Witterungseinflüsse auf die Konstruktionshölzer hat am 15.12.2015 eine Prüfung durch den Prüfingenieur für Baustatik Herrn Ben-Hassen stattgefunden. Der Prüfbericht ist als Anlage beigefügt. Im Ergebnis kommt der Gutachter zu der Feststellung, dass die Öffnung des Gebäudes mit erheblichem Aufwand möglich ist.

 

Aufgrund der Feiertage war die vom Ausschuss gewünschte Kostenaussage bis zum Zeitpunkt des Ladungstermins nicht möglich. Herr Franzen wird hierzu während der Sitzung Stellung nehmen können.

 

Ein Vermarktungskonzept zur Refinanzierung wird nach Klärung der Gestaltung, Ausstattung und Zugangssituation der Anlage erarbeitet.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

Die im Rahmen der Ortskerngestaltung mit den bislang ergangenen Zuwendungsbescheiden dem Grunde nach in Aussicht gestellten Zuwendungsmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) konnten nicht  wie in den Vorjahren in das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

Durch die Umstellung der Antragsunterlagen auf E-Bike-Komponenten hat die LVS bei Beantragung dieser Mittel im Mai 2015 die Maßnahme als selbstständig aus dem Gesamtpaket Ortskerngestaltung herausgelöst und mit Prüfvermerk vom 17.06.2015 zur Überarbeitung an die Stadt zurückverwiesen. Zur Erlangung der gewünschten Zuwendung aus Mitteln des GVFG ist somit ein neuer Antrag  erforderlich.

 

Aus dem Programm „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung innovativer Fahrradinfrastruktur im Haushaltsjahr 2015“ sind der Stadt am 01.12.2015 40.000,-€ für die Durchführung von Planungen bis zur Leistungsphase 4 HOAI für den Umbau der Fahrradgarage bewilligt worden.

Diese Zuwendung ist allerdings verbunden mit der Auflage, dass die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) bis zum 01.03.2016 abgeschlossen sein soll.


 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Bau-und Planungsausschuss stimmt der vorgestellten Variante 2 zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Genehmigungsplanung zu erarbeiten.
 

 

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Anlagen

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