Fraktionsantrag der FDP - VO/06/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung Außenbereichssatzung "Esinger Moor"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Fraktionsantrag der FDP
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Bau- und Planungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
16.10.2006
|
Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A
Die in der BA-Sitzung am 5.09.2006 und in der Ratsversammlung vom 25.10.06 beschlossene
Außenbereichssatzung Esinger Moor ist rechtswidrig. Es entspricht nicht den Tatsachen, dass mit der Außenbereichssatzung Rechtssicherheit für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger geschaffen wurde. Allein dies war das Ziel, das von allen Fraktionen im Fachausschuss und in der Ratsversammlung betont wurde. Mit Schreiben vom 15.12.2005 widersprach der Kreis Pinneberg wegen der Rechtswidrigkeit der Außenbereichssatzung. Der Stadt Tornesch wurde mit diesem Schreiben empfohlen, wegen des vorhandenen Rechtsscheins die Satzung in einem öffentlichen Verfahren aufzuheben.
Dies ging aus der Berichterstattung des Bürgermeisters - trotz mehrfacher Nachfragen im Hauptausschuss bisher nicht hervor.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger fühlten sich bereits durch die Außenbereichssatzung ermuntert und stellten Bauanfragen bzw. -anträge bei der Bauaufsicht des Kreises, die ablehnend beschieden werden mussten.
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Zu B Stellungnahme der Verwaltung
Der TOP wurde seinerzeit wiederholt von der Tagesordnung abgesetzt, weil am 06.09.06 ein weiteres Gespräch mit dem Kreis Pinneberg stattfinden sollte. Im Ergebnis erhielt die Stadt das folgende Schreiben des Leiters des Fachdiensts Bauordnung vom 02.10.06:
Ordnungsbehördliches Vorgehen in ,,zentralen Schwarzbaugebieten
Sehr geehrter Herr Krügel,
wir haben Anfang des Monats in Ihrem Hause die von uns geplante Vorgehensweise besprochen, wie zukünftig mit den überwiegend im Außenbereich der Stadt Tornesch vorhandenen ungenehmigten Gebäuden bzw. Nutzungen verfahren werden soll. Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
Die in der Landesbauordnung gesetzlich geregelten Aufgaben sehen unter anderem vor, dass die zuständige Bauaufsichtsbehörde neben der Prüfung und Genehmigung von Baugesuchen auch die ordnungsgemäße (bauliche) Nutzung von Grundstücken zu prüfen hat, Es ist bekannt, dass sich unter anderem in Tornesch einige Straßenzüge mit bebauten Grundstücken im Außenbereich (Esinger Moor) befinden, für deren Bebauung teilweise keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Die Bauaufsichtsbehörde wird diese Bereiche (sogenannte zentrale Schwarzbaugebiete) untersuchen, um zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme einen aktuellen Überblick zu bekommen.
Danach ist zu entscheiden, wie mit den bisher ungenehmigten Gebäuden bzw. sonstigen baulichen Anlagen (Nebenanlagen) umzugehen ist. Eine nachträgliche Genehmigungsfähigkeit wird wegen der Außenbereichslage nicht möglich sein.
Jeder Einzelfall ist mit den Betroffenen zu besprechen, um Lösungen zu finden, die einerseits die Belange der dort Wohnenden mit einbezieht und andererseits planungsrechtliche Bauvorschriften berücksichtigt.
In jedem Einzelfall werden hierbei individuelle sozial verträgliche Lösungen angestrebt Die Stadt soll bei dieser Verfahrensweise begleitend und unterstützend mit einbezogen werden.
Der genaue Zeitpunkt der Bestandsaufnahme steht noch nicht fest und wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr sein.
Die Verwaltung beabsichtigt, weitere Gespräche mit dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, dem Bundesbauministerium und den ähnlich betroffenen Städten Quickborn und Schenefeld zu führen, um den Betroffenen zu einer befriedigenden Lösung ihrer existenziellen Probleme zu verhelfen.
Solange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, sollte aus Verwaltungssicht die Außenbereichssatzung nicht aufgehoben werden, sie ggf. beim Klageweg gegen mögliche Abbruchverfügungen von Vorteil sein könnte (gerichtlicher Vergleich).
Insoweit wird der Beschlussempfehlung der FDP-Fraktion aus Verwaltungssicht widersprochen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
1. Der Bauausschuss widerruft die Außenbereichsatzung Esinger Moor.
2. Den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ist der Widerruf bekannt zu machen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Widerruf ortsüblich bekannt zu machen;
dabei ist auch anzugeben, wo die Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.