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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/15/264

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Neubaugebiet „Tornesch Am See“

 

In den Bereichen der Bebauungspläne 78 „Kuhlenweg – Schäferweg“ und 79 „Kuhlenweg – Großer Moorweg“ werden derzeit die Hochbaumaßnahmen errichtet.

 

Nachdem der Bebauungsplan 82 „Östlich Merlinweg“ in der Ratsversammlung am 15.12.2015 als Satzung beschlossen wurde, ist für diesen Bereich inzwischen der Bauantrag gestellt worden. Der Erschließungsvertrag mit dem Investor steht unmittelbar vor der Unterzeichnung.

 

Der Bebauungsplan 76 „ Südlich Schäferweg“ mit dem geplanten See soll in drei selbstständige Bebauungspläne zerlegt werden. Die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse werden vorbereitet. Hintergrund ist die zeitliche Entzerrung der Planung, die wegen der unterschiedlichen Planinhalte Seegrundstück/ Einfamilienhäuser/ Mehrfamilienhäuser und der differenzierten Betrachtungsweisen sinnvoll erscheint.

 

Fahrradgarage am Bahnhof Tornesch

Nachdem die Vorstellungen über die äußere Gestaltung der Fahrradgarage in Hinblick auf eine Voll bzw. Teilfassade noch auseinander lagen, hat der Bau- und Planungsausschussnach einer statischen Untersuchung der Baukonstruktion und Beratung durch Herrn Dipl. Ing. Franzen als planender Ingenieur in der Sitzung 01.02.2016 die grundsätzliche Entscheidung zugunsten einer Vollfassade getroffen. Nach Klärung der zu erwartenden Reinigungskosten steht noch die Entscheidung über die Ausführung in Industrieglas aus. Trotz Abriss des alten Erschließungsturms wird das Obergeschoss künftig weiterhin durch eine Außenrampe erschlossen.

 

Aufzugsanlagen an der Fußgängerbrücke

Die im Bericht zum 01.09.2015 angekündigte Instandsetzung der Aufzugsanlagen konnte nicht erfolgen, da erhebliche rechtliche und technische Bedenken an der Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen bestanden. Inzwischen hat in einem gerichtlichen Anhörungstermin am 11.12.2015 eine intensive Befragung des Gutachters durch alle Verfahrensbeteiligten stattgefunden. Als Ergebnis dieses Termins hat das Gericht verfügt, dass die bauausführende Firma in Kooperation mit dem Planungsbüro ein Sanierungskonzept entwickelt, welches bis zum 15.02.2016 dem Gericht zugeleitet werden soll. Das Gericht wird sodann den Gutachter beauftragen, die Eignung und Nachhaltigkeit des Konzeptes zu bestätigen. Erst nachdem die technische Lösung feststeht, kann über eine mögliche Kostenaufteilung verhandelt werden. Allerdings hat die Plan AG mit Schriftsatz vom 15.02.2016 beim Landgericht Itzehoe beantragt, die Frist zur Vorlage des Sanierungskonzeptes bis zum 29.02.2016 zu verlängern.

 

Alte Ahrenloher Schule

Der Sanierung der alten Ahrenloher Schule wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.03.2015 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass eine bis zu 75%-ige Förderung gewährt wird. Wegen mangelnder Förderungszusage wurde die Sanierung zunächst zurück gestellt und das Gebäude lediglich winterfest hergerichtet. Es besteht nun die Möglichkeit aus dem Programm für integrierte ländliche Entwicklung zum Erhalt des kulturellen Erbes eine Förderung in Hohe von 53% der zuwendungsfähigen Kosten zu erhalten. Ein entsprechender Antrag wurde im Februar beim LLUR gestellt. Nach Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung ist seitens der Stadt über die tatsächliche Durchführung der Sanierungsmaßnahme zu beraten und die Beschlusslage anzupassen.

 

Straßenausbaumaßnahmen

Norderstraße

Die bauausführende Firma ist trotz des aufrecht erhaltenen Auftrags der Stadt Tornesch wegen Massenunzulänglichkeit (Insolvenz in der Insolvenz) gescheitert. Im Wesentlichen stehen noch die Pflasterarbeiten im Bereich Einmündung Pommernstraße bis zum Tunnel aus. Diese Maßnahme muss durch eine andere Firma beendet werden. Über die hierdurch entstehenden Mehrkosten kann noch keine Aussage getroffen werden, da zunächst das Insolvenzverfahren rechtlich soweit abgewickelt werden muss, dass die Beauftragung einer anderen Firma erfolgen kann.

 

Am Moor

Die öffentliche Anliegerbeteiligung hat in Form von zwei Abendveranstaltungen stattgefunden. Aus den Reihen der Anlieger hat sich eine Interessengemeinschaft gebildet, die aktiv am Planungsprozess beteiligt wird. Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2017 vorgesehen.

 

 

 

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Anlagen

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