Beschlussvorlage - VO/16/017
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für die Stadt Tornesch
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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09.03.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Der für die Stadt Tornesch derzeit gültige Landschaftsplan stammt mit der Aufnahme der Landschaftselemente vom Ende der 80er Jahre. Beschlossen wurde er 1992. Seitdem hat er, im Gegensatz zum Flächennutzungsplan keine Änderungen erfahren. D.h. das Gros der baulichen Entwicklungen der letzten Jahre ist hier nicht ablesbar.
Zu nennen sind besonders der Neubau des Sportplatzes und des Parkplatzes bei HellermannTyton auf der Ostseite des Großen Moorweges sowie die gewerbliche Entwicklung bei HellermannTyton selbst.
Durchaus abgedeckt im Landschaftsplan ist dagegen die bauliche Entwicklung östlich der A 23 (Gewerbe), von Tornesch „Am See“ und auch eine mögliche Entwicklung östlich des Thujaweges nördlich der Ahrenloher Straße.
Derzeit sind darüber hinaus aber drei weitere bauliche Entwicklungen in Rede, die über die Abgrenzungen der überplanten Gebiete zur freien Landschaft hinausgehen:
1.)Weitere gewerbliche Entwicklung bei HellermannTyton östlich des Großen Moorweges;
2.)Neubau eines Tagungshotels an der Ahrenloher Straße;
3.)Weitere gewerbliche Entwicklung östlich der A 23 und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Oha.
Schon bei den ersten Gesprächen über weiteres Gewerbeland an der A 23 mit der Landesplanung wurde von dort eine naturräumliche Betrachtung möglicher Standorte angeregt, ohne deren Ergebnisse ein solches Ansinnen keinen Erfolg haben würde.
Dieses Gutachten wurde 2013 fertiggestellt und liegt der Landesplanungs-behörde vor. Bei weiteren Gesprächen mit der Landesplanungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg zeichnete sich ab, dass ohne eine Aktualisierung des Landschaftsplanes keine weitere bauliche Entwicklung „im großen Stile“ stattfinden kann. Dabei wurde dann noch der Hinweis gegeben, dass nicht das gesamte Stadtgebiet überplant werden muss.
Vor diesem Hintergrund wurde das Büro Mordhorst aus Nortorf, das seinerzeit schon den landschaftsökologischen Fachbeitrag zur Standortsuche für ein Gewerbegebiet erarbeitet hatte, beauftragt für den Bereich nördlich der Bahnstrecke die Teilfortschreibung des Landschaftsplanes vorzunehmen.
Das Büro wird sich selbst, seine Arbeitsweise und die Aufgaben und Ziele der Landschaftsplanung vorstellen und Aussagen zum möglichen Zeithorizont machen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
| x | vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| x | Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: | x | ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: | 20.000 Euro |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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