Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen fasste am 19.01.2016 folgenden einstimmigen Beschluss:

  1. Die Verwaltung sondiert umgehend, auf welchen Flächen vorzugsweise im städtischen Besitz- die Realisierung des Baus einer Kindertagesstätte möglich ist. Avisierte Größe der Kindertagesstätte: Vier Gruppen mit Erweiterungsoption auf sechs Gruppen.
  2. Sowohl von Seiten des Landes Schleswig-Holstein als auch vom Bund  sind außerordentliche Fördermöglichkeiten für den Bau von Kindertagesstätten in Aussicht gestellt. Die Verwaltung prüft die Belastbarkeit dieser Aussagen und klärt die Förderung durch den Kreis Pinneberg.
  3. Die Ergebnisse zu den Punkten 1 und 2 werden dem Fachausschuss in der nächsten Sitzung am 15.03.2016 vorgestellt.
  4. Als Übergangsregelung bis zur Fertigstellung der neuen Kindertagesstätte wird der befristeten Erhöhung der Gruppenstärken bei gleichzeitiger Personalverstärkung in allen Gruppen der Tornescher Kindertagesstätten, in denen die Möglichkeit dazu besteht, zugestimmt.

 

Zu 1:   glicher Standort

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.02.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 98 „Westlich Kleiner Moorweg, südlich Schäferweg im Baugebiet „Tornesch am See“ gefasst. In diesem Baugebiet wird eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern geplant. Wie aus der beigefügten Planskizze ersichtlich wird das notwendige Grundstück für den Bau einer Kindertagesstätte durch Reduzierung von 4 Baugrundstücken gewonnen. Der teilweise Ausgleich dieser Fläche könnte ggfs. an anderer Stelle außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes 98 durch Umwidmung einer Parkfläche geschaffen werden.

 

Zu 2:   Anerkennung des Bedarfes durch die Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg

Mit Schreiben vom 22.01.2016 wurden der Kindergartenaufsicht der Beschluss und die aktuellen Geburtenzahlen mit der Bitte um Bedarfsbestätigung übersandt. Mit anliegendem Schreiben vom 24.02.2016, eingegangen am 29.02.2016 bestätigt die Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg einen zusätzlichen Bedarf und damit die Förderfähigkeit der Schaffung von 3 Elementar- und 2 Krippengruppen.

 

 

Zu 3:   Festlegung der Anzahl der Gruppen

Auch die Kindergartenaufsicht teilt die Auffassung, dass es wirtschaftlicher erscheint, einen möglichen Neubau mit 5 Gruppen vorzusehen, als weiterhin das Vorhaben zu verfolgen, die bestehenden DRK-Kindertagesstätten im Rahmen der Sanierung um 2 Gruppen zu erweitern und dann den verbleibenden Bedarf in der neu zu errichtenden Kindertagesstätte zu decken. Letztlich obliegt jedoch der Stadt Tornesch die Planungshoheit. Ein weiterer Bedarf wird  gegenwärtig nicht gesehen.  Verwaltungsseitig wird empfohlen, für den Neubau 3 Elementar- und 2 Krippengruppen vorzusehen. Das Gebäude sollte so geplant werden, dass bei weiterem Bedarf problemlos eine weitere Gruppe zuglich erforderlicher Nebenume zu einem späteren Zeitpunkt angebaut werden kann.

 

Zu 4:   gliche Förderung durch Bund, Land und Kreis Pinneberg

Das Schreiben der Kindergartenaufsicht des Kreises Pinneberg vom 24.02.2016 ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Kreisförderung nach Richtlinien:             max. 204.600,-- €

Bund und Land:                                    max. 1.760.000,-- €

 

Angesichts mehrerer vorliegender Förderanträge weist die Kindergartenaufsicht darauf hin, dass nicht gewährleistet ist, dass die volle Fördersumme tatsächlich zur Auszahlung kommt.

 

Zu 5:   Fristen und Termine

Die Frist für die Beantragung der Bundesmittel ist bereits verstrichen. Das Förderprogramm für die Schaffung zusätzlicher Krippenplätze läuft zum 31.04.2016 aus. Jedoch hat der Städteverband Schleswig-Holstein eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2016r das Förderprogramm beantragt. Der Antrag wird mit der hohen Arbeitsbelastung der Kommunen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsarbeit begründet. Zudem wurde ausgeführt, dass versucht wird wegbrechende Bundesmittel durch zusätzliche Landesmittel im Krippenbereich zu kompensieren. Aktuelle Verhandlungsergebnisse werden mündlich in der Sitzung ergänzt.

 

 

 

Zu 6:   Zustimmung zur Erteilung der Auftragsvergabe zur Planung der Kindertagesstätte

Wegen der Eilbedürftigkeit aus der Fristsetzung für die Bezuschussung aus den Bundes- und Landesprogrammen und der Kreisrichtlinie sowie der hohen Zufriedenheit mit Funktionalität und Qualität des Gebäudes der Kindertagesstätte Merlinweg entstand verwaltungsseitig die Idee, die Planung modernisiert um die neuesten energetischen Erkenntnisse nochmal als Grundlage zu verwenden. Der damalige Architekt Herr Gunter Wördemann hatte sich nach Kenntnis der Beschlusslage eigeninitiativ um dieses Projekt beworben und so wurde für den 07.03.2016 ein erstes unverbindliches Vorgespräch geführt.

Verwaltungsseitig wird empfohlen, das Architekturbüro Wördemann mit der Leistungsphase 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu beauftragen. Dieser Entwurf würde in einer noch im April 2016 zu vereinbarenden Sondersitzung vorgestellt werden. Dann kann auch erst genauer ausgeführt werden, welche finanziellen Auswirkungen der Bau dieser Kindertagesstätte hat. Nach Vorliegen des angepassten Entwurfes wird umgehend ein Vorgespräch mit der Abteilung Zuwendungsbau des Kreises Pinneberg über die Förderwürdigkeit geführt werden. Möglicherweise wird zu diesem Zeitpunkt auch eine Entscheidung vorliegen, ob das Förderprogramm von Land und Bund bis zum 31.12.2016 verlängert wird.

 

Die Baukosten für die Kindertagesstätte Merlinweg beliefen sich auf 2.037.926,72 € incl. Außenanlagen. Sie wurde vor 15 Jahren errichtet, so dass Baukostensteigerungen einzuplanen sind. Unter Anwendung des entsprechenden Indexes ist mit Kosten in Höhe von rd. 2,4 MIO € zu rechnen, allerdings sollte die Bewegungshalle nicht mehr gebaut werden. Die Anpassung der Kosten wird erst nach Vorliegen der Entwurfsplanung möglich sein. Die finanziellen Auswirkungen sind demnach vorsichtige Schätzungen. Für die Beauftragung des Architekten sind jedoch Planungskosten in Höhe von 74.000,-- in den Nachtragshaushalt 2016 einzustellen. Inwieweit der Baubeginn noch in 2016 zu realisieren wäre, ist abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln, einer Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn und der Entscheidung über eine Entwurfsplanung durch den Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

Entfällt – Bedarf ist bereits durch Kindergartenaufsicht bestätigt worden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

x

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

x

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

x

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

Nein

 

 

 

 

Produkt/e:  573100 Grundstückgesellschaft

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen Planungskosten

74.000

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

  1. Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Standort für den Bau einer Kindertagesstätte im B-Plan 98 „Westlich Kleiner Moorweg, südlich Schäferweg im Baugebiet „Tornesch am See“ wird zugestimmt.

 

  1. Die neu zu errichtende Kindertagesstätte soll im Eigentum der Grundstückgesellschaft Tornesch in einer Größe von 3 Elementar- und 2 Krippengruppen zuzüglich der erforderlichen Nebenräume einschließlich Küche errichtet werden. Das Gebäude soll so geplant werden, dass bei weiterem Bedarf problemlos ein weiterer Gruppenraum zuzüglich erforderlicher Nebenräume zu einem späteren Zeitpunkt angebaut werden kann (ggfs. auch Umnutzung der Bewegungshalle).

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, alle möglichen Zuschüsse aus den jeweiligen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Pinneberg zu beantragen.

 

  1. Der Beauftragung des Architekturbüros Gunter Wördemann zur Erstellung eines ersten Entwurfes auf der Grundlage der Gebäudekonzeption der Kindertagesstätte Merlinweg angepasst an die neuesten energetischen Bestimmungen bis zur Leistungsphase 4 wird zugestimmt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...