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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat am 09.03.2015 (VO/14/944-1) zuletzt über die Alte Ahrenloher Schule beraten. Damals stand ebenfalls die Zusage der Finanzierung der Fördermaßnahme durch die Stadt Tornesch im Fokus. Es wurde ein Antrag zur Förderung aus GAK-Mitteln gestellt. Die Förderquote aus diesem Programm betrug 75 % der förderfähigen Kosten. Leider wurde der Projektantrag der Stadt Tornesch nicht berücksichtigt. Seitdem wurde über das Thema laufend im Hauptausschuss und im Bau- und Planungsausschuss berichtet.

 

Seit Oktober letzten Jahres konnten erneut Förderanträge aus EU-Mitteln zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) gestellt werden. Die Stadt Tornesch hat sich auf das Programm“Förderung der Erhaltung des kulturellen Erbes im Rahmen des LPLLR, Maßnahme 7.6.1“ beworben. Die Förderquote liegt bei 53 % der förderfähigen Kosten. Einreichungsfrist war der 15.02.2016, Stichtag für die Projektauswahl ist der 01.04.2016.

 

Der Förderantrag ist vollständig dieser Vorlage beigefügt. Die Gesamtkosten wurden mit 690.972,38 € ermittelt, somit wurde eine Förderung in Höhe von 366.215,36 € beantragt. Das LLUR hat zwischenzeitlich die Zuwendungsbehörde des Kreises Pinneberg mit der Prüfung der Antragsunterlagen beauftragt. 

 

Mit Email vom 02.03.2016 wurde der Stadt Tornesch u.a. mitgeteilt, dass dem LLUR bereits mit Antragstellung eine Finanzierungserklärung der Stadt vorzulegen ist. Auch diese Erklärung ist als Anlage beigefügt und der Beschlussvorschlag ist gleichlautend formuliert. 

 

Die im Hauptausschuss am 09.03.2015 vorgelegte Kostenberechnung des pbv-Planungsbüros Völkmann wurde aufgrund überschlägig angenommener Ausführungen und Massen zur Fristwahrung für das vorgesehene Fördergeldprogramm erstellt. Zwar wurde von dem Planungsbüro das mit Vorlage vom 03.01.2014 vorgestellte grundsätzliche Sanierungskonzept detailliert, aber aufgrund der fehlenden Planungstiefe nicht umfassend. Demzufolge waren z.B. die Einrichtungsgegenstände in den Kostenpositionen nicht enthalten. Voraussetzung für die Gewährung der beantragten Zuwendungen des genannten Förderprogramm ist eine vorherige baufachliche Prüfung des Kreises Pinneberg, Fachdienst Zuwendungsbau, gem. der baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) bezüglich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Planung bzw. Konstruktion und die Angemessenheit der Kosten. Dies erforderte ein sehr viel ausgiebigere und begründetere Planung bezüglich Massen, Ausstattung und Ausführung sowie eine genaue Feinabstimmung mit der Bauaufsicht, Brandschutzbeauftragten, Denkmalschutzbehörde und Behindertenbeauftragtem des Kreises Pinnebergs. Die hieraus resultierenden zahlreichen Ergebnisse und Auflagen wurden von dem eingeschalteten Außenanlagenplanungsbüro und dem Architekturbüro Neumann im Aufmaß und erheblichen Detaillierungstiefe erarbeitet und in einer mit einzelnen Leistungsverzeichnissen hinterlegten Kostengliederung aller Bauteile gesamt nach DIN 276 zusammengefasst. Weiterhin sind die Instandsetzungsmaßnahmen nach in der Zwischenzeit aufgestellten Gutachten präzisiert worden. Diese Kosten, die Honorarkosten des Büros pbv sowie die Rückbaukosten sind darüber hinaus zusätzlich förderfähig und in der vorliegenden Kostenübersicht enthalten.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

X

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

X

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

X

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor (teilw., da Kulturdenkmäler zu erhalten sind):

X

ja

 

nein

 

Erträge aus Mieteinnahmen wurden bislang noch nicht berechnet.

 

Es steht noch eine Haushaltsermächtigung für diese Investition in Höhe von 162.472,20 bereit.

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen*: (Zinsen)

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

366.215

 

 

 

 

 

Auszahlungen

690.972

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

324.757

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

9.155

9.155

9.155

9.155

9.155

9.155

  Abschreibungsaufwand

17.274

17.274

17.274

17.274

17.274

17.274

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

8.119

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

0

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

0

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

0

0

0

0

0

0

Aufwendungen*: (Unterhaltung und Bewirtschaftung)

 

14.615

14.615

 

14.615

 

14.615

 

14.615

 

14.615

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

14.615

14.615

14.615

14.615

14.615

14.615

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


1. Die Stadt Tornesch beschließt, im Falle einer Förderung des Leitprojektantrages „Umnutzung der Alten Ahrenloher Schule“ durch das Land Schleswig-Holstein die im Finanzierungsplan des Projektantrages dargelegten Eigenmittel für die Umsetzung des Projektes bereitzustellen.

Bereitzustellende Eigenmittel gemäß Förderantrag: 324.757,02 €.

 

2. Die Stadt Tornesch ist sich der Folgekosten des Projektes bewusst. Sie geht von jährlichen Folgekosten gemäß der Tragfähigkeitsberechnung aus der Machbarkeitsstudie „Umnutzung der Alten Ahrenloher Schule“ aus. Sie beschließt, diese Folgekosten zu tragen.

 

Bereitzustellende Eigenmittel zur Finanzierung der Folgekosten gemäß Machbarkeitsstudie: 40.007,95 €/Jahr.
 

 

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Anlagen

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