Beschlussvorlage - VO/16/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution der Ratsversammung Tornesch zur K 22
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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15.03.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Bau- und Planungsausschuss nachstehende Resolution an die Landesregierung verfasst, die die Ratsversammlung beschließen möge:
Resolution:
Bereits am 18. März 2014 hat die Ratsversammlung der Stadt Tornesch die Bedeutung der K22 in einer Resolution an den Kreistag herausgestellt. In der Resolution heißt es:
„Die Region Tornesch-Uetersen umfasst weit über 30.000 Einwohner. Uetersens Anbindung an die A23 führt im Wesentlichen durch Tornesch. Uetersens Einwohner und Unternehmen brauchen diese Anbindung, um an der dynamischen Entwicklung unseres Kreises teilzunehmen. Tornesch boomt und stellt in erheblichem Ausmaß Wohnraum zur Verfügung, der im Hamburger Rand dringend nachgefragt ist. Die K20 durch das Ortszentrum von Tornesch ist nicht für die hiermit einhergehende Verkehrsentwicklung ausgelegt. Der Ausbau der K22 ist die einzige realistische Möglichkeit, das Verkehrsaufkommen im Ortszentrum von Tornesch zu bremsen und den Verkehrsfluss aus Uetersen zu gewährleisten. Darüber hinaus besteht der ökologische und ökonomische Vorteil der Umgehung über die K22 in der Tatsache, dass weitestgehend auf einer bestehenden Trasse gebaut wird.“
Betroffen sind darüber hinaus die umliegenden Gemeinden der Region Tornesch – Uetersen und damit insgesamt um die 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Wie bekannt geworden ist, soll sich der Beschluss im Planfeststellungsverfahren zur K22 auf den Sommer 2017 verschieben. Die Gründe dafür liegen zum einen im Personalmangel bei der Planfeststellungsbehörde, zum anderen erfolgte nach dem Urteil zur A20 (Fledermäuse/ Bad Segeberg) auch zur K22 eine Überprüfung der Unterlagen zum Artenschutz. Das Ergebnis zeigt auch hier Nachbesserungsbedarf bei der Erfassung von Fledermäusen, Kiebitzen und dergl.
Bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Fördermöglichkeit aus Mitteln des GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) mehr als fraglich. Die Maßnahme muss bis Ende 2019 nicht nur baulich abgeschlossen sein, sondern auch schlussgerechnet sein. Bei einer Verzögerung von einem weiteren Jahr ist es nunmehr kaum möglich, das dargestellte Zeitfenster bis Ende 2019 einzuhalten.
Deshalb fordert die Ratsversammlung der Stadt Tornesch die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um die Planung und den Bau der K22 voranzutreiben. Insbesondere fordert die Ratsversammlung Herrn Verkehrsminister Meyer auf, seinen Einfluss auf die Planungsbehörden wahrzunehmen und vorrangig Maßnahmen zu ergreifen, um die Überprüfungen der Planungsunterlagen abzuschließen und den Planfeststellungsbeschluss so schnell wie möglich zu erlassen. Ferner fordert die Ratsversammlung die Landesregierung auf, eine Förderung der K22 über 2019 hinaus sicherzustellen. Das Vernachlässigen der Infrastruktur unserer Region und damit die Behinderung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung kann unmöglich die Intention des Landes Schleswig-Holstein sein.
Finanz. Auswirkung
u D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: |
| ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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