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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/106

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.05.2006 nachstehenden Beschluss gefasst:

 

„Der Hauptausschuss stimmt grundsätzlich der Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirkes mit der Stadt Uetersen zum 01.01.2007 zu. Die Geschäftstelle des gemeinsamen Standesamtes soll „Standesamt Tornesch – Uetersen“ lauten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zusammenlegung bei der unteren Standesamtsaufsicht zu beantragen.“

 

Dieser Beschluss wurde der Stadt Uetersen mitgeteilt. Der dortige Hauptausschuss hat am 30.05.2006 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der Hauptausschuss spricht sich dafür aus, ab 01.01.2007 die Standesamtsaufgaben der Stadt Tornesch zu übernehmen. Es wird ein gemeinsamer Standesamtsbezirk im Rathaus der Stadt Uetersen eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Tornesch einen Vertragsentwurf abzustimmen, der dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen ist. Die Verhandlungen über den Namen sollten mit dem Ziel geführt werden, dass der Standesamtsbezirk die Bezeichnung Uetersen – Tornesch erhält.“

 

Weiterhin wurde in der Sitzung die Verwaltung beauftragt, eine Kostenerstattung in den Vertrag einzuarbeiten. 

 

Unter diesen Vorgaben wurde gemeinsam der anliegende Vertragsentwurf erarbeitet.

 

Weil beide Hauptausschussbeschlüsse andere Namensgebungen vorsahen, wurde verwaltungsseitig vereinbart, dem neuen Standesamtsbezirk keinen Namen zu geben. Somit würde der Standesamtsbezirk weiterhin Uetersen heißen, die Städtenamen Tornesch und Uetersen stehen somit in keiner Konkkurenzbeziehung. Hier war auch zu beachten, dass das Standesamt Uetersen ab dem 01.01.2007 auch die Geschäftsführung des Standesamtes Amt Haseldorf übernimmt.

 

 

Da nicht beabsichtigt ist, Personal abzuordnen und in der Verwaltung anders einzusetzen, enthält der Entwurf eine Fallkostenpauschale und eine Pauschale nach Einwohnerzahlen. Demnach wären an die Stadt Uetersen folgende Kosten zu erstatten:

 

Durchschnittlich 60 Trauungen pro Jahr x 85,00 €                                                        =   5.100,00 €

12.876 Einwohner x 0,96 €                                                                                                  = 12.360,00 €

             

                                                                                                                                            = 17.461,00 €

zuzüglich  einer 10 % Verwaltungskostenpauschale                                          =  1.746,00 €

                                                                                                                                            = 19.207,00 €

                                                                                                                                            ===========

 

Weiterhin verbleiben ca. 8.000 € an Verwaltungsgebühren bei der Stadt Uetersen.

 

 

Tornesch hat zur Zeit folgende Kosten für das Standesamt:

Personalkosten einschl. Sozialversicherung und Versorgung                       = 37.519,58 €

Sachkosten                                                                                                                        =    3.200,00 €                                                        

                                                                                                                                           = 40.719,58 €

                                                                                                                                        ================

 

Wie bereits in der Vorlage zum Grundsatzbeschluss dargestellt, wurde die Standesbeamtin  bisher auch schon im Bereich Fachdienst Personal eingesetzt. Es ist vorgesehen, sie dort für weitere, insbesondere organisatorische Maßnahmen, voll einzusetzen. Sie ist dort langfristig als Nachfolgerin der Stelleninhaberin vorgesehen.

 

Nicht einberechnet wurden hier die Personalkosten und der beiden Vertreter im Krankheits- und Urlaubsfall und die Miete der Stadt an die Kulturgemeinschaft für die Anmietung des Trauzimmers, weil im Rathaus kein geeigneter Raum zur Verfügung steht.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Uetersen hat in seiner Sitzung der Ratsversammlung empfohlen, den Vertragsentwurf in ihrer Sitzung am 29.09.2006 zu beschließen.

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

Es werden rund 20.000 € im Jahr gespart. Es entfallen ca. 8.000 € Einnahmen aus Verwaltungsgebühren.

Wie bereits erwähnt, verbleiben die Personalkosten bei der Stadt Tornesch.

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt den ersten Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen der Stadt Tornesch und der Stadt Uetersen vom 10. Mai 2006; hier: Wahrnehmung der Standesamtsaufgaben.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, ihn auszufertigen und zusammen mit der Stadt Uetersen bei der unteren Standesamtsaufsicht die Bildung des neuen Standesamtsbezirkes zu beantragen.

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Anlagen

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