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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

In der Stadt Tornesch gab es zuletzt von 1994 bis 2006 eine „Satzung der Gemeinde Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung), welche differenziert für drei verschiedene Teilbereiche des Gemeindegebiets Regelungen zu der Gestaltung von Werbeanlagen beinhaltete. Die Ratsversammlung hat die Satzung 2006 aufgehoben, folgende Begründung wurde damals genannt (Vgl. Vorlage VO/05/132):

 

„Anlass der Aufstellung war damals in erster Linie der Versuch, im Bereich der Läden in der Friedrichstraße sowie in der Esinger Straße die beginnende Vielzahl von Werbeanlagen zu ordnen und den Wildwuchs zu begrenzen.

Im Laufe der Zeit wurde jedoch mehrfach von den Festlegungen der Satzung abgewichen, zusätzlich begann die Aufstellung zahlreicher Fahnenmasten mit entsprechender Werbebeflaggung.

Heute ist eine Situation erreicht, die eine komplette Überarbeitung der Satzung erfordern würde oder aber die Aufhebung. Einerseits sind nämlich große gewerbliche Veränderungen im damals festgelegten Außenbereich eingetreten wie die Ansiedlung der Firmen Hawesko und Hellermann sowie der gesamte B-Planbereich 47 in Oha. Andererseits ist in heutiger Zeit schwierigster wirtschaftlicher Verhältnisse kaum noch zu rechtfertigen, dass Gewerbe und Handel nicht nach eigenem Ermessen werben dürfen.

Da Werbeanlagen mit einer Größe über 1 m² baugenehmigungspflichtig sind, bleibt auch bei einer Aufhebung der Satzung der Einfluss auf überzogene Maßnahmen erhalten.

 

Anlass zur Wiederbelebung des Themas „Werbeanlagensatzung“ ist der Umstand, dass in jüngster Zeit in anderen Gemeinden großformatige Plakattafeln mit Fremdwerbung nach gerichtlichen Entscheidungen zugelassen werden mussten (z.B. Rellingen, Eichenstraße), obwohl aus Sicht von Selbstverwaltung und Verwaltung sich die Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügten. Durch eine Werbeanlagensatzung kann die Stadt hier Rechtssicherheit schaffen.

 

Im Bereich der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Esingen wurde mit der Neufassung bereits ein entsprechender Passus eingefügt:

§ 38 Selbständige Werbeanlagen

Selbständige Werbeanlagen (…) mit einer Ansichtsfläche von >1 m² sind nicht zulässig.

 

Es stellt sich nun die Frage, ob eine Satzung, die lediglich großformatige Werbetafeln in bestimmten Stadtbereichen verbietet, aufgestellt werden soll, oder wieder eine Werbeanlagensatzung mit umfassenderen Regelungsinhalt angestrebt wird.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung einer Werbeanlagensatzung, die Regelungen zu großformatigen Werbetafeln beinhaltet, vorzubereiten.

 

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