Beschlussvorlage - VO/16/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2017 des Schulzweckverbandes Tornesch-Uetersen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Verbandsversammlung Schulverband Tornesch-Uetersen
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Kenntnisnahme
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16.11.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Gemäß §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Doppik-Einführungsgesetz v. 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.08.2007 in der z.Zt. geltenden Fassung.
Der Inhalt des Vorberichtes ist in § 6 GemHVO-Doppik geregelt. Um einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Schulverbandes zu bekommen, sind dem Vorbericht tabellarische Übersichten, sowie Vorbemerkungen und Ausführungen zur Haushaltslage beigefügt.
Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag i.H.v. 73.300,-- €. Im Vorjahresvergleich (Planansatz) verringert sich der Jahresfehlbetrag um 551.500,-- €. Die Verringerung des Jahresfehlbetrages ist dadurch zu erklären, dass die Eröffnungsbilanz seitens der Verwaltung feststeht und ab dem Haushaltsjahr 2017 mit den genauen Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die Auflösungen der Sonderposten geplant werden kann. Die Eröffnungsbilanz befindet sich bereits in der Vorprüfung beim Gemeindeprüfungsamt. Abweichungen bei den Abschreibungen und Auflösungen könnten sich aus der Prüfung noch ergeben, die sich wiederum auf das Jahresergebnis auswirken würden. Es ist davon auszugehen, dass die Eröffnungsbilanz mit einem negativen Eigenkapital abschließt.
Weiterhin ist der Schulzweckverband von der Entwicklung der Schülerzahlen und den dadurch zu entrichtenden Schulkostenbeiträgen abhängig. Für das Haushaltsjahr 2017 ergeben sich trotz weiter sinkender Schülerzahlen höhere Schulkostenbeiträge i.H.v. 166,1 T€, da für die Berechnung die Ist-Zahlen des Haushaltsjahres 2015 zugrunde zu legen sind.
Positiv wirkt sich auf das Jahresergebnis 2017 auch aus, dass es keine extremen Abweichungen bei den Haushaltsansätzen im Vergleich zum Vorjahr gibt. Im Bereich der EDV wurde der Ansatz um ca. 36 T€ aufgrund von Projekten angepasst. Die Erläuterung zum Haushaltsansatz ist dem Teilergebnisplan zu entnehmen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | X | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja |
| nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja |
| nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.647.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.720.600 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 73.300 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.322.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.103.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
384.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß- maßnahmen | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 1.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,00 Stellen |
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende
Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
>Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2017 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2017 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch754.100 €
Stadt Uetersen235.600 €.
§ 5
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, Schulzweckverband Tornesch-Uetersen
Der Verbandsvorsteher
gez. Roland Krügel
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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