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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/157

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Gemäß §§ 95 ff.  der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Doppik-Einführungsgesetz v. 14.12.2006 und die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vom 15.08.2007 in der z.Zt. geltenden Fassung.

 

Der Inhalt des Vorberichtes ist in § 6 GemHVO-Doppik geregelt. Um einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft des Schulverbandes zu bekommen, sind dem Vorbericht tabellarische Übersichten, sowie Vorbemerkungen und Ausführungen zur Haushaltslage beigefügt.

 

Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich im Ergebnisplan ein Jahresfehlbetrag i.H.v.     73.300,-- €. Im Vorjahresvergleich (Planansatz) verringert sich der Jahresfehlbetrag um 551.500,-- €. Die Verringerung des Jahresfehlbetrages ist dadurch zu erklären, dass die Eröffnungsbilanz seitens der Verwaltung feststeht und ab dem Haushaltsjahr 2017 mit den genauen Abschreibungen auf das Anlagevermögen und die Auflösungen der Sonderposten geplant werden kann. Die Eröffnungsbilanz befindet sich bereits in der Vorprüfung beim Gemeindeprüfungsamt. Abweichungen bei den Abschreibungen und Auflösungen könnten sich aus der Prüfung noch ergeben, die sich wiederum auf das Jahresergebnis auswirken würden. Es ist davon auszugehen, dass die Eröffnungsbilanz mit einem negativen Eigenkapital abschließt.

 

Weiterhin ist der Schulzweckverband von der Entwicklung der Schülerzahlen und den dadurch zu entrichtenden Schulkostenbeiträgen abhängig. Für das Haushaltsjahr 2017 ergeben sich trotz weiter sinkender Schülerzahlen höhere Schulkostenbeiträge i.H.v. 166,1 T€, da für die Berechnung die Ist-Zahlen des Haushaltsjahres 2015 zugrunde zu legen sind.

 

Positiv wirkt sich auf das Jahresergebnis 2017 auch aus, dass es keine extremen Abweichungen bei den Haushaltsansätzen im Vergleich zum Vorjahr gibt. Im Bereich der EDV wurde der Ansatz um ca. 36 T€ aufgrund von Projekten angepasst. Die Erläuterung zum Haushaltsansatz ist dem Teilergebnisplan zu entnehmen.

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

3.647.300  EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.720.600  EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

73.300  EUR

 

 

 

2. im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.322.000  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

3.103.700  EUR

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der    Finanzierungstätigkeit auf

 

0  EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der   Finanzierungstätigkeit auf

 

384.900  EUR

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-

    maßnahmen

0  EUR

 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0  EUR

 

 

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

1.000.000 EUR

 

 

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0,00  Stellen

 

 

 


§ 3

 

(1)    Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende    

Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:

 

>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen

>Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

(2)    Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

 

(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2   Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar.

 

 

§ 4

 

Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2017 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2017 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:

 

Stadt Tornesch754.100 €

Stadt Uetersen235.600 €.

 

§ 5

 

Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des     § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall  50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten.

 

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am  erteilt.

 

 

 

25436 Tornesch,                                                    Schulzweckverband Tornesch-Uetersen

  Der Verbandsvorsteher

        gez. Roland Krügel

 



 

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Anlagen

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