Beschlussvorlage - VO/16/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Großen Kreuzung durch die Anlage eines Rechtsabbiegers an der L 107 in Fahrtrichtung Tunnel bzw. Autobahn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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07.11.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen der Grundlagenerhebung zum VEP (Verkehrs-Entwicklungs-Plan) wurde durch eine stattgefundene Verkehrszählung und eine 24-stündige Verkehrsbeobachtung mittels einer in einem Gebäude installierten Kamera die Belastung der Großen Kreuzung detailliert untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass eigentlich alle Äste dieser Kreuzung überlastet sind. Für die Leistungsfähigkeit dieser Kreuzung bedeutet dies mit Stufe F die schlechteste aller möglichen Bewertungen.
Aus diesem Grund hat das Wasser- und Verkehrskontor aus Neumünster als Auftragnehmer für die Erarbeitung des VEP´s sich besonders intensiv mit Lösungsvorschlägen für diese Kreuzung beschäftigt. Bedingt durch die Tatsache, dass der Anteil der Rechtsabbieger in Fahrtrichtung Tunnel allein etwa 60% ausmacht, wurde die Ergänzung der Kreuzung durch die Anlage einer Rechtsabbiegespur erwogen. Parallel dazu gab es die Idee, die Haltelinie im gleichen Kreuzungsast möglichst weit in die Kreuzung hinein zu verlegen, um Zeitverluste beim Anfahren zu minimieren.
Nach einem ersten Gespräch im Februar 2015 mit den Vertretern der Straßenbaulast – neben dem Land (LBV) auch der Kreis – und Vertretern der Bahn wurde letzterer Gedanke aber umgehend wieder verworfen. Zu groß waren die zu lösenden Probleme im Zusammenhang mit der kreuzenden Bahnlinie. Dieses hätte nicht nur zu einer enormen Verteuerung der Maßnahme u.a. wegen der komplett zu erneuernden Signalisierungsanlage geführt, es hätte die Maßnahme auch zeitlich weit nach hinten geschoben. Darüber waren sich alle anderen Teilnehmer im Sommer 2015 – diesmal ohne Bahnvertreter – einig.
Vor diesem Hintergrund hat das Wasser- und Verkehrskontor nunmehr eine erste Skizze zur baulichen Machbarkeit eines solchen Rechtsabbiegestreifens vorgelegt. Schließlich ist der Raum mitten im Zentrum einer Stadt immer besonders knapp. So wurden dann auch die Fahrbahnbreiten auf 3,25 m reduziert, so dass ein Eingriff in den bestehenden Geh- und Radweg vor dem Tornescher Hof entbehrlich ist. Für die Anlage der Abbiegespur fallen lediglich vier parallel zur Straße angelegte Stellplätze (nördlich der Eiche) weg. Der Plan wird in der Sitzung vorgestellt.
Trotz der gewählten Fahrbahnbreiten und der in Richtung Tunnel verschobenen Kurvenausrundung bleibt die Fahrt mit einem Sattelzug in die Gefällestrecke des Troges möglich, was sich durch einen Abgleich mit der sogenannten Schleppkurve bestätigt hat. Durch die Möglichkeit einer gleichzeitigen Fahrt der Rechtsabbieger aus der L 107 und der aus dem Tunnel kommenden Linksabbieger kommt es zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit der Kreuzung, fuhren die zuletzt genannten Linksabbieger innerhalb eines Phasenumlaufs doch bislang völlig separat.
Wenn auch baulich nur dieser eine Ast aufgewertet wird, werden am Ende auch die anderen Äste davon profitieren, z.B. der Linksabbieger aus Heidgraben kommend, weil der Verkehr insgesamt entspannter läuft. Inwieweit dazu in den Signalzeitenplan eingegriffen werden muss, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Rechnerisch wird sich die Kreuzung um zwei Stufen – vergleichbar mit Schulnoten – von Stufe F auf Stufe D verbessern, also von ungenügend auf ausreichend.
Diese Tatsache hat im vergangenen Monat die Straßenbaulastträger, zuvorderst das Land Schleswig-Holstein vertreten durch den LBV (Niederlassung Itzehoe), dazu veranlasst, die rasche Durchführung des Vorhabens zu empfehlen, zumal die geschätzten Baukosten mit etwa 200.000,-€ eher überschaubar bleiben.
Die Stadt Tornesch hat für den Haushalt 2017 Ausgaben in Höhe von 250.000,-€ eingeplant, denen Einnahmen in Höhe von 200.000,-€ gegenüberstehen. Für Planungsleistungen und den Umbau an vorhandener Stadtmöblierung am Rande des Bahnhofsvorplatzes werden die Kosten bei der Stadt Tornesch „hängenbleiben“. Die Stadtwerke Tornesch, die ohnehin die Wasserleitung an der Esinger Straße komplett erneuern müssen, haben ihrerseits ein Vorzeihen dieses Streckenabschnittes im Geh- und Radweg auf das Frühjahr des kommenden Jahres zugesagt.
Das Wasser- und Verkehrskontor kann, bei einer entsprechenden Beauftragung, noch im Dezember eine Entwurfsplanung vorlegen, so dass eine Genehmigung etwa Ende Januar als realistisch angesehen werden kann. Nach der anschließenden Ausschreibung, die im Winterhalbjahr erfahrungsgemäß deutlich günstiger ausfällt als im späteren Jahresverlauf, könnte die Baumaßnahme in den Sommerferien 2017 durchgeführt werden.
Je nach Baufortschritt kann die Stadt, die die Baumaßnahme federführend durchführt, bei den anderen Straßenbaulastträgern entsprechend deren prozentualen Anteilen, die sich nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel nach Fahrbahnbreiten errechnen, Abschlagszahlungen anfordern. Dazu bedarf es vorher einer Baudurchführungsvereinbarung, zu der alle Beteiligten aber schon Ihre Zustimmung signalisiert haben.
Im Gegensatz zu manch anderen VE-Plänen, die nach Verabschiedung durch die jeweilige Ratsversammlung häufig „in der Schublade liegen blieben“, wäre dies dann nach der neuen Buslinie schon die zweite Maßnahme, die noch vor einer endgültigen Verabschiedung durch das höchste Gremium am Ort in die Umsetzung geht. Die abschließende Beschlussfassung des VEP´s kann dann – vielleicht nach einer Sondersitzung des vorbereitenden Bauausschusses – Anfang 2017 durch die Ratsversammlung erfolgen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: | x | ja |
| nein | |||||
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Die Maßnahme/Aufgabe ist: |
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| vollständig eigenfinanziert | ||||||
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| x | teilweise gegenfinanziert | |||||
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| vollständig gegenfinanziert | |||||
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Auswirkungen auf den Stellenplan: |
| Stellenmehrbedarf |
| Stellenminderbedarf | |||||
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| höhere Dotierung |
| Niedrigere Dotierung | |||
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| Keine Auswirkungen |
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Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt: |
| ja | x | nein | |||||
Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer |
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Freiwilligen Leistung vor: |
| ja | x | nein | |||||
Produkt/e: | ||||||
Erträge/Aufwendungen | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
| 200.000 |
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Aufwendungen*: |
| 250.000 |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Investition/Investitionsförderung | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
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Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Erträge (z.B. Auflösung von Sonderposten) |
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Abschreibungsaufwand |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Folgeeinsparungen/-kosten (indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu schätzen) | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 ff. |
in EUR | ||||||
* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuschüsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge * Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen | ||||||
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Erträge*: |
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Aufwendungen*: |
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Saldo (E-A) |
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davon noch zu veranschlagen: |
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Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Bauausschuss empfiehlt im Vorgriff auf die für Anfang 2017 vorgesehene endgültige Beschlussfassung des Verkehrs-Entwicklungs-Planes die Aufnahme der Maßnahme in den Haushalt 2017. Vorab sind noch in 2016 Planungskosten (Leistungsphasen 1-4) in Höhe von 17.000,-€ bereitzustellen.