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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/16/175

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit

2.Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Haushalt 2017 wird unter dem Zeichen eines strukturellen Defizites im Ergebnisghaushalt stehen. Daher hat der Arbeitskreis „Haushaltskonsilidierung“ die Verwaltung gebeten, Einsparungsmöglichkeiten mit den möglichen Konsequenzen aufzuzeigen. DieseVorschläge werden nach der Beratung in den Fachausschüssen dem Finanzausschuss ebenfalls zur Beratung vorgelegt werden.

 

Der Teilhaushalt 1 „Büro des Bürgermeisters“ umfasst im Wesentlichen die Personalkosten sowie die Kosten für den Fachdienst Feuerwehrwesen. Hier wird es in Zukunft folgende Änderungen geben:

 

  • Die Deckungsfähigkeit bei den Personalkosten ist nur noch innerhalb des Budgets des Produktes gegeben. Dies sieht die Doppik so vor. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit wie bei den alten Sammelnachweis „Personalkosten“ gibt es nicht mehr.

 

  • Es wurden sogenannte Festwerte gebildet. Dies betrifft im Teilhaushalt 1 den Fachdienst Feuerwehr. Bei Festwerten handelt es sich um gleichartige Vermögensgegenstände des Sachanlagenvermögens, die regelmäßig ersetzt werden und deren Bestand in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt. Dies betrifft insbesondere die Feuerwehr und führt zu einer Verschiebung von den Investitionen zum Ergebnisplan.

 

Die Personalkosten unterliegen einer tariflichen Steigerung in Höhe von 2 % ab 01.02.2017 für die Beschäftigten. Für Beamte steht der Zeitpunkt und die Höhe noch nicht fest, daher ist mit 2 % für das gesamte Jahr kalkuliert worden. Die neue Entgeltordnung schlägt sich noch nicht wieder. Es wurden eine zusätzliche halbe Stelle für das Einwohnermeldeamt (Bürgerservice), eine weitere Hausmeisterstelle für die Kindertagesstätten und weiteren Liegenschaften, eine Stelle im Handwerkerbereich für den Abwasserbetrieb sowie eine weitere Dozentenstelle für Deutschkurse als Abordnung zur VHS (Kostenerstattung BAMF) geplant.

 

Mögliche Einsparungspotenziale

 

  • Im Personalhaushalt sind eher mittelfristig als kurzfristig Potenziale vorhanden. Kurzfristig wären Einsparungen durch Absenkung des 100 % Satzes bei den Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern möglich. Auch die ausschließliche Nutzung von Tablet-PC´s für den Ratssitzungsdienst bei Wegfall der monatlichen Pauschale würde sich amortisieren.

 

  • Absenkungen im Bereich der Kernverwaltung wird seitens der Verwaltung nicht gesehen, da die Arbeitsauslastung bereits immens ist. In Hinblick auf die Haushaltssituation wird zurzeit auf Stellenanteile für den Bereich Organisation/EDV verzichtet, obwohl diese für die zukünftige  Handlungsfähigkeit der Verwaltung/Selbstverwaltung eigentlich  unverzichtbar sind.

 

  • Im Bereich des Reinigungsdienstes ist eine Absenkung des Lohnniveaus bei Neueinstellungen von der EG 2 auf die EG 1 möglich.

 

  • Ständige Überprüfung und Auslastung des Bauhofes, des Reinigungsdienstes und des Hausmeisterservices.

 

  • Ansonsten müssen die Personalleistungen betrachtet werden, die als freiwillige oder pflichtige  Selbstverwaltungsaufgabe erbracht werden (VHS, Bücherei, offene Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Offene Ganztagsschule). Hier müsste das entsprechende Angebot dann natürlich reduziert werden. Dies ist im Fachausschuss zu erörtern.

 

  • Der Kulturhaushalt steht nächstes Jahr im Zeichen der 10-jährigen Partnerschaft der Städte Strzelce Krajenskie und Tornesch. Auch hier ist eine Kürzung der Mittel denkbar. Sie sind im Einzelnen auf der Seite 7 zum Ergebnisplan erläutert. Überdenkenswert ist der jährliche Zuschuss an die VHS Tornesch – Uetersen für die Bildungsreisen zu den Städtepartnern in Höhe von 2.000 €.

 

  • Weiterhin umfasst der Haushalt 3.200 € für die einheitliche Ausstattung der Flure und Sitzungszimmer mit Blumenkübeln und Bilderrahmungen. Diese Mittel können evtl. auch nach und nach mit der möglichen Sanierung des Rathauses beantragt werden.

 

  • Der Haushalt der Feuerwehr ist schon zum größten Teil durch Kosten für Schulungen, Gesundheitsvorsorge, Umlagen, Versicherungen und Wartungskosten gebunden. Bei den Haushaltsberatungen mit der Feuerwehr sind bereits im Vorfeld Anschaffungen gestrichen bzw. verschoben worden (Hydraulik-Keilzylinder 4.500 €, Einpersonenhaspel Flächenbrand 5.400 €, Einpersonenhaspel Öl 5.600 € = gestrichen, 25 Stück Schnittschutzstiefel 6.750 €, 1 Wärmebildkamera 5.000 € = geschoben, zusammen 27.250 €). Im Mittelpunkt der Beschaffung stehen die 2. Tranche des Austausches der Schutzbekleidung, der Neukonfiguartion der Atemschutzgeräte und der Standardbeladung der Gerätewagen Logistik mit Einsatzrollcontainern. Die eine oder andere geplante Anschaffung kann bestimmt noch geschoben werden, verlagert aber nur das ursächliche Problem. Bleiben auch hier nur die freiwilligen Leistungen (Kameradschaftskasse, Zuschuss zur Weihnachtsfeier, Zuschuss zu oder von  Besuchen der Partnerwehren).

 

 

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

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Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

X

ja

 

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2016

2017

2018

2019

2020

2021 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung 


Der Entwurf des Teilhaushaltes 1 „Büro des Bürgermeisters“ wird mit folgenden Einsparvorschlägen dem Finanzausschuss zur Annahme für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017 empfholen.

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Anlagen

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