Beschlussvorlage - VO/16/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebs der Stadt Tornesch ABT für das Wirtschaftsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Stefan Pummer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.11.2016
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07.12.2016
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen:1.Umweltverträglichkeit
2.Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Vom Abwasserbetrieb Tornesch ist gemäß § 12 Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Da seit 2012 die doppische Haushaltsführung angewandt wird, ist dementsprechend gem. § 1 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik ein Haushaltsplan aufzustellen Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, der Stellenübersicht sowie nach der Eigenbetriebsverordnung einer Zusammenstellung und einer Übersicht über die den Eigenbetrieb betreffenden Finanzplanung der Kommune.
Im Ergebnisplan sind die voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2017 enthalten. Er schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 5.335.300,00 € ab.
Der Finanzplan enthält alle voraussehbaren Einzahlungen und Auszahlungen, die sich auf das Anlagevermögen und seine Finanzierung beziehen. Er schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 9.950.300,00 € ab. Die Finanzierung der vorgesehenen Investitionen erfolgt aus den Ertragszuschüssen, den Abschreibungen und durch die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 4.816.000,00 €.
In den Vorjahren wurden im Bereich des Niederschlagswassers erhebliche Beträge aus den Gebühreneinnahmen den Rückstellungen für die Entschlammung von Regenwasserrückhaltebecken (Instandhaltungsrückstellung) bzw. der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. Hierdurch war in den Vorjahren eine geringe Darlehensaufnahme notwendig, da auf diese Mittel zur Finanzierung von Investitionen zurückgegriffen werden konnte. In 2017 sind Entnahmen aus der Instandhaltungsrückstellung in Höhe von 859.000,00 € und eine Entnahme der Gebührenausgleichsrückstellung in Höhe von 260.097,04 € geplant. Diese Mittel stehen im Finanzplan in 2017 nicht zur Verfügung. Daher muss der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 4.816.000,00 € um 1.034.600,00 € auf 5.850.600,00 € erhöht werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird weiterhin auf 700.000,00 € festgesetzt.
In der Stellenübersicht ist das im Abwasserbetrieb eingesetzte Personal ausgewiesen.
Der Finanzplan enthält ebenfalls die vorgesehene Investitionsplanung und ihre Finanzierung für die nächsten drei Jahre.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2015 für den Gebührenbereich Niederschlagswasser 320.899,74 €. In dem Bereich Niederschlagswasser werden in 2016 voraussichtlich 60.802,70 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2017 ist eine Entnahme in Höhe von 260.097,04 € geplant.
Der Stand der Gebührenrücklage beträgt zum 31.12.2015 für den Gebührenbereich Schmutzwasser 475.030,24 €. In dem Bereich Schmutzwasser werden in 2016 voraussichtlich 110.570,63 € aus der Gebührenrücklage entnommen und 2017 ist eine Entnahme in Höhe von 246.247,60 € geplant.
Es wird empfohlen, den Haushaltsplan für das Jahr 2017 in der vorliegenden Fassung festzustellen.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Beschlussvorschlag
Zu E: Beschlussempfehlung
Der vom Abwasserbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2017 vorgelegte Haushaltsplan (Wirtschaftsplan) wird mit folgenden Beträgen festgestellt:
Der Ergebnisplan schließt bei den Erträgen und bei den Aufwendungen mit jeweils 5.335.300,00 € ab. Der Finanzplan schließt bei den Einzahlungen und bei den Auszahlungen mit jeweils 9.950.300,00 € ab. Der Gesamtbedarf der Kredite wird auf 5.850.600,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 700.000,00 € festgesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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10
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11
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12
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(wie Dokument)
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66,6 kB
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