Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/06/122

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

A:   Sachbericht

B:   Stellungnahme der Verwaltung

C:   Prüfungen:              1.              Umweltverträglichkeit

                                          2.              Kinder- und Jugendbeteiligung

D:   Finanzielle Auswirkungen

E:   Beschlussempfehlung

 

 

Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

Gemäß § 80 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein hat die Gemeinde eine Nachtragssatzung zum Haushalt zu erlassen, wenn

 

1.      sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein erheblicher Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann.

 

2.      bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen;

 

3.      Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen

oder

4.      Beamtinnen, Beamte, Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter eingestellt, befördert oder in eine höhere Vergütungsgruppe oder Lohngruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

 

Neben den bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen, die in einem im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben nicht unerheblichen Umfang geleistet werden müssen, machen auch nicht unerhebliche Mehreinnahmen den Erlass einer Nachtragssatzung notwendig.

 

Gemäß § 32 GemHVO muss der Nachtragshaushaltsplan alle erheblichen Änderungen der Einnahmen und Ausgaben, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, enthalten.

Bereits geleistete oder angeordnete über- und außerplanmäßige Ausgaben brauchen nicht veranschlagt werden; sie sind jedoch im nachfolgenden 1. Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt worden.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan schließt der Verwaltungshaushalt 2006 in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  16.231.000 € (+ 611.600 € ) und im Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe mit einem Volumen von je  2.604.300 € (+ 84.700 €) ab.

 

Verwaltungshaushalt:

 

Die wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt ergeben sich aus dem Einzelplan 4  (Soziale Sicherung), dem Einzelplan 6 (Bau- und Wohnungswesen, Verkehr) und dem Einzelplan 9 (Steuern, allg. Zuweisungen und allgemeine Umlagen).

 

Bei den Einnahmen sind dementsprechend folgende Veränderungen zu nennen:

 

a) Erstattung aus der Jahresrechnung 2005 der Kindergärten              +              150.100 €

b) Erstattung von Personalkosten von ARGE Hartz IV              +              29.700 €

c) Personal- und Sachkostenerstattung der Stadt Uetersen

     für SGB  XII, WOGG und AsylbLG              +              28.800 €

d) Gewerbesteuer              +              255.000 €

e) Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer              +              94.200 €

f) Zinsen von Eigenbetrieben              +              21.700 €             

 

Im Bereich der Ausgaben sind folgende wesentliche Positionen hervorzuheben:

 

a) Personalausgaben Sammelnachweis 01              +              158.200 €

b) Zuschuss an Kindergartenträger DRK Friedlandstraße              +              66.000 €

c) Kosten der freiw. Sozialstaffel für Kindertagesstättenbetreuung              +              34.500 €

d) Zuschuss für DRK-KV für den Kindergarten Ortbrookweg              +              17.500 €

e) Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger              +              48.200 €

f) Unterhaltung der Sportanlagen              +              25.000 €

g) Streumittel, Schneeräumung              +              18.200 €

h) Gebühren für Oberflächenentwässerung              +              53.000 €

i) Kreisumlage              +              52.600 €

j) Gewerbesteuerumlage              +              60.900 €

k) Zuführung zum Vermögenshaushalt              +              72.000 €

             

 

Einnahmen:

 

Höhere Erstattung von Personalkosten von ARGE durch Abordnung einer weiteren Kraft.

 

Der Ansatz der Gewerbesteuer kann aufgrund des bereits vorhandenen Anordnungssolls und eingegangener Messbescheide für die Abrechnung von Vorjahren sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für verschiedene Gewerbebetriebe um  255.000 €  heraufgesetzt werden.

 

Auf der Basis der Steuerschätzung vom Mai 2006 (siehe auch hierzu Haushaltserlass 2007) können die zu erwartenden Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer entsprechend angehoben werden.

 

Ausgaben:

 

Die Neuberechnung der Personalausgaben aufgrund des Jahresabschlusses 2005 sowie Einstellungen (Schulhausmeister, Sozialpädagogin, Reinigungskräfte) machen es notwendig, die entsprechenden Haushaltsansätze zu erhöhen. Der überwiegende Teil dieser Mehrkosten wird jedoch wiederum durch den Schulverband Tornesch - Uetersen erstattet.

 

Bei den zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Kindergartenträger DRK Friedlandstraße handelt es sich um den Ausgleich eines Defizits aus der Jahresrechnung 2005 sowie Mehrkosten für die Einrichtung einer Krippengruppe und mehrerer Mischgruppen.

 

Für die freiwillige Sozialstaffel der Stadt Tornesch zur Ermäßigung von Kinderbetreuungskosten und Kita-Taler sind Kosten in Höhe von 34.500 € einzuplanen.

 

Bei der Position „Erstattung an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger“ sind zusätzliche Kosten der Unterkunft nach SGB II sowie Nachzahlungen aufgrund der Abrechnung 2005 aufzubringen.

 

Für die Oberflächenentwässerung sind zusätzliche Haushaltsmittel einzuplanen, die aus der Nachkalkulation der WIBERA für das Jahr 2002 resultieren (genaue Aufschlüsselungen siehe Erläuterungen zur Haushaltsstelle).

 

Durch Festsetzung des Umlagesatzes der Kreisumlage auf  37,75 %, abzüglich des Verrechnungsbetrages aus dem Jahr 2005 (eingeplant waren ursprünglich 36,75%), werden Mehrkosten in Höhe von 52.600 € entstehen. 

 

Vermögenshaushalt:

 

Auch der Vermögenshaushalt weist erhebliche Veränderungen aus. Hierbei sind zunächst bei den Einnahmen insbesondere folgende Positionen zu erwähnen:

 

Zuführung vom Verwaltungshaushalt              +              72.000 €

 

Folgende Veränderungen der Ausgaben des Vermögenshaushaltes treten besonders hervor:

 

a)     Außerordentliche Tilgung der zwischenfinanzierten

              Verbandsumlage des Altenzentrums Kummerfeld              +              46.600 €

b)     Ersatzbeschaffung Spielgeräte Spielplatz Knicktwiete              +              9.400 €

c)     Zuschuss an den Schützenverein (+ VE 2007)              +              2.000 €

d)     Zuschuss an den Reiterverein              +              2.400 €

e)     Erwerb einer Maschine f. d. Reinigungsdienst              +              4.000 €

 

Schlussbetrachtung:

 

Die gestiegenen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalt des 1. Nachtrages 2006 beruhen zum überwiegenden Teil auf Beschlüssen der Fachgremien oder notwendigen über- und außerplanmäßiger Ausgaben. Im einzelnen verweise ich auf die Erläuterungen zu den Haushaltsansätzen.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung notwendiger Investitionen ist weiterhin nicht erforderlich.

 

Dennoch können alle veranschlagten Investitionsmaßnahmen nur dann in Auftrag gegeben werden, wenn die vorgesehenen Einnahmen tatsächlich und nicht nur rechtlich zur Verfügung stehen. Diese Regelung bleibt weiterhin notwendig, um Vor- und Zwischenfinanzierungen möglichst zu vermeiden, weil ansonsten Kassenkredite den Verwaltungshaushalt unnötig belasten und entsprechend geplante Einnahmen evtl. wegbrechen könnten.

 

Zu C: Prüfungen

 

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Zu D: Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Zu E: Beschlussempfehlung

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 anzunehmen.

 

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               15.619.400              auf              16.231.000 €

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               2.519.600 €              auf              2.604.300 € 

festgesetzt.

 

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.      der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               0 €               auf              0 €

(unverändert)

 

2.      der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           von                845.000 €              auf              1.197.000 €

 

3.      der Höchstbetrag der Kassenkredite von               4.000.000 €              auf              4.000.000 €

(unverändert)

 

4.      die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              78,22 Stellen               auf              80,08 Stellen

 

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)

 

 

Dem geänderten Stellenplan 2006 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  11.9.2006,  in der vorgelegten Form zugestimmt.“

Loading...