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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Anzahl der Ordnungsverfügungen: 248 (Vorjahr: 94)

 

Davon allg. Ordnungs- und Abfallrecht 25 (21)

Davon Obdachlosenrecht 197 (60)

Davon Leichenwesen 12 (7)

Davon Tierschutz/Gefahrhundegesetz 14 (6)

 

Die Ordnungsverfügungen im Obdachlosenrecht betreffen zum weit überwiegenden Teil Asylbewerber und Asylbewerberinnen. 138 der o.g. 197 Verfügungen aus diesem Bereich umfassen Änderungen der Benutzungsgebühren durch die Anpassung der Gebührensatzung der Stadt Tornesch Mitte 2016 bzw. die Anpassung der Richtlinie zur Höhe der angemessenen Unterkunftskosten des Kreises Pinneberg.

 

Anzumerken ist, dass gerade im allg. Ordnungsrecht der weitaus größte Teil der Angelegenheiten mündlich bzw. mittels Verwarnungen geklärt werden können, so dass eine schriftliche Ordnungsverfügung nicht erforderlich ist. Die o.g. Zahlen sind daher wenig aussagekräftig.

 

Durch die hiesige Überwachungskraft für den ruhenden Verkehr wurden im Jahr 2016 insgesamt 1.933 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und mit einem Verwarnungsgeld belegt. Die weitere Abwicklung dieser Verfahren obliegt dem Kreis Pinneberg. Der städtische Außendienstmitarbeiter nimmt seit dem Jahr 2014 auch Überwachungstätigkeiten im Bereich Straßenreinigung und Rückschnitt von Hecken wahr, so dass ein Großteil dieser Fälle mittlerweile unbürokratisch durch persönliche Ansprache oder Hinweiszettel mit Fristsetzung erledigt werden kann.

 

Auslastung der Obdachlosenunterkünfte 89,00 % (86,48 %)

 

Die Anzahl der von der Stadt Tornesch untergebrachten Personen ist im Jahr 2016 von anfangs 167 Personen auf 225 angestiegen. Dies hängt wesentlich mit der Zuweisung von Flüchtlingen in den ersten drei Monaten des Jahres 2016 zusammen, die ab April 2016 deutlich zurückgegangen ist.

 

 

 

Anzahl der Gewerbeuntersagungen 0 (0)

 

Im Jahr 2016 wurde keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen.

 

Anzahl der Gaststättenkonzessionen 20 (19)

 

Von diesen 20 Gaststättenkonzessionen wurden im Jahre 2016 3 neu erteilt.

 

Sondernutzungen StrWG 43 (59)

 

Die Anzahl umfasst u.a. Plakatierungsgenehmigungen, Warenauslagen etc.

 

Sondernutzungsgenehmigungen StVO 23 (19)

 

Die Anzahl umfasst u.a. Veranstaltungen wie Umzüge, Straßenfeste, aber auch Aufstellgenehmigungen für Container.

 

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