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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

 

 

Arbeitslosenquote

Juni 2016

Dezember 2016

im Kreis Pinneberg

5,0 %

5,0 %

 

 

Im Kreis Pinneberg waren im Dezember 2016 insgesamt 8.515 Männer und Frauen arbeitslos. Damit ist die Arbeitslosenzahl um 327 Personen zum Vormonat gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl um 135 Personen angewachsen.

Die Arbeitslosenquote ist von 4,8 % im Vormonat auf 5,0 % gestiegen. Vor einem Jahr hatte sie ebenfalls 5,0 % betragen.

Von den insgesamt 8.515 Arbeitslosen betreute die Agentur für Arbeit (Arbeitslosenversicherung) im Dezember 3.100. Damit ist die Zahl um 130 Personen gegenüber dem Vormonat gestiegen. Es waren 148 Personen mehr als vor einem Jahr bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Beim Jobcenter (Grundsicherung) waren 5.415 arbeitslose Männer und Frauen registriert. Dies waren 197 Personen mehr als im November. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl um 13 Personen leicht zurückgegangen.

 

Im Geschäftsstellenbezirk der Agentur für Arbeit in Uetersen lag die Arbeitslosenquote im Dezember 2016 bei 4,5 %, vor einem Jahr belief sie sich auf 4,8 %.

Seit Jahresbeginn 2016 gab es im Geschäftsstellenbezirk Uetersen insgesamt 3.465 Arbeitslosenmeldungen, das ist ein Zuwachs von 172 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum; dem gegenüber stehen 3.542 Abmeldungen von Arbeitslosen. Hier ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 240 Abmeldungen zu verzeichnen.

 

 

(Quelle: Auszug aus dem Internet: www.jobcenter-kreis-pinneberg.de)

 

 

 

 

Übersicht über Sozialhilfeleistungen des Jahres 2016 (auszugsweise)

Sozialleistung/ Hilfeart

Fallzahlen (Vorjahr) 31.12.15

Fallzahlen

31.12.2016

Personen

31.12.2016

Männl.

Weibl.

Kosten ((Vorjahr) 01.01.-31.12.15

Kosten

31.12.2016

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

90

90

105

54

51

438.540,10

473.132,89

Hilfe zur Pflege außer- halb von Einrichtungen

11

13

13

5

8

87.617,70

87.995,60

Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen

40

35

35

13

22

651.704,89

560.538,54

Wohngeld/ Lastenzuschuss

12

13

---------

---------

--------

27.737,00

39.435,00

Wohngeld/ Mietzuschuss

81

95

---------

---------

--------

138.942,00

233.631,00

Erläuterungen:

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

Die Fallzahlen zum Stichtag 31.12.2016 im Bereich Grundsicherung sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Die leichte Kostensteigerung ist auf die jährliche Regelsatzanpassung zurückzuführen.

 

Hilfe zum Lebensunterhalt

 

In Tornesch wurden zum 31.12.2016 insgesamt 30 Personen (28 Fälle) betreut, die einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hatten.

Dies sind 2 Fälle weniger als im Vorjahresmonat.

Die Kosten für die Hilfe zum Lebensunterhalt betrugen im Jahr 2016 insgesamt 191.338,92 € und sind somit ca. 12.000,00 € geringer als im Jahr 2015.

 

Betreuung von Asylbewerbern

 

Aus der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass im Berichtsjahr 2016 insgesamt 722.370 Erstanträge vom Bundesamt entgegengenommen wurden. Die meisten Erstanträge im Jahr 2016 wurden aus Syrien (266.250), Afghanistan (127.012) und Irak (96.116) erfasst.

Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 441.899 Erstanträge gestellt.

Dies bedeutet einen Anstieg der Antragszahlen um 63,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

Die Zahl der Folgeanträge im Jahr 2016 sank gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert (34.750 Folgeanträge) auf 23.175.

 

Insgesamt wurden 695.733 Erst- und Folgeanträge im Jahr 2016 entschieden, davon waren aus Syrien 295.040 Antragsteller (Gesamtschutzquote: 98,0 %), aus Irak 68.562 Antragsteller (Gesamtschutzquote: 70,2 %) und aus Afghanistan 68.246 Antragsteller (Gesamtschutzquote: 55,8 %).

Bei einem Vergleich mit dem Vorjahreswert (282.726 Entscheidungen) ist die Zahl der Entscheidungen fast zweieinhalb Mal so hoch (+246,1 %). Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt für das Berichtsjahr 2016 bei 62,4 % (433.920 positive Entscheidungen von insgesamt 695.733).

 

Die Zahl der Rückkehrer (Rückführungen und geförderte freiwillige Ausreisen) ist deutlich gestiegen. 2014 kehrten gut 27.000 Ausreisepflichtige aus Deutschland zurück; 2015 waren es knapp 58.000; im vergangen Jahr waren es rund 80.000. In den nächsten Monaten wird das BAMF fortlaufend eine hohe Zahl von Asylanträgen von Personen ablehnen, die keines Schutzes in Deutschland bedürfen. Die Zahl der Ausreisepflichtigen wird dadurch im Jahr 2017 weiter steigen.

 

Zugang nach Schleswig-Holstein:

Nachdem im 2. Halbjahr 2015 die Zugangszahlen dramatisch und unvorhergesehen angestiegen waren und sich diese Entwicklung in den ersten beiden Monaten im Jahr 2016 fortsetzte, ist seit März 2016 die Zugangszahl gegenüber den Vergleichsmonaten 2015 deutlich gesunken. Im September und Oktober 2016 lag die Zahl der durch das Land aufgenommenen Flüchtlinge sogar unter dem Niveau des Jahres 2014.

 

Zum Stand 19.12.16 wurden im Jahr 2016 insgesamt 9.787 Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein registriert. Im Jahr 2015 waren es noch insgesamt 35.076 Asylsuchende.

Die zugangsstärksten Herkunftsländer sind auch hier Syrien, Irak, Afghanistan, Armenien, Iran und die Russ. Föderation.

 

Insgesamt wurden bis zum 19.12.16 13.348 Personen an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Im Vorjahr waren es 28.849 Asylsuchende.

 

Tornesch

Auch in Tornesch lässt sich ein Rückgang der leistungsberechtigten Asylbewerber verzeichnen.

Zum 31.12.2016 waren der Stadt Tornesch insgesamt 146 Asylbewerber (davon 83 männlich und 63 weiblich) zugewiesen (64 Fälle), welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Insgesamt beliefen sich die Kosten im Jahr 2016 auf 835.271,47 €, wobei bereits im I. Halbjahr 2016 die Ausgaben bei 500.555,39 € lagen.

Im Jahr 2015 waren es noch 167 Personen und 84 Fälle. Die Kosten betrugen 504.119,17 €.

 

Für den Bereich Tornesch, Uetersen, Moorrege und Haseldorf wurden zum Stichtag 31.12.16 insgesamt 296 Asylfälle (559 Personen) betreut. Die Gesamtkosten beliefen sich im Jahr 2016 auf 3.345.942,23 € (zuzüglich der Krankenhilfekosten).

 

Lt. Mitteilung der Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg liegt Tornesch zum Stand 08.11.2016 mit 1 Person unter der Verteilungsquote nach dem Königsteiner Schlüssel.

 

Die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten in Tornesch sind zurzeit ca. zu 90 % ausgelastet, das bedeutet, dass neuzugewiesene Flüchtlinge immer noch adäquat untergebracht werden können, aber auch keine überflüssigen Kosten aufgrund von Leerständen von angemietetem Wohnraum entstehen.

Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen

Bei der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen sind keine ungewöhnlichen Abweichungen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Die Fallzahlen sind um zwei Fälle gestiegen. Die Kosten sind nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

 

Bei der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen sind die Fallzahlen um 5 Fälle gesunken. Die Kosten konnten in dem Bereich um ca. 90.000,00 € reduziert werden.

 

Durch das am 01.01.2016 in Kraft getretene Zweite Pflegestärkungsgesetz werden ab dem 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.

 

Die Pflegesituation von Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen etwa bei demenziellen Erkrankungen wird bei der Begutachtung künftig in gleicher Weise berücksichtigt wie die Pflegesituation der Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen.

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument können die Beeinträchtigungen und die vorhandenen Fähigkeiten von Pflegebedürftigen genauer erfasst und die individuelle Pflegesituation in den fünf neuen Pflegegraden zielgenauer abgebildet werden. Viele Menschen erhalten mit dem Pflegegrad 1 erstmals Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.

 

In stationären Pflegeeinrichtungen gibt es Verbesserungen für alle Pflegebedürftigen. In jeder vollstationären Pflegeeinrichtung gilt ab dem 01.01.2017 ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5.

Das bedeutet, dass der pflegebedingte Eigenanteil nicht mehr (wie bisher) mit zunehmender Pflegebedürftigkeit steigt, sondern nur noch, wenn ein höherer Pflegesatz vereinbart wird.

Die höheren Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden sich ab dem 01.01.2017 auch positiv auf die Leistungshöhe im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb und außerhalb von Einrichtungen auswirken.

 

Der Kreis Pinneberg hat außerdem zum 01.02.2017 zwei Pflegefachkräfte eingestellt. Diese sollen gerade im ambulanten Bereich die Mitarbeiter der Kooperationskommunen bei der Feststellung des tatsächlichen Pflegebedarfes der Antragsteller unterstützen. Es werden von ihnen u. a. Begutachtungen in der Häuslichkeit durchgeführt, um den Umfang des Pflegaufwandes festzustellen. Bei Bedarf werden von ihnen die Kostenvoranschläge und Abrechnungen der Pflegedienste überprüft und ggf. Rücksprache mit den Pflegediensten gehalten. In Einzelfällen können unter Umständen auch Einsparmöglichkeiten und Alternativen zur Betreuung der Hilfebedürftigen aufzeigt werden.

Seitens der Kooperationskommunen wird die Einstellung der Pflegefachkräfte beim Kreis Pinneberg als sehr sinnvoll und hilfreich angesehen.

 

 Wohngeld

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Wohngeldzahlungen 01.01.16 - 31.12.2016 für die Stadt Tornesch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Monat

    Kosten

 

Fälle

 

      Kosten

 

Fälle

 

   Gesamt

Fälle

 

Mietzuschuss

 

Lastenzuschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar

13.345,00 €

 

70

 

2.657,00 €

 

11

 

16.002,00 €

81

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar

15.827,00 €

 

81

 

3.232,00 €

 

13

 

19.059,00 €

94

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

März

21.357,00 €

 

94

 

4.290,00 €

 

14

 

25.647,00 €

108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

April

21.516,00 €

 

100

 

4.131,00 €

 

15

 

25.647,00 €

115

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mai

19.022,00 €

 

98

 

3.888,00 €

 

15

 

22.910,00 €

113

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni

21.033,00 €

 

104

 

3.591,00 €

 

15

 

24.624,00 €

119

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juli

20.895,00 €

 

103

 

3.591,00 €

 

15

 

24.486,00 €

118

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

August

19.997,00 €

 

98

 

3.322,00 €

 

13

 

23.319,00 €

111

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

September

19.377,00 €

 

93

 

2.523,00 €

 

11

 

21.900,00 €

104

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oktober

18.786,00 €

 

92

 

2.548,00 €

 

12

 

21.334,00 €

104

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

November

21.809,00 €

 

102

 

3.287,00 €

 

14

 

25.096,00 €

116

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dezember

20.667,00 €

 

102

 

2.375,00 €

 

13

 

23.042,00 €

115

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt

233.631,00 €

95

 

39.435,00 €

13

 

273.066,00 €

108

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Aufgrund der Wohngeldreform zum 01.01.2016 sind die Durchschnittsfallzahlen im Jahr 2016 (108 Fälle) im Vergleich zum Jahr 2015 (92 Fälle) um 16 Fälle gestiegen.

Dies entspricht einer Steigerung von ca. 18 %.

 

 

Im Jahr 2016 wurde pro Haushalt Wohngeld in Höhe von durchschnittlich 2.528,00 € gezahlt.

Im Vorjahr betrug die Wohngeldleistung pro Haushalt 1.812,00 €.

Die Erhöhung des Wohngeldes um ca. 40 % ist auf die im Wohngeldgesetz vorgenommene Erhöhung der Einkommensgrenzen sowie der Erhöhung der Höchstmiete zurückzuführen.

 

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