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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Im Frühjahr 2018 (voraussichtlich im Mai) findet in Schleswig-Holstein die nächste Kommunalwahl statt. Für die Durchführung der Gemeindewahl ist ein Wahlausschuss zu bilden.

 

Der Wahlausschuss besteht aus 8 Beisitzerinnen und Beisitzern und deren Stellvertreter/innen und dem Wahlleiter als Vorsitzenden. Der Bürgermeister ist kraft Amtes Wahlleiter, solange nicht ein Hinderungsgrund gemäß § 12 Abs. 1 GKWG vorliegt. Er beruft seine/n Stellvertreter/in. Im Hinderungs- und Verzichtsfall wählt die Ratsversammlung eine andere Person als Wahlleiter/in.

Der Wahlausschuss hat folgende gesetzliche Aufgaben:

 

  • Einteilung des Gemeindegebiets in Wahlkreise (§ 15 Abs. 1 GKWG)
  • Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahl (§ 25 Abs. 1 GKWG).
  • Feststellung des Wahlergebnisses (§ 36 GKWG).
  • Entscheidung über Beschwerden wegen des Wählerverzeichnisses (§ 15 Abs. 3 GKWO) und im Falle der Versagung von Wahlscheinen (§ 18 Abs. 7 GKWO)

Nach den Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sollen bei der Besetzung des Wahlausschusses möglichst die politisch vertretenden Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Die Beisitzer/innen werden aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt. Wenn man das Verteilungsverfahren nach Sainte-Laguë in dieser Wahlperiode zu Grunde legt, kann die Fraktion der SPD 4, die der CDU 3 und die der FDP 1 Beisitzer/innen vorschlagen. Diese Verteilung ist nicht zwingend.

 

Gemäß § 55 Abs. 2 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber nicht Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sein. Im Falle der Aufstellung als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, scheiden diese Mitglieder aus dem Wahlausschuss aus. 

 

Der Wahlausschuss für die letzte Gemeindewahl bestand aus folgenden Personen: Bürgermeister Roland Krügel als Wahlleiter, Horst Merling (Vertreterin Marina Lichte), Traute Früchtenicht (Vertreter Joachim Neumann), Frank Galinsky (Vertreterin Helga Rahn), Georg Janßen (Vertreter Ronald Schulze), Paul Kersten (Vertreter Volker Arlt), Renate Arlt (Vertreter Sven Rachow), Karlheinz Böhmke (Vertreterin Svenja Werner) und Bernd Michaelsen (Vertreterin Ingrid Claus).

 

Die Wahlausschussmitglieder werden gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch abschließend durch den Hauptausschuss gewählt.

 

Zum weiteren Vorgehen wird vorgeschlagen, dass sich der neu gewählte Wahlausschuss spätestens im April 2017 konstituiert. Aufgrund der Bautätigkeiten im Bereich „Tornesch Am See“ ist ein neuer Zuschnitt der Wahlkreise erforderlich. Der Wahlleiter des Kreises Pinneberg bat um eine möglichst frühzeitige Einteilung der Gemeindewahlkreise, da diese ggf. Auswirkungen auf die Einteilung der Wahlkreise für die Kreiswahl haben kann.

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

X

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

 

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

 

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

 

nein

 

Produkt/e:

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Der Hauptausschuss wählt als Beisitzer/Beisitzerin und als Stellvertreter/Stellvertreterin folgende Personen in den Wahlausschuss für die Gemeindewahl 2018:

 

Beisitzer/-inStellvertreter/-in

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.


 

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