Beschlussvorlage - VO/06/126
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau der Straße Lönsweg - Vorstellung der Entwurfsplanung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Umweltamt
- Bearbeiter:
- Claudius Oppermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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16.10.2006
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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung
A: Sachbericht
B: Stellungnahme der Verwaltung
C: Prüfungen: 1. Umweltverträglichkeit
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
D: Finanzielle Auswirkungen
E: Beschlussempfehlung
Zu A und B: Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung
Die Vorplanung für den Neubau des Lönsweges wurde zuletzt in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 31. Juli 2006 vorgestellt.
Die vorhandene Asphaltbefestigung im Lönsweg ist in einem sehr schlechten Zustand. Dieser ist u.a. auch auf die nicht vorhandene Entwässerung zurückzuführen. Geplant ist für das Jahr 2007 ein Neubau als Mischverkehrsfläche analog dem Lohmannweg. Die Oberflächenentwässerung der Straße soll dann über die Kanalisation gewährleistet werden.
Die Oberflächenbefestigung soll mit farbigem Betonpflaster mit einer Einfassung aus Tiefbordsteinen und einer Mindestbreite von 3,50 m erfolgen.
Unter der Voraussetzung, dass der Bau- und Planungsausschuss der Entwurfsplanung zustimmt, soll im Oktober eine Anliegerinformationsveranstaltung durchgeführt werden. Hierzu wird ein Rundschreiben rechtzeitig an alle Anlieger verteilt. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Zu C: Prüfungen
1. Umweltverträglichkeit
entfällt
2. Kinder- und Jugendbeteiligung
entfällt
Finanz. Auswirkung
Zu D: Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereit gestellt werden. Für den Lönsweg wird nach einer Kostenschätzung mit Baukosten von rund 157.000, -- Euro gerechnet.
Aufgrund der nicht vorhandenen Straßenentwässerung ist eine Veranlagung nach Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Auf deren Grundlage sollen 90 % der Kosten auf die erschlossenen Grundstücke umgelegt werden. Im Wege der Vorausveranlagung können bei Baubeginn bereits bis zu 80 % der voraussichtlichen Beiträge erhoben werden.
In der Anliegerinformationsveranstaltung werden die voraussichtlichen Anliegerbeiträge (Euro/m² anrechenbare Grundstücksfläche) dargestellt werden.