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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Bereich Kinderbetreuung

 

  1. Sanierung der Kindertagesstätte des DRK, Friedlandstraße

Die Planungen wurden abgeschlossen und der Bauantrag für den Anbau der Bewegungshalle gestellt.

Die abgestimmten notwendigen Baumfällarbeiten sind abgeschlossen. Das Buschwerk wurde bedarfsgerecht gerodet. Die Grobplanung über den Verlauf der Sanierungsarbeiten wurde zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro mit der Kindergartenleitung abgestimmt. Auch die geplante Sanierung des Regen- und Schutzkanals in der Friedlandstraße wurde bei der Erstellung des Bauzeitenplanes berücksichtigt.

In der nächsten Woche wird der Beginn der Dachsanierung, die nach Witterungslage einzutackten ist, mit der Zimmerei abgestimmt. Sobald der vollständige Bauzeitenplan vorliegt, wird nochmals gemeinsam mit der Kita-Leitung abgestimmt werden, wie die Betreuung der Kinder gesichert wird. Dazu ist die Unterbringung während der Sommerferien zu planen. Gegenwärtig ist die Unterbringung in Klassenräumen der KGS Tornesch geplant.

 

  1. Belegungssituation in Tornescher  Kindertagesstätten

Die Belegungssituation in Tornescher Kindertagesstätten ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Im Weiteren gibt die Vorlage „Fortschreibung der städtischen Kindertagesstättenbedarfsplanung“ einen Überblick über die  Bedarfslage.

 

  1. Benutzungsordnung für die außerschulische Nutzung von Schulraum, Sporthallen und sontigen öffentlichen Gebäuden

Die bestehende Benutzungsordnung, nach der Gebühren für die Nutzung außerhalb der eigentlichen Bestimmung erhoben werden, wird gegenwärtig überarbeitet. So wurden zwischenzeitlich die tatsächlichen Miet- und Nebenkosten ermittelt. Neu zu ordnen ist jedoch auch die Verantwortlichkeit bei Veranstaltungen. Unklar ist noch die Übertragung der Haftung für die Gebäudenutzung.  Hierzu besteht noch Klärungsbedarf, so dass erst zur nächsten planmäßigen Sitzung ein Entwurf für eine überarbeitete Benutzungsordnung vorgelegt werden kann.

Verwaltungsseitig kann jedoch bereits im Vorwege angemerkt werden, dass aus der Nutzung von öffentlichen Gebäuden durch Dritte kaum nennenswerte Einnahmen zu generieren sind, weil die Veranstaltungen überwiegend sozialen oder kulturellen Charakter haben.  Allenfalls für die Zuordnung der Kosten im Rahmen der Doppischen Haushaltsführung zu den jeweiligen Produkten ist die Ermittlung sinnvoll. 

 

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Anlagen

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