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ALLRIS - Vorlage

Mitteilungsvorlage - VO/17/052

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Erlass von Satzungen für das Sondervermögen der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr Tornesch

 

Die Satzungen über das Sondervermögen Kameradschaftskassen Ortwehr Ahrenlohe, Ortswehr Esingen und Jugendfeuerwehr Tornesch wurden ausgefertigt und bekannt gemacht, so dass sie in Kraft sind. Die Ratsversammlung soll erstmalig am 21.03.2017 den von den Wehrvorständen vorgelegte und von den Mitgliederversammlungen beschlossene Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2017 beraten und beschließen.

 

Änderung der Satzung der Stadt Tornesch über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)

 

Die Spielgerätesteuersatzung ist seit dem 01.01.2017 in Kraft. Die Änderungsbescheide wurden bereits versendet. Es wird mit Mehreinnahmen von bis zu 35.000 € durch die Erhöhung der Vergnügungssteuer erwartet.

 

Erlass einer 14. Nachtragssatzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung).

 

Die Satzung ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten. Die Abwassergebührenbescheide werden in Kürze versendet.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan des Abwasserbetriebes der Stadt Tornesch –ABT- für das Wirtschaftsjahr 2017

 

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 13.01.2017 wurde der Wirtschaftplan des ABT als genehmigungsfrei eingestuft. Somit ist er unmittelbar danach in Kraft getreten.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan der Grundstücksgesellschaft Tornesch –GGT- für das Wirtschaftsjahr 2017

 

Der Wirtschaftsplan der GGT war genehmigungsfrei. Er ist seit dem 01.01.2017 in Kraft.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan der Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch - GGS – für das Wirtschaftsjahr 2017

 

Der Wirtschaftsplan der GGS war auch genehmigungsfrei und somit ist er ab dem 01.01.2017 in Kraft.

 

Resolution zur Senkung der Kreisumlage

 

Die Resolution wurde kurz nach der letzten Sitzung der Ratsversammlung dem Herrn Landrat des Kreises Pinneberg mit der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Kreistages übersendet. Eine direkte Reaktion seitens der Kreistagsfraktionen gegenüber der Stadt Tornesch ist nicht erfolgt. Die Mehrheit im Kreistag hat in Hinblick auf den „Rettungsschirm“ des Kreises eine Senkung der Kreisumlage zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Weiterhin gab es einen Gesprächstermin zwischen dem Landrat des Kreises Pinneberg und den Verwaltungsleitern. Auch dieses Gespräch blieb ergebnisoffen. Man möchte sich weiterhin über die Senkung der Kreisumlage austauschen.

 

Beratung und Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsplan 2017 der Stadt Tornesch (Ergebnis- und Finanzplan/Investitionsplan) sowie über die Einsparvorschläge zum Haushalt

 

Der Haushalt der Stadt Tornesch wurde mit Bedenken der Kommunalaufsicht des Kreises Pinneberg, aber ohne Auflagen, genehmigt. Der Haushalt hat nach Ausfertigung und  Bekanntmachung seit dem 21.02.2017 Rechtskraft. Die Ratsversammlung hat als Haushaltsbegleitbeschluss folgendes beschlossen: „Zur Sicherung der zukünftigen Leistungsfähigkeit der Stadt Tornesch wird die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH in Schwerin beauftragt eine professionelle Untersuchung zur Haushaltskonsolidierung durchzuführen. Noch im Januar 2017 sollen die Inhalte der Untersuchung, Zeitraum und Kosten mit der Verwaltung, Selbstverwaltung und der Fa. KUBUS in einer Auftaktrunde abgestimmt werden.“

Dieser Auftakt fand aufgrund des Wechsel in der Geschäftsführung der Fa. KUBUS nun am 09.03.2017 statt. Neben der Geschäftsführung der KUBUS hat jeweils ein Vertreter der in der Ratsversammlung vertretenden Fraktionen sowie der Bürgermeister und Mitarbeiter aus der Verwaltung teilgenommen. Die Zielsetzung des Auftrages wurde definiert und die KUBUS wird ein entsprechendes Angebot erarbeiten, welches am 24. April 2017 im Hauptausschuss beraten werden soll.

Als weiterer Haushaltsbegleitbeschluss wurde beschlossen, dass die Realsteuerhebesätze angehoben werden sollen. Die Hebesteuersatzung steht nunmehr am 21.03.2017 zur Beratung und Beschlussfassung an.

 

Satzung der Stadt Tornesch über die äußere Gestaltung von Werbeanlagen (Werbesatzung) –Satzungsbeschluss –

 

Die Satzung hat seit dem 21.12.2016 Rechtskraft. Zwei beantragte Werbemaßnahmen wurden bereits aufgrund der Satzung abgelehnt.

 

5. Änderung B-Plan 47

-  Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss –

 

Der B-Plan ist baureif. Der entsprechende Bauantrag des Logistikunternehmens ist in Vorbereitung.

 

B-Plan 98 „westlich Kleiner Moorweg, südlich Schäferweg“

-          Abwägung zur öffentlichten Auslegung, Satzungsbeschluss –

 

Hier haben die Erschließungsarbeiten begonnen.

 

Satzung über eine Veränderungssperre im Ortskern

 

Die Veränderungssperre für die B-Pläne 91 „Ortskern südlich Friedrichstraße“ und  92 „Ortskern Willy-Meyer-Straße/westlich Esinger Straße“ ist seit dem 21.12.2016 in Kraft.

 

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