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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/17/087

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Beratungsfolge

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Sachverhalt / Stellungnahme der Verwaltung

Sachbericht / Stellungnahme der Verwaltung

Die Anzahl der unmittelbar und mittelbar zu wählenden Mitglieder der Ratsversammlung ist von der Einwohnerzahl abhängig. Nach § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sind in kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000, aber weniger als 15.000 Einwohnern insgesamt 23 Ratsherren und –frauen zu wählen, davon 12 unmittelbar und 11 als Listenvertreter. Es sind so viele Wahlkreise zu bilden, wie unmittelbare Vertreter und Vertreterinnen zu wählen sind.

 

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Der Wahlausschuss ist abweichend von § 12 Abs. 5 GKWG nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Beisitzerinnen und Beisitzer oder stellvertretenden Beisitzerinnen und Beisitzer anwesend ist.

 

Die Wahlkreise sind als zusammenhängende Gebiete zu begrenzen, so dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen. Die Anzahl der Wahlberechtigten ist für die Einteilung nicht von Belang. Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 v. H. von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen. Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten Jahres vor der Wahl. Diese betrug zum 31.12.2015 12.946 Einwohner.

 

Bei 12 zu bildenden Wahlkreisen ergibt sich eine durchschnittliche Größe von 1.079 Einwohnern je Wahlkreis. Mit den vorgegebenen Abweichungen in Höhe von 20 % sind somit Wahlkreise mit Größen von 863 bis 1.294 Einwohnern möglich.

 

Für die Einteilung zur Kommunalwahl wurden aus dem Melderegister die Einwohnerzahlen der einzelnen Wahlkreise zum 31.12.2015 ermittelt. Da die o.g. amtliche Einwohnerzahl auf den statistischen Daten des Zensus 2011 basiert, ergibt sich laut Melderegister eine geringfügig höhere Einwohnerzahl (13.380 statt 12.946).

 

Die in der Anlage vorgeschlagene Einteilung basiert auf den Wahlkreisen der Kommunalwahlen der Jahre 2008 und 2013. Es waren einige Anpassungen vorzunehmen, da drei Wahlkreise über bzw. unter der maximal zulässigen Abweichung lagen.

 

  • Die Straße „Am Grevenberg“ (206 Einwohner) wird vom Wahlkreis 020 in den Wahlkreis 010 verschoben.
  • Die Straße „Bockhorn“ (85 Einwohner) wird vom Wahlkreis 100 in den Wahlkreis 090 verschoben. Hierdurch wird eine geographische Verbindung zum nachfolgenden Gebiet geschaffen:
  • Das zusammenhängende Gebiet mit den Straßen „Alter Borstelweg“ (27 Einwohner), Altonaer Straße (29 Einwohner), Borstelweg (20 Einwohner), Eschenweg (18 Einwohner), Fliederweg (22 Einwohner), Gärtnerweg (196 Einwohner), Großer Moorweg (31 Einwohner) und Kleiner Moorweg (30 Einwohner) wird vom Wahlkreis 110 in den Wahlkreis 090 verschoben.
  • Die Straße „Slevogtweg“ (14 Einwohner) wird vom Wahlkreis 090 in den Wahlkreis 120 verschoben.
  • Die Straße „Am Schützenplatz“ (12 Einwohner) wird vom Wahlkreis 090 in den Wahlkreis 100 verschoben.

 

Es ist wie bei den letzten Kommunalwahlen wieder beabsichtigt, den räumlich größten Wahlkreis 070 in zwei Wahlbezirke mit zwei Wahllokalen (Fritz-Reuter-Schule und Feuerwache Ahrenlohe) aufzuteilen.

 

Durch die Änderungen ergeben sich folgende Größen:

 

Bezeichnung

Geplantes Wahllokal

Einwohner

010

Kirchenzentrum

1.029

020

AWO-Wohnpflege

949

030

POMM 91

1.235

040

KiTa Rostocker Straße

1.166

050

Bonhoefferhaus

1.160

060

Gaststätte Birkenhain

1.051

070

071: Feuerwache Ahrenlohe

072:Fritz-Reuter-Schule

1.210

080

DRK Kindergarten

949

090

Johannes-Schwennesen-Schule

1.284

100

Feuerwache Esingen

1.112

110

KiTa Merlinweg

1.281

120

Klaus-Groth-Schule

954

 

 

 

Prüfungen:

1. Umweltverträglichkeit

entfällt

 

2. Kinder- und Jugendbeteiligung

entfällt
 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen / Darstellung der Folgekosten

 

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:

 

ja

x

nein

 

Die Maßnahme/Aufgabe ist:

 

 

vollständig eigenfinanziert

 

 

 

x

teilweise gegenfinanziert

 

 

 

 

vollständig gegenfinanziert

 

Auswirkungen auf den Stellenplan:

 

Stellenmehrbedarf

 

Stellenminderbedarf

 

 

 

 

höhere Dotierung

 

Niedrigere Dotierung

 

 

 

x

Keine Auswirkungen

 

 

 

Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt:

 

ja

x

nein

Es liegt eine Ausweitung oder eine Neuaufnahme einer

 

 

 

 

Freiwilligen Leistung vor:

 

ja

x

nein

 

Produkt/e: 121000 Wahlen

 

Erträge/Aufwendungen

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

15.000 €

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Investition/Investitionsförderung

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erträge (z.B. Aufsung von Sonderposten)

 

 

 

 

 

 

  Abschreibungsaufwand

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

Folgeeinsparungen/-kosten

(indirekte Auswirkungen, ggf. sorgfältig zu sctzen)

2017

2018

2019

2020

2021

2022 ff.

in EUR

* Anzugeben bei Erträgen, ob Zuscsse/Zuweisungen; Transfererträge; Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

* Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalaufwand; Sozialtransferaufwand; Sachaufwand; Zuschüsse/Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

Erträge*:

 

 

 

 

 

 

Aufwendungen*:

 

 

 

 

 

 

Saldo (E-A)

 

 

 

 

 

 

  davon noch zu veranschlagen:

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss(empfehlung) 

Das Wahlgebiet wird in die lt. Anlage genannten 12 Wahlkreise eingeteilt.


 

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Anlagen

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